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Dreiste Abzocke

Dreist abzocken will eine Firma namens „Factor“. Sie versendet Zahlungsaufforderungen wegen angeblich in Anspruch genommenem Telefonsex. Betroffene Konsumenten sollen dann laut Aufforderung der Firma, innert acht Tagen 90 Euro an eine Postfachadresse in Petersberg senden.

Sicher nicht wenige Konsumenten werden aus Angst oder Scham die vermeintliche Forderung begleichen.

Die dubiose Firma tritt ständig unter anderen Namen auf. Konsumentenschützer kennen sie bereits als Firma: „Schneider“, „MB Direct Phone Ltd. bzw. Czech Media Factoring“, „Kaver Plus“, „TRC Telemedia“, „Roxborough Management“, „Pepper United“, „Bohemia Factoring“ und „Euro Inkasso Solutions“.

Phantasievolle Namen, doch stets dieselbe Masche:

Per Rechnung wird Verbrauchern suggeriert, sie hätten eine Sex-Hotline angerufen. Als Beleg verweist die Firma auf die bei ihr gespeicherte Rufnummer.

An die ist Factor mit einem simplen Trick gelangt:

Die Firma ruft an, hofft auf Abwesenheit und darauf, dass der Verbraucher die Nummer sieht und sich meldet. Wer’s tut, der gibt der dubiosen Firma „Factor“ seine Telefonnummer bekannt, über die sich leicht die Postadresse ermitteln lässt. Wenig später liegt eine Rechnung über 90 Euro, im Briefkasten.

Unser Rat:

Konsumenten sollten die Rechnung auf keinen Fall bezahlen. Eine Verpflichtung, zu zahlen, besteht nur, wenn eine tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung bestellt oder vereinbart war. Die Firma muss nachweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde.

Grundsätzlich reagieren sollten Verbraucher, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Gegen diesen kann man innerhalb von zwei Wochen Widerspruch- per simplen Kreuzchen auf einem Vordruck einlegen. Der von einem Anbieter behauptete Zahlungsanspruch wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt.

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