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Schwangere in Not

Abtreibung

Frauen, die sich in Deutschland für eine Abtreibung entscheiden, finden kaum ärztliche Hilfe - auch weil der Eingriff nicht zur Ausbildung gehört.

Es wird heftig debattiert, seit sich Union und SPD vor rund vier Wochen auf einen Kompromiss zum umstrittenen Paragraphen 219a geeinigt haben. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die Neuregelung wirklich ein Fortschritt in Sachen Information über Schwangerschaftsabbrüche ist. So oder so ändert der Kompromiss allerdings nichts an der Versorgungssituation mit Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen vornehmen.

1173 Praxen und Kliniken führten nach Angaben des Statistischen Bundesamts im dritten Quartal 2018 Schwangerschaftsabbrüche durch. Das waren 40 Prozent weniger als noch vor 15 Jahren. Zwar ist auch die Zahl der Abbrüche insgesamt rückläufig - während 2010 noch 110 431 Abtreibungen durchgeführt wurden, waren es 2018 rund 101 000, 0,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Dennoch deutet einiges darauf hin, dass es eng werden könnte mit der Versorgung.

Laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ist es Aufgabe der Länder, ein „ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen" sicherzustellen. Auf Anfrage der FR erklärten alle Länder, diesem Auftrag nachzukommen. Was ein „ausreichendes" Angebot ist, definieren sie allerdings unterschiedlich. Während etwa Niedersachsen entsprechend eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1993 von maximal einer Tagesreise als zumutbaren Weg für einen Eingriff ausgeht, ist eine bestimmte Fahrzeit oder Entfernung für das bayrische Gesundheitsministerium „kein Maßstab". Einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten, da sind sich die Länder einig, gebe es jedoch nicht.

Pro Familia sieht das etwas anders. Belastbare Daten zur aktuellen Situation hat der Verein zwar nicht für ganz Deutschland. Einige Versorgungslücken seien aber durchaus bekannt, sagt Regine Wlassitschau von Pro Familia. „In Bayern gibt es einige Regionen, in denen es kaum Ärztinnen und Arzte gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen." Aus Passau ist das Beispiel von Michael Spandau bekannt, mittlerweile 70 Jahre alt und immer noch als gynäkologischer Privatarzt im Dienst - zumindest, was Schwangerschaftsabbrüche angeht.

In Niederbayern gibt es niemanden, der Abtreibungen durchführt

Mit Beginn seines Ruhestands hat er seine ehemalige Praxis verkauft, operiert dort aber noch einmal pro Woche. Würde er sich endgültig zur Ruhe setzen, gäbe es in ganz Niederbayern niemanden mehr, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Die Frauen müssten mehr als 100 Kilometer bis zum nächsten Arzt oder der nächsten Ärztin fahren. Auch in Münster berichten Lokalmedien über einen Mangel, nachdem im vergangenen Jahr der letzte Arzt in Rente gegangen war - ohne Nachfolger.

Je weniger Anlaufstellen Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch haben, desto weiter ist der Weg dorthin. „Das bedeutet höhere Kosten und eventuelle Urlaubstage, die genommen werden müssen", sagt Regine Wlassitschau.

Wenn die Frauen Kinder oder Angehörige betreuten, müsse das anderweitig organisiert werden. Das übe auf Frauen, die sich sowieso schon in einer Ausnahmesituation befänden, enormen Druck aus. „Erst recht, wenn die wenigen Ärztinnen und Ärzte auch wenige Termine frei haben und so das Zeitfenster bis zum Ende der 12. Woche immer kleiner wird." Im schlimmsten Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch dann nicht mehr möglich. Der Berufsverband der Frauenärzte geht davon aus, „dass bei der Entscheidung, Abbrüche nicht oder nicht mehr durchzuführen, auch das feindliche und aggressive Klima in der Gesellschaft gegenüber diesen Ärztinnen und Ärzten eine Rolle spielt".

Diese Medizinerinnen und Mediziner seien Freiwild für Fundamentalisten jeglicher Couleur. „Sie genießen nicht den Schutz des Staates, obwohl sie letztlich dessen Aufgabe garantieren und erfüllen", sagt Verbandspräsident Christian Albring und ergänzt: „Wenn die Politik sich eindeutig auf die Seite der Frauenärzte stellte und die Rahmenbedingungen schaffte, dass Frauenärztinnen und -ärzte unbelästigt informieren und ihre Arbeit tun können, wäre schon sehr viel erreicht."

Darüber hinaus ergibt sich für angehende Frauenärztinnen und -ärzte ein weiteres Problem. Denn wer den Beruf ergreift und bereit ist, Abbrüche durchzuführen, stößt mitunter schon in der Ausbildung an Grenzen. Das Studium der Humanmedizin vermittelt vor allem einen Überblick und theoretisches Wissen. Für eine bestimmte Richtung entscheiden sich die Absolventinnen und Absolventen erst mit der Facharztausbildung - und lernen auch erst dann in einer Klinik das nötige Detail- und Praxiswissen inklusive der Eingriffe. Doch in der gynäkologischen Facharztausbildung sind die medizinischen Aspekte eines Abbruchs nur bedingt vorgeschrieben.

