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Verkaufsverbot der E-Zigarette und E-Shishas an Jugendliche

Über Jahre zog sich die Debatte ob E-Zigaretten gesundheitsgefährdend seien.  Nun hat gestern das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet- der eine klare Sprache spricht.

Elektronische Zigaretten und E-Shishas sollen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen. Bisher fielen die elektronischen Zigaretten in eine Gesetzeslücke, weil sie keinen Tabak enthalten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:

„E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Mit den neuen Regelungen werde ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass der Konsum dieser Produkte keineswegs harmlos sei. Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift“

Das Familienministerium mahnte unter anderem, dass der vermeintlich harmlose Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten könne, auf nikotinhaltige elektronische oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Das Ministerium verwies zudem auf eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach jeder fünfte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte eine E-Zigarette probiert habe. Zudem konsumierten demnach 11,3 Prozent der 12- bis 17-Jährigen eines der beiden Produkte, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz wird entsprechend angepasst. Arbeitgeber dürfen künftig weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Mehrere Studien zeigen, dass die Inhaltsstoffe gesundheitsschädigend sind.

Quelle: Bundesregierung

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