Dr. Stefan Fritz, Geschäftsführer der Stiftungen der Erzdiözese München und Freising
Herr Fritz, laut einer aktuellen Umfrage befürworten 90 Prozent der im Stiftungspanel befragten Stiftungen die Einführung einer Business-Judgement-Rule. Was versteht man eigentlich darunter?Die Business Judgement Rule kommt aus dem Kapitalgesellschaftsrecht und sichert den Geschäftsführern einen haftungsfreien Ermessensspielraum bei üblicherweise risikobehafteten „unternehmerischen" Entscheidungen. Bei Stiftungen betrifft dies insbesondere die Vermögensanlage. Konkret: Halten sich die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bei ihren Entscheidungen an bestimmte Spielregeln, müssen sie auch dann keine Regressansprüche fürchten, wenn die Entscheidung später zu einem Schaden für die Organisation führt. Diese Spielregeln betreffen nicht primär den Inhalt der Entscheidung, sondern ihr Zustandekommen.
Sind Stiftungsvorstände bei der Vermögensanlage damit alle Risiken los?Nach dem Entwurfstext soll eine Pflichtverletzung dann nicht vorliegen, wenn das Organmitglied unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung zu handeln. Knackpunkt dürfte dabei die Frage sein, wann man von einem Handeln „zum Wohle der Stiftung" ausgehen kann. Auch die Entscheidungsdokumentation gewinnt an Bedeutung. Alle Risiken sind die Stiftungsvorstände damit zwar nicht los, aber ruhiger schlafen können sie auf jeden Fall.
Um den Stiftungsvorständen zu helfen, haben Sie gemeinsam mit Kollegen das „Stiftungscockpit" entwickelt. Welchen Vorteil haben Stiftungen von diesem Instrument?Das Stiftungscockpit soll den Entscheidungsträgern erleichtern, in den Genuss der vom Gesetzgeber mit der Business Judgment Rule abgesteckten Haftungsfreiheit zu kommen und so angstfrei zu entscheiden. Das Instrument führt alle finanzrelevanten Informationen für die Stiftung zusammen und visualisiert sie auf nur einer Bildschirmseite. Es verbindet Controlling-Aspekte mit finanzplanerischen Elementen. Den Vorstand unterstützt es dabei, konkrete Anlageziele zu formulieren und in der Projektion einzuschätzen, ob diese in den kommenden Jahren mit dem vorhandenen Vermögen erreicht werden können. Ist dies nicht der Fall, lassen sich die Auswirkungen möglicher Umschichtungen auf jedes einzelne Anlageziel abschätzen. Schließlich unterstützt das Stiftungscockpit bei der prüfungsfesten Formulierung des Umschichtungsbeschlusses. Es ist allerdings weder ein Buchhaltungs-Programm, noch ein Robo-Advisor für automatisierte Anlageberatung.
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