Auch wenn das Recht am eigenen Bild ein Grundrecht ist - es gibt Umstände, unter denen Fotos auf Facebook, Twitter und Co. auch ohne Einverständnis des Fotografierten veröffentlicht werden dürfen. Der Leipziger Anwalt für Medienrecht, Heinrich Steinführer erklärt, wenn die Person auf dem Bild nur ein Beiwerk ist, oder wenn auf dem Bild eine Versammlung oder ein Umzug zu sehen ist, dann gelte eine solche Ausnahme. Dann müsse die Person auch keine Einwilligung erteilen, ihr Recht am eigenen Bild sei dadurch nicht verletzt.
Was aber, wenn eine Person, die beispielsweise gerade einen Stein wirft, im Fokus des Bildes steht? "Dann könnte nur noch als Ausnahme gelten, dass es sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelt. Was im Fokus der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit steht und was politische, soziale, wirtschaftliche oder vielleicht kulturelle Details des Lebens unserer Gesellschaft betrifft. Das klingt jetzt natürlich sehr abstrakt und sehr vage. Aber genau das sind die Kriterien, die die Rechtsprechung dann zu Grunde legen würde", sagt Steinführer. Es kommt also auf jedes Bild einzeln an. Wer hofft, Bilder und Videos die er gemacht hat, könnten zur Überführung von Straftätern führen, der sollte die Bilder nicht in den sozialen Netzwerken veröffentlichen, sondern der Hamburger Polizei zur Verfügung stellen. Die hat dafür extra ein Internet-Portal eingerichtet. Mehr als tausend Dateien seien mittlerweile eingegangen, twitterte die Polizei am Samstag.
Ob die Bilder und Videos tatsächlich bei der Verfolgung der Straftäter nützlich sein werden, sei allerdings nicht gesagt, erklärt Medienanwalt Steinführer: "Zunächst Mal gilt ja die Unschuldsvermutung. Vielleicht wird dann erstmal unterstellt, dass er die Sachen, die er aus einem geplünderten Laden genommen hat, wieder zurückstellen wollte. Und es muss einfach wirklich noch mehr hinzutreten, es müssen wirklich noch mehr Erkenntnisse gewonnen werden, ringsum vielleicht Zeugenaussagen, um dann erstmal festzustellen, ob er beschuldigt ist."
Einige Fotos dürfen nach seinen Worten zur Überführung und Verurteilung der Straftäter gar nicht verwendet werden, auch wenn sie noch so eindeutig sind. Bilder, die heimlich gemacht wurden oder von denen der Abgebildete nichts weiß, seien nur bedingt verwertbar. "Das folgt nochmal so ein bisschen eigenen Regeln, die auch ziemlich streng sind, weil beim Strafverfahren die Fairness des Verfahrens und die Rechte des Beschuldigten einfach einen hohen Stellenwert haben."
Das könnte auch auf die Bilder zutreffen, die die "Bild"-Zeitung am Montag veröffentlicht hatte. Auf der Titelseite waren mehrere Fotos vermeintlicher Straftäter abgedruckt, einige von Ihnen sehr gut erkennbar. Fällt das noch unter die Pressefreiheit? Das prüft jetzt der Deutsche Presserat. Dort seien bereits Beschwerden eingegangen, erklärt Edda Eick vom Presserat: "Bei der Berichterstattung sind meines Erachtens zwei Aspekte gegeneinander abzuwägen: Auf der einen Seite das große öffentliche Interesse an den Vorgängen, die sich rund um den G20-Gipfel abgespielt haben. Wo zum Teil auch Straftaten in der Öffentlichkeit begangen wurden und gefilmt wurden. Und auf der anderen Seite die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Betroffenen, die jetzt in der Zeitung abgebildet sind." Die Berichterstattung sei durchaus diskussionswürdig. So ein Fall sei auch für den Presserat neu, meint Eick.
Über dieses Thema berichtet MDR AKTUELL auch im: Radio | 11.07.2017 | 05:06 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2017, 09:44 Uhr