Nicolas Rinösl leitet die größte Abschiebehaftanstalt Deutschlands. In einem Wald bei Büren in Nordrhein-Westfalen sind hinter 6,5 Meter hohen Mauern 140 abgelehnte Asylbewerber untergebracht. In der ganzen Republik gibt es nur 450 Plätze. Zu wenig, findet CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer, und will mit seinem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" ermöglichen, abgelehnte Asylbewerber auch in normalen Gefängnissen unterzubringen. Mehrere Bundesländer haben Widerstand angekündigt. Im Gespräch mit ZEIT ONLINE erklärt Nicolas Rinösl den Alltag in Deutschlands größter Abschiebehaft und sagt, warum die Trennung zwischen Strafhaft und Abschiebehaft sinnvoll ist.
ZEIT ONLINE: Herr Rinösl, am Wochenende hat es in ihrer Haftanstalt gebrannt. Ein 36-Jährige Pakistaner hatte seine Matratze angezündet. Drei ihrer Mitarbeiter und der Pakistaner kamen mit Rauchvergiftungen in ein Krankenhaus. Sind solche Fälle Alltag für Sie?
Nicolas Rinösl: Solche Brandvorfälle sind Gott sei Dank nichts Alltägliches. Ich glaube, wir hatten in den zweieinhalb Jahren, in denen ich hier arbeite, bislang nur einen Fall, der ähnlich war.
Nicolas Rinösl
Der 42-jährige Verwaltungsjurist Nicolas Rinösl leitet seit zweieinhalb Jahren Deutschlands größtes Abschiebegefängnis. Die Haftanstalt liegt mitten in einem Wald bei Büren im Regierungsbezirk Detmold im Nordosten von Nordrhein-Westfalen. Bis zu seinem Amtantritt in Büren hat Rinösl für die Detmolder Bezirksregierung Stromtrassen und Straßen geplant.
ZEIT ONLINE: Im vergangenen Jahr verschluckte ein Häftling Besteck, um seine Abschiebung zu verhindern. Es gab Morddrohungen, Randale und Selbstverstümmelungen. Wie erklären Sie sich diese Vorfälle?
Rinösl: Wir bringen Leute unter, die vor dem Ende ihrer Zeit in Deutschland stehen. Sie wissen, dass sie unmittelbar davorstehen, das Land zu verlassen. Diese Menschen sind mit Träumen und Wünschen nach Deutschland aufgebrochen, sind teilweise unter Lebensgefahr über das Mittelmeer gekommen. Wir sind meist ihre letzte Station in Europa. Das sorgt für Frustration. Diese Menschen haben eine sehr kurze Zündschnur, weil sie an einer Stelle sind, an der ihr Lebenstraum endet. Solche Vorfälle sind trotzdem Einzelfälle. Die meisten der Untergebrachten verhalten sich unauffällig.
ZEIT ONLINE: Was unterscheidet die Abschiebehäftlinge von normalen Strafgefangenen?
Rinösl: In der Justizvollzugsanstalt (JVA) haben sie Menschen, die sagen sich: wenn ich mich im Gefängnis häufig daneben benehme, komme ich vielleicht später in die Freiheit oder es werden mir bestimmte Rechte genommen. Diese Motivation fehlt den Leuten komplett, die bei mir in Büren sitzen. Die stehen vor etwas, was sie unbedingt vermeiden wollten: Sie müssen Deutschland für immer verlassen.
ZEIT ONLINE: Nimmt einen das mit, täglich mit solchen Schicksalen konfrontiert zu sein?
Rinösl: Gewöhnt habe ich mich nicht daran und das kann man auch nicht. Das prägt diese Aufgabe, dass Sie jeden Tag vor neue Situationen gestellt werden, mit denen Sie umgehen müssen.
ZEIT ONLINE: Für ihre sind Sie wahrscheinlich das personifizierte Böse.
Abschiebehaft
Ein abgelehnter Asylbewerber kann in Abschiebehaft genommen werden, wenn die Sorge besteht, dass er sich sonst der Abschiebung entzieht. In jedem Fall muss ein Richter darüber entscheiden. Die Modalitäten sind im Artikel 62 Aufenthaltsgesetz geregelt, die genaue Ausgestaltung übernehmen die jeweiligen Bundesländer. Die Dauer der Abschiebehaft soll in der Regel sechs Wochen nicht überschreiten. Sie ist unzulässig, wenn es andere Möglichkeiten gibt, die Ausreise sicherzustellen.
Rinösl: Nein, das glaube ich nicht. Wir bringen die Menschen unter, wir schieben sie nicht ab. Da differenzieren die Betroffenen ziemlich genau. Wir sind sicherlich Teil dieses Systems, aber nur das Rädchen, das zwischenzeitlich für die Unterbringung sorgt. Klar, für viele bin ich trotzdem eine Hassperson, aber manche sehen in der Einrichtung auch eine Chance oder einen Zeitgewinn. Wir wollen es ihnen hier so leicht wie möglich machen. Sie dürfen Kontakt mit ihrer Familie haben, Besuch empfangen. Wir haben hier eine kostenlose Rechtsberatung. Jeder Betroffene kann mit einem Anwalt reden. Ich glaube, das wird auch so wahrgenommen, dass wir bestimmte Annehmlichkeiten bieten.
ZEIT ONLINE: Offiziell heißt Ihr Arbeitsplatz "Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige" - kurz: UfA. Der Begriff Gefängnis wird vermieden. 2014 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Straftätern untergebracht werden müssen. Wie unterscheidet sich Büren von einer normalen JVA?
Rinösl: Neben den liberalen Vollzugsbedingungen ist ein Kernunterschied der Grund für die Unterbringung. In einer JVA sitzen Sie, weil Sie eine Straftat begangen haben. Mit dem Hintergrund, dass da etwas gesühnt wird, was man in der Vergangenheit getan hat. Bei uns in Büren sitzen Leute, die ausreisepflichtig sind. Da spielt das Strafrecht keine Rolle. Daraus leiten wir ab, dass das Ganze auch anders aussehen soll - weil es keinen bestrafenden Charakter hat.