2 abonnements et 2 abonnés
Article

Hartz-4: Jobcenter-Fallmanagerin klagt gegen eigenen Arbeitgeber - wegen unfairer Sanktionen

Die Fallmanagerin Jana Grebe verklagt 2016 ihr Jobcenter. Der Grund ist der menschenunwürdige Umgang mit Hartz-4-Empfänger:innen.

Eine Mail im Oktober bringt alles zurück: die Angst, den Stress, die Unsicherheit. Knapp vier Jahre ist es her, als Jana Grebe sich ein Herz fasste und gegen das Jobcenter im Kreis Osterholz klagte - ihren Arbeitgeber. Es war der Beginn eines mutigen Kampfes, der in einer Niederlage endete.


„Ich bin mit der Klage voll gegen die Wand gefahren", erzählt Grebe. Sie muss sich sammeln, die Mail mit der Interview-Anfrage hat sie überrascht. Sie wird nicht mehr oft nach der Sache im Jahr 2016 gefragt. Was war passiert?


Grebe arbeitete damals als Fallmanagerin im Jobcenter des Kreises Osterholz, knapp 25 Kilometer nördlich von Bremen. Zwei Jahre lang hatte sie in einem von der niedersächsischen Landesregierung geförderten Projekt nach Wegen gesucht, die Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters zu verbessern: Nah an den Menschen sollte sie sein, individuell und auf Rechtsfolgen wie Geldkürzungen verzichten.


Eine gute Sache, auch durchaus erfolgreich bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden, wie sich Grebe erinnert. „Aber es war so wie immer: Solche Projekte enden." Und auf das hoffnungsvolle Projekt folgte die traurige Realität: Fortan sollte Grebe 400 Menschen betreuen. Massenabfertigung statt individueller Beratung.


Das Jobcenter hatte einen Personalengpass, 600 Menschen wurden nicht betreut. Die Fallmanager:innen sollten sich deshalb auf jene Fälle konzentrieren, bei denen es möglich erschien, ihnen rasch einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Keine dumme Idee, allerdings: Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass jede Person, die Arbeitslosengeld II erhält, eine Eingliederungsvereinbarung braucht. Das ist ein Vertrag zwischen Jobcenter und Klient:in. Darin steht, was beide Parteien tun müssen, damit der oder die Klient:in einen Arbeitsplatz erhält. Diese Eingliederungsvereinbarung muss immer an der individuellen Situation der jeweiligen Person ausgerichtet sein.


Wegen des Personalmangels setzte das Jobcenter stattdessen aber einen Serienbrief auf. „Auf 15 Seiten und in einer Sprache, die selbst die Mitarbeiter kaum verstanden haben", erinnert sich Grebe. Noch heute klingt Empörung aus ihrer Stimme. Wer die Eingliederungsvereinbarung unterschrieb, verpflichtete sich zu fünf Bewerbungen pro Monat. Wer dem nicht nachkam, dessen Hartz 4 wurde gekürzt. Die Betroffenen waren oft Langzeitarbeitslose. Ob sie arbeitsfähig oder dauerhaft krank waren, spielte keine Rolle. Ein individuelles Beratungsgespräch? Fand nicht statt.


Grebe weigerte sich, den Serienbrief und die daraus resultierenden Sanktionen umzusetzen. Sie suchte Gespräche mit ihren Vorgesetzten, dem Landkreis, Personalrat, Sozialdezernentin, Vorstand. „Alle haben das Gleiche gesagt: Ich habe zu tun, was man mir sagt. Und ich habe diese Dinge nicht zu hinterfragen." Die Fallmanagerin wollte das nicht - und zog gegen ihren Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht. Ihre Hoffnung: Dass in dem Prozess auch die sozialrechtliche Frage geklärt wird, ob das Verhalten des Jobcenters gegenüber den Klient:innen rechtswidrig ist.


Heute erzählt sie locker und gelöst davon, aber damals war es eine große Belastung: Sie wurde krank. Das juristische Verfahren zog sich über Monate, viel Unterstützung hatte die junge Frau nicht: Nur wenige Medien berichteten über den Fall, von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, deren Mitglied Grebe damals war, kam keine Hilfe.

„Jobcenter-Rebellin" gegen Hartz-4-Sanktionen: Jana Grebe steht alleine da

Grebe stand alleine da. Sie erinnert sich an den Druck, der auf sie ausgeübt wurde, die absurden Arbeitsaufträge, die sie von Vorgesetzten erhielt, das Gefühl ständiger Kontrolle. 


Auch von den Kolleginnen und Kollegen kam wenig Unterstützung - obwohl manche ähnlich dachten wie Grebe. Anders als sie ließ sich Grebe aber nicht von der Angst vor den Konsequenzen ihres Handels ausbremsen. Die menschenwürdige Behandlung der Arbeitslosen war zu wichtig, Schweigen keine Option. „Ich hätte nie wieder in den Spiegel schauen können."


Trotz gesundheitlicher Probleme und hoher Verfahrenskosten hielt Grebe lange an der Klage fest, lehnte ein Vergleichsangebot ab. Dann die Aufgabe. „Irgendwann konnte ich nicht mehr." Grebe kündigte ihre Stelle - und war plötzlich selbst arbeitslos. All das, um nicht doch noch „die aus meiner Sicht rechtswidrigen Sanktionen umsetzen" zu müssen, wie die Frankfurter Rundschau damals über die „Jobcenter-Rebellin" schrieb.


Als Opfer sieht sich Grebe nicht. Konflikte sind für die inzwischen 39-Jährige in allererster Linie Chancen. „Ich bin ein total optimistischer Mensch. Es ist wichtig, dass wir durch kontroverse Diskussionen gehen und dabei respektvoll bleiben."


Ein halbes Jahr nach Prozessende erhielt Grebe zumindest ein wenig Anerkennung: Die Solbach-Freise-Stiftung verlieh ihr den „Preis für Zivilcourage". In ihrer Laudation lobte Inge Hannemann Grebes Mut. „Jana hat nicht weggeschaut und ist nicht weggelaufen", sagte Hannemann, die selbst eine Kämpferin gegen Hartz-4-Sanktionen und Mitgründerin des Vereins Sanktionsfrei ist. Stattdessen habe Grebe „Menschlichkeit walten lassen - in dem Wissen, dass sie schlussendlich die Kosten dafür zu tragen hat".


Erinnert ihr euch noch an Jana Grebe? "Knapp vier Jahre ist es her, als Jana Grebe sich ein Herz fasste und gegen das #Jobcenter im Kreis Osterholz klagte - ihren Arbeitgeber. Es war der Beginn eines mutigen Kampfes, der in einer Niederlage endete." 


Herbst 2020. Nach ihrer Kündigung hat Jana Grebe zwei Ausbildungen absolviert, ist heute ihre eigene Chefin: Als Selbstständige hilft die inzwischen 39-Jährige Unternehmen, eine positive und produktive Betriebskultur zu entwickeln - ohne Angst, Stress oder Unsicherheit. Sie ist angekommen. „Ich weiß, dass ich damit nicht die Welt verändern kann. Aber im Kleinen hilft es vielleicht doch."


Mit der Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber hat Jana Grebe abgeschlossen - in manchen Momenten. In anderen nicht, dann ärgert sie die juristische Niederlage. Geblieben ist eine Lektion, ein Lebensmotto: „Ich kann nicht mutig sein, ohne Angst zu haben." (Steffen Herrmann)


Rubriklistenbild: © Lea Marie Grebe

Rétablir l'original