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Asylpolitik in Bayern: Innenminister Herrmann lehnt zusätzlichen Rechtsweg bei Asylverfahren ab | BR.de

Hunderttausende offene Fälle und ungleiche Entscheidungen an deutschen Verwaltungsgerichten: Ein Gesetzentwurf will Asylbewerbern zusätzliche Rechtsmittel an die Hand geben, um Verfahren durch obergerichtliche Grundsatzentscheidungen effizienter, rechtssicher und einheitlicher zu machen. Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) lehnt den Entwurf ab.

"Wir wollen, dass letztlich Asylverfahren nach der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht beendet sind, und dass wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hat, jemand auch in sein Heimatland zurückgeführt wird", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Bayerischen Rundfunk. Zusätzliche Rechtsmittel zu ermöglichen, bedeutet Herrmann zufolge, dass sich der Aufenthalt von Leuten, die abgelehnt worden sind, um Jahre weiter verzögern würde".

Der Innenminister lehnt den Gesetzesvorschlag aus den rot-grün regierten Bundesländern Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen damit ab. Insbesondere im Hinblick auf die bayerische Landtagswahl am 14. Oktober könnte Herrmann daran gelegen sein, keine Reformen zu fördern, die Asylbewerbern zusätzliche Rechte zugestehen oder ihnen einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen würden.

Koalitionsvertrag: Asylverfahren sollen schneller, rechtssicher und einheitlich werden

Die Ziele ihrer Asylpolitik haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag festgehalten: "Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden", heißt es da. Und: Damit Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten künftig zügiger durchgeführt werden können, werde man Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und -vereinheitlichung prüfen.

Verfahrensstau bei Verwaltungsgerichten

Das ist auch nötig: Denn deutsche Verwaltungsgerichte hatten 2017 etwa 340.000 Asylverfahren vorliegen. Verglichen mit dem Jahr 2012 (30.000 Asylverfahren) bedeutet das eine Steigerung um das Zehnfache, so steht es in einem Gesetzentwurf, den der Grünen-Justizsenator Till Steffen im März 2018 im Bundesrat einbrachte. Demnach ziehen sich die Verfahren außerdem oft lange hin, weil Leitentscheidungen zu wichtigen Fragen fehlen, etwa: Wie sicher ist Syrien als Herkunftsland? Fragen wie diese müssten bisher immer wieder neu entschieden werden. Und die Ergebnisse unterscheiden sich teilweise je nach Verwaltungsgericht, bemängelt Till Steffen Hamburgs Grünen-Justizsenator im Gesetzesantrag von Februar 2018.

Gesetzesentwurf: Leitentscheidungen sollen Asylverfahren vereinfachen

Gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen plant Steffen darin die "Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln". Das heißt: Wenn Verwaltungsgerichte grundsätzliche Fragen verhandeln, die auch andere Asylverfahren betreffen, dann sollen sie künftig in Hauptsacheverfahren die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen können. So sollen fallübergreifende Tatsachen und Rechtsfragen obergerichtlich geklärt werden. Diese Leitentscheidungen sollen Asylverfahren insgesamt einheitlicher, effektiver und schneller machen.

Auch im Gesetzesantrag von Hamburg, Berlin, Brandenburg und Berlin steht allerdings: "Die Zahl der Asylverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten dürfte zunächst steigen." Aber da den Beteiligten die Rechtsmittel aber nur dann zustehen, wenn sie zugelassen wurden, erwarte man keine "erhebliche Verfahrenszunahme". Außerdem würden die Verwaltungsgerichte von den zu erwartenden Leitentscheidungen profitieren, so der Gesetzesantrag.

Herrmann setzt auf mehr Personal

Anstatt weitere Rechtsmittel für Asylbewerber zu fördern, setzt Bayerns Innenminister auf schnelle Verfahren und mehr Personal:

"Wir sind daran interessiert, dass die Verwaltungsgerichtsverfahren möglichst schnell durchgezogen werden. Deshalb stellt Bayern in diesem Jahr 100 zusätzliche Verwaltungsrichter ein, damit die Verfahren weiter beschleunigt werden." Joachim Herrmann, Bayerischer Innenminister

Mit Bundesinnenminister Seehofer werde er noch über den Gesetzentwurf sprechen. Die CSU vertrete aber gemeinsam die Position, keine weiteren Verzögerungen der Asylverfahren zuzulassen.

In Bayern sei schon jetzt der Neuzugang von Asylverfahren bei Verwaltungsgerichten niedriger als das, was zeitgleich an Urteilen entschieden werde, so der Innenminister. "Das heißt, der Antragsstau wird abgebaut."

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