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Lichtburg: Enteignung in Großaufnahme

Die Lichtburg in der Essener Innenstadt ist ein echter Hotspot für Filmfans. Was viele nicht wissen: Das Filmkunsttheater gehörte ursprünglich dem jüdischen Verleger und Filmunternehmer Karl Wolffsohn. 1934 verkaufte er sein Kino auf Druck der NSDAP an die Universum Film AG (UFA). In diesem Schwerpunkt wirft unsere Redakteurin Julia Segantini einen genauen Blick auf den Prozess und darauf, wie die Deutschen heute mit ihrer Vergangenheit umgehen.

„Karl Wolffsohns Standardspruch, wenn er etwas nicht kaufen konnte, war: ‚Wenn die UFA zahlt...' Seine tiefe Verbitterung habe ich noch heute in Erinnerung. Ich war zehn, als er starb", erinnert sich Michael Wolffsohn. Er ist Karl Wolffsohns Enkel. Dieser war der ursprüngliche Besitzer der Essener Lichtburg und wurde wie viele jüdische Menschen im Nationalsozialismus enteignet. Zur Zeit der Machtübergabe an die NationalsozialistInnen ist Karl Wolffsohn vermögender Verleger und Kinobetreiber. Ihm gehören mehrere Kulturstätten in Deutschland. 1928 übernimmt er das Essener Filmkunsttheater Lichtburg, schon damals steht es auf der Kettwiger Straße. Der Gebäudekomplex erregt gewaltiges Aufsehen. 2.000 rote Polstersitze und die edle Einrichtung des Kinopalasts begeistern die Gäste. Wolffsohn tätigt aufwändige Investitionen: Neben neu installierter Technik nach modernsten Standards ist er besonders auf seine europaweit größte Kinoorgel stolz. Für den Tonfilm, der im folgenden Jahr die Kinoleinwände erobert, ist die Lichtburg bestens gerüstet.


Doch die Ära Wolffsohn hält nicht lange an. Wie die meisten jüdischen Menschen in Deutschland wird er Opfer des Nationalsozialismus: Anfang 1934 muss er sein Kino an die Universum Film AG, kurz UFA, verkaufen. Das heute noch agierende Filmunternehmen steht damals bereits unter Kontrolle des ‚Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda', geführt von Joseph Goebbels. Im Sommer 1938 gerät Karl Wolffsohn für sechs Monate in „Schutzhaft". Dabei handelt es sich um einen euphemistischen Begriff dafür, dass die NationalsozialistInnen Regimegegner*innen allein auf polizeiliche Anordnung hin, also ohne richterliche Kontrolle, festnahmen. Nach seiner Gefangenschaft flieht er mit seiner Frau Recha in das damals britische Mandatsgebiet Palästina.


Wolffsohn wird enteignet
 

„Arisierung" nennen die Nazis die Aneignung von jüdischem Besitz durch Zwänge oder Raub. Heute benutzt man meist den juristischen Begriff Enteignung. Die Lichtburg wird von den NationalsozialistInnen für ihre Zwecke