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Ist das Schuldeingeständnis der CS überhaupt gültig?

Eine US-Richterin schaute bei den Unterschriften genau hin. Und stellt nun Fragen.

Normalerweise wirkt Pierre Schreiber im Hintergrund. Als Sekretär des Verwaltungsrats der Schweizer Grossbank ist der 52-jährige Rechtsanwalt in erster Linie zuständig für die Protokollierung von Sitzungen. Doch nun steht Schreiber plötzlich im Zent­rum eines bizarr anmutenden Austausches von juristischen Eingaben.

Der Reihe nach: Vor Monatsfrist unterschrieb der Rechtsanwalt Alan Reifenberg, der seit 2006 in New York für die CS arbeitet, das historische Schuldeingeständnis der Schweizer Bank in Amerika. Demnach gab die Credit Suisse am 19. Mai vor Bundesgericht in Alexandria (Virginia) zu, lange Jahre US-Steuerzahlern bei der Hintergehung des US-Fiskus geholfen zu haben. Bevor Reifenberg das 14 Seiten zählende Schuldeingeständnis (Plea Agreement) aber schwungvoll unterzeichnen konnte, musste er der zuständigen Bundesrichterin Rebecca Beach Smith beweisen, dass er dazu überhaupt berechtigt ist.

Die "Kollektiv­unterschrift zu zweien"

Hier nun kommt Pierre Schreiber ins Spiel. Die US-Anwälte der Schweizer Gross­­bank präsentierten der Bundesrich­­terin ein Dokument, in dem der Sekretär bekräftigte, dass alles seine Richtigkeit habe. Der CS-Verwaltungsrat (VR) habe am 18. Mai entschieden, Reifenberg dürfe das Schuldeingeständnis im Namen der Bank unterschreiben. (Dieses Dokument wies einige Lücken auf, aber das ist eine andere Geschichte.) Weil wir hier von ­einem Strafverfahren vor einem nationalen Gericht sprechen, in dem jeder Schritt auf seine Gültigkeit hin überprüft wird, musste natürlich auch Pierre Schreiber der Bundesrich­terin Auskunft über seine Vita geben. Die Anwälte der CS legten einen notariell beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Zürich vor, der Auskunft über Schreibers Vollmachten gibt.

Über diesen Auszug aber stolperte Bundesrichterin Rebecca Beach Smith. Denn darin steht (im deutschen Original): Schreiber habe eine "Kollektiv­unterschrift zu zweien". Diese Formulierung sei nicht ganz klar, gab die Richterin am 23. Mai in einer drei Seiten zählenden Eingabe zu Protokoll. Bedeute es, dass Schreiber immer eine zweite unterzeichnungsberechtigte Person beiziehen müsse, um rechtskräftige Dokumente im Namen des Verwaltungsrats zu unterschreiben?

Im schlimmsten Fall keine Vollmacht

Der Grund für dieses richterliche Nachstossen ist klar: Wenn Dokumente tatsächlich nur dann Rechtskraft erlangen, wenn VR-Sekretär Schreiber eine zweite Person aus dem CS-Umfeld beizieht, dann hat die Schweizer Bank ein Problem - im schlimmsten Fall besass Alan Reifenberg am 19. Mai gar keine Vollmacht, das Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Richterin Smith wies die Bank deshalb an, "sämtliche möglichen Unklarheiten" im Zusammenhang mit "der Autorisierung des Schuldeingeständnisses durch den Verwaltungsrat" der CS zu beseitigen - auch weil es sich bei der Verurteilung der CS um einen "bedeutsamen" Fall handle.

Vor einigen Tagen sind die Anwälte der Credit Suisse - die für die renommierte Kanzlei King & Spalding in ­Washington arbeiten - dieser Aufforderung nachgekommen. In ihrer sieben Seiten zählenden Eingabe geben sie ­Rebecca Beach Smith Einblick in die ­juristische Praxis des Kantons Zürich. Sie sagen, die Kompetenzerteilung an Alan Reifenberg sei rechtmässig erfolgt; der Hinweis auf die "Kollektivunterschrift zu zweien", die im Zusammenhang mit Pierre Schreiber erfolgt sei, habe nur Auswirkungen auf Rechts­geschäfte, die der VR-Sekretär im Auftrag der CS tätige. Wenn er aber bloss Beschlüsse des höchsten Gremiums der Bank zusammenfasse und die Richtigkeit des Protokolls bestätige, dann reiche seine Unterschrift. CS-Sprecher Marc Dosch sagte deshalb gestern: "Das Schuldeingeständnis hat volle Rechtsgültigkeit."

Alles klar? Bundesrichterin Smith hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob sie die Begründung der Credit Suisse nachvollziehen kann. Sie hat Zeit. Die nächste Gerichtsverhandlung im CS-Fall ist auf den 22. August angesetzt. (Basler Zeitung)

(Erstellt: 19.06.2014, 10:39 Uhr)

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