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Reportage spécial

Kirchliches Arbeitsrecht: Homosexuelle unerwünscht

Kein anderer deutscher Arbeitgeber darf nach Konfession, Geschlecht oder Liebesleben urteilen. 1,3 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in kirchlichen Einrichtungen. Das betrifft auch Erzieherinnen und Pflegerinnen. L-MAG fragte Lesben nach ihren Erfahrungen