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Radio-Beitrag

Wenn das Verhüten zu teuer ist

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Der Bundestag soll demnächst über den neuen Gesetzesentwurf zu §219a abstimmen. Der ermöglicht es Ärzten darauf hinzuweisen, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In dem Zuge gibt es eine zweite Änderung: Krankenkassen sollen die Kosten von Frauen für Verhütungsmittel bis zum 22. Lebensjahr übernehmen. Bisher ging das nur bis zum 20. Lebensjahr. Was mit älteren Frauen ist, die sich Verhütungsmittel nicht leisten können - das bleibt weiter ungeregelt. Stand jetzt: Sie müssen auf das Verhüten verzichten oder auf günstigere Methoden umsteigen, die sie vielleicht gar nicht vertragen.