Welche Kompetenzen Fachärztinnen und -ärzte haben müssen, geben die Landesärztekammern vor. Die Bundesärztekammer gibt ihnen dafür eine Empfehlung an die Hand. Für den Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist darin in puncto Abtreibung der „Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Beratung bei Schwangerschaftskonflikten sowie der Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen einschließlich psychischen Risiken" als erforderliche Kompetenz vorgesehen.

Was die Praxis angeht, müssen angehende Gynäkologinnen und Gynäkologen mindestens 200 Operationen vorweisen. Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht zwingend dazu. Zwar ist die „Abrasio", also das Ausschaben der Gebärmutter, als Beispiel erwähnt. Der Eingriff, auch bekannt als Kürettage, ist aber nicht nur eine Methode zum Schwangerschaftsabbruch, sondern wird auch in der Diagnostik angewandt. Bezogen auf Abtreibungen wurde in den vergangenen Jahren nicht einmal jeder fünfte Eingriff mittels Ausschaben durchgeführt. In 80 Prozent der Fälle wurden die Schwangerschaften medikamentös beendet oder abgesaugt. Weder das Absaugen noch der medikamentöse Abbruch sind in der gynäkologischen Weiterbildungsordnung erwähnt.

Dass Methoden, mit denen ausschließlich Schwangerschaften abgebrochen werden, nicht explizit vorgeschrieben sind, dürfte auch damit zu tun haben, dass niemand zur Mitwirkung an einer Abtreibung gezwungen werden kann - es sei denn, die werdende Mutter schwebt in ernster Gefahr. Die Entscheidung, Abbrüche durchzuführen oder nicht, bleibt jeder Ärztin und jedem Arzt selbst überlassen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber: Wer seine Facharztausbildung an einem Krankenhaus absolviert, in dem keine Abtreibungen durchgeführt werden, lernt es unter Umständen auch nicht.

„Papaya-Workshops" in der Berliner Charité

So wie Nathan Klee. Der 29-Jährige hat in Marburg Medizin studiert und arbeitet seit knapp einem Jahr als Assistenzarzt auf der gynäkologischen Station eines Kreiskrankenhauses. „Für mich gehören Schwangerschaftsabbrüche zum Fachgebiet der Gynäkologie dazu", sagt er. Doch in der Klinik, in der er seine Facharztausbildung absolviert, werden keine Abtreibungen durchgeführt - obwohl es sich um ein öffentliches Krankenhaus und keines in kirchlicher Trägerschaft handele, betont Klee. Der Chefarzt sei gegen Schwangerschaftsabbrüche und gebe in puncto Abtreibung die Linie für die gesamte Klinik vor. Für Klee gibt es dadurch keine Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Wegen Fällen wie dem von Klee regt sich unter einigen Studierenden Widerstand. Seit mehr als drei Jahren organisiert eine studentische Arbeitsgruppe, die „Medical Students for Choice", an der Berliner Charité „Papaya-Workshops". Zwei Mal im Semester sprechen ausgebildete Gynäkologinnen ehrenamtlich mit den Studierenden nicht nur über ethische und rechtliche, sondern auch medizinische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs.

Zum einen geht es um den medikamentösen Abbruch, zum anderen um die Absaug-Methode. An Papayas können die Studierenden sie mit echten medizinischen Instrumenten selbst ausprobieren. Die Frucht ähnelt von der Form her einer Gebärmutter, die Kerne fungieren als Embryonen, die absaugt werden.

Doch in Eigenregie organisierte Workshops reichen der Berliner Gruppe nicht. Durch ihr Engagement haben die Studierenden erreicht, dass Schwangerschaftsabbrüche stärker im Studium thematisiert werden. Bisher, so Alicia Baier von den „Medical Students for Choice", seien Abbrüche nur in einem Seminar zur Pränataldiagnostik vorgekommen, zehn Minuten am Ende des Kurses, „manchmal aber auch gar nicht". Ab dem kommenden Wintersemester wird es an der Charité ein Seminar geben, das sich explizit mit Abbrüchen und den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Aspekten befasst. Geht es nach den Studierenden, soll dort bald auch theoretisches Wissen über die verschiedenen Methoden des Abbruchs vermittelt werden.

Daneben fordern sie, dass die praktischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs verpflichtender Bestandteil der gynäkologischen Facharztausbildung werden. Dass immer wieder Chefärztinnen und -ärzte die Linien von Kliniken in puncto Abtreibungen bestimmten, „sollte verboten werden". Dadurch, sagt Baier, fände sich in einem Krankenhaus dann vielleicht doch noch jemand, der den Nachwuchs anlernen könnte. Auch für Pro Familia liegt ein Teil der Lösung darin, dass der Abbruch zur praktischen Ausbildung gehört. „Wenn es festgeschrieben wäre, dass der Schwangerschaftsabbruch Teil der praktischen Ausbildung ist, würden die Kliniken auch Wege finden, dies trotz Gewissensklausel zu realisieren", glaubt Regine Wlassitschau.

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Nathan Klee hat für sich bereits eine Lösung gefunden: Er arbeitet in der Praxis von Kristina Hänel in Gießen mit. Die beiden haben sich am Rande eines Vortrags der Ärztin, die bundesweit für ihren Kampf gegen den Paragraphen 219a bekannt wurde, kennengelernt. Sie hat ihm angeboten, ihn anzulernen. Etwa zwei Mal im Monat unterstützt Klee Hänel nun bei Schwangerschaftsabbrüchen - in seiner Freizeit, zusätzlich zu dem Job in der Klinik.

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