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Wirtschaftsministerin Aigner für ein Burka Verbot

Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner fordert, dass arabische Touristinnen mit einem Burka-Verbot belegt werden sollen. In der vergangenen Woche hatte Aigner der „Welt" folgendes zu ihrer Forderung erklärt:

„Es passt nicht in unsere Kultur, sich zu verbergen- und es widerspricht unserer Vorstellung von einer Gleichstellung der Frau."

Sie fordert:

„Das Gesetz sollte schnell vom Bundestag verabschiedet werden."

Autor Aaron Rhodes sieht das etwas entspannter und schreibt in :

„Dieses Argument ist pauschal weder richtig noch falsch. Wer sich einem Burka-Verbot entgegenstellen will, darf es sich deshalb nicht einfach machen. Er muss zwei schwierige Fragen beantworten: Warum soll es erlaubt sein, Kleidung zu tragen, die für Werte steht, die jenen Europas entgegengesetzt sind? Und gibt es nicht tatsächlich einen Zusammenhang zwischen einer konservativen Islamauslegung und islamistischer Gewalt? Der Aufstieg des „Islamischen Staats" mit seinem Ziel, Europa in ein Kalifat einzugliedern, in dem die Scharia in ihrer rückschrittlichsten Auslegung vollstreckt wird, sowie die islamistisch motivierten Morde an Journalisten und Juden in Europa zeigen, dass es eine solche Verbindung durchaus geben kann."

Das Burkaverbot finden bayerische Unternehmen ganz und gar nicht angebracht und reagieren zum Teil sogar wütend darauf. Die Wirtschaft und auch CSU-nahe Unternehmen halten Aigner Populismus vor, wo sie doch eigentlich die Interessen der Wirtschaft vertreten sollte.

Ganz anders sehen das unsere Schweizer Nachbarn.

Im Tessin hat das Parlament der Vorlage eines Anti-Burka-Gesetzes stattgegeben. Im Frühling 2016 soll das Verhüllungsverbot in Kraft treten. Der Tessiner Große Rat entschied sich für ein Anti-Burka-Gesetz, das auch für Touristinnen keine Ausnahme vorsieht. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen verschleierte Frauen mit Busgeldern von 100 bis zu 10.000 Franken rechnen.

Noch ein Blick nach Frankreich.

In Frankreich ist die Burka seit 2011 verboten: Aus Sicherheitsgründen darf im öffentlichen Raum niemand sein Gesicht verhüllen. Wer dagegen verstösst, kann mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte das Burka-Verbot im vergangenen Sommer bestätigt. Es sei keine Diskriminierung, es verstoße nicht gegen den Schutz des Privatlebens und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit.

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