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Der steinige Weg vor Gericht: Gehwege als Stolperfallen

Der steinige Weg vor Gericht: Gehwege als Stolperfallen

Es braucht nicht viel - eine lockere Bodenplatte oder eine kleine Kante im Boden - und schon kommt man aus dem Tritt. Immer wieder stolpern Fußgänger auf Gehwegen in Rheinland-Pfalz und verletzen sich. Einige Bürger fordern deswegen Schadenersatz von den jeweiligen Kommunen und ziehen vor Gericht, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Die Klagen sind jedoch selten erfolgreich.

Der typische Verlauf: Ein Bürger stürzt, verletzt sich und wirft der jeweiligen Stadt vor, sie sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Dann kann eine Klage auf Schmerzensgeld oder die Zahlung der ärztlichen Behandlungskosten folgen. Manche Betroffene wollen auch Sachschäden wie zerrissene Kleidung ersetzt bekommen. In Mainz beispielsweise geschah das seit 2016 zweimal, jeweils ohne Erfolg für die Kläger. In beiden Fällen habe das Mainzer Landgericht die Klagen abgewiesen, teilte die Stadt mit. "Folglich ist in beiden Fällen kein Schadenersatz gezahlt worden."

Seit 2016 beschäftigten sich Gerichte in Kaiserslautern mit vier Klagen gegen die Stadt. Davon wurden nach Angaben der Stadt drei abgewiesen, eine weitere Klage wird noch bearbeitet. Trotzdem seien 1530 Euro Schadenersatz geflossen, teilte ein Sprecher mit. Diese Beträge habe die Versicherung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Klage oder Prozess gezahlt, sagte der Sprecher weiter.

Die Stadt Trier will es gar nicht erst zu Prozessen kommen lassen. Man versuche, solche Fälle außergerichtlich zu regeln, berichtete die Stadt - mit Erfolg: "Die Anzahl der Klagen in den vergangenen drei Jahren ist außerordentlich gering, auf jeden Fall nur einstellig", sagte ein Sprecher der Stadt. In Pirmasens klagte seit 2016 nur eine Bürgerin gegen die Stadt, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Frau war auf Eis ausgerutscht und hatte der Stadt vorgeworfen, nicht gestreut zu haben. Nach einem gerichtlichen Vergleich zahlte Pirmasens der Frau 2500 Euro.

Für die geringe Erfolgsquote Betroffener gibt es verschiedene Gründe: Zunächst müsse der Kommune eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden, sagte Alexander Schäfer, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Selbst wenn dem Geschädigten das gelinge, müsse er sich regelmäßig ein gewisses Mitverschulden von bis zu 50 Prozent anrechnen lassen, weil er angeblich nicht vor sich auf den Boden geschaut habe, erklärte Schäfer.

Der Fachverband Fußverkehr rät gestürzten Fußgängern trotzdem zur Klage. Gemeinden müssten nach einem Sturz bereits bei zwei Zentimeter tiefen Löchern haften, sagte dessen Sprecher Roland Stimpel. Das habe der Bundesgerichtshof 2012 festgestellt. Das Engagement der Städte und Kommunen sei in Sachen Fußgänger sehr unterschiedlich. "Das hängt oft davon ab, ob Bürger im Rathaus gegen Stolperfallen protestieren oder ob sie kaputte Gehwege einfach hinnehmen."

Auf seiner Internetseite hat der Verband zehn Gebote formuliert. Unter anderem sollen Gehwegen mindestens zweieinhalb Meter breit sein und für Radfahrer nur in Ausnahmefällen freigegeben werden. Außerdem sollen sie gut beleuchtet, sauber und rutschsicher sein. Von den Kommunen fordert Stimpel regelmäßige Kontrollen der Gehwege und Ansprechpartner in Rathäusern. Viele Kommunen müssten die Gehwegpflege ernster nehmen. Schließlich seien dort auch viele alte Menschen unterwegs.

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