Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht sich hinsichtlich ihrer Doktorarbeit Plagiatsvorwürfen ausgesetzt. Nun tritt sie mit einem Gutachten ihres Anwalts in die Gegenoffensive. Eine "amerikanische Zitierweise“ soll die Vorwürfe entkräften. Zu Recht? Nachgefragt! Im Gespräch mit Prof Dr. Gerhard Dannemann.
Plagiatsvorwürfe haben schon Politiker wie Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Silvana Koch-Mehrin (FDP), Annette Schavan (CDU) und andere in große Bedrängnis gebracht. Am Ende umfassender Prüfungen wurde ihnen der Doktortitel aberkannt und auch die jeweiligen Karrieren fanden ein schnelles Ende. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) will die gegen sie erhobenen Plagiatsvorwürfen nunmehr mit einer „amerikanische Zitierweise“ entkräften, die hier zur Anwendung kam.
Wodurch unterscheidet sich diese Zitierweise, ist sie an deutschen Hochschulen üblich und anerkannt und kann sie ggf. auch unzulängliche Angaben zu Quellangaben legitimieren? Wir fragen Prof. Dr. Gerhard Dannemann. Der Experte ist Professor für Englisches Recht sowie britische Wirtschaft und Politik an der Humboldt-Universität zu Berlin. Daneben beteiligt er sich an VroniPlag Wiki, einem Wiki, in dem Hochschulschriften auf Plagiate überprüft werden.
Herr Prof. Dannemann, Familienministerin Franziska Giffey (SPD) begegnet den aktuell gegen sie gerichteten Plagiatsvorwürfen hinsichtlich ihrer Doktorarbeit mit einem Gutachten ihres Anwalts. Dort ist von einer „amerikanischen Zitierweise“ die Rede. Was müssen wir uns darunter vorstellen?
Es gibt keine einheitliche Zitierweise in den USA. Verbreitet sind die Zitierregeln der Modern Languages Association (MLA), der American Psychological Association (APA) und der Chicago University Press.
Sind diese Zitierregeln an deutschen Hochschulen vollumfänglich anerkannt und worin liegt der Unterschied zu herkömmlichen bzw. anderen Verfahren?
Insbesondere MLA-, aber auch APA-Zitierregeln werden in einigen Fachrichtungen auch an deutschen Hochschulen eingesetzt. Beide geben die Quellen im Fließtext anstatt in Fußnoten an. Sie basieren aber auf denselben drei Grundregeln, die weltweit gelten dürften:
1. Alle verwendeten Quellen müssen dort, wo sie verwendet wurden, angegeben werden.
2. Wörtlich übernommener Text ist als Zitat zu kennzeichnen; sinngemäß gilt das auch für übernommene Bilder und Tabellen.
3. Alle angegebenen Belege müssen selbst überprüft oder andernfalls entsprechend („zitiert nach“) gekennzeichnet werden.
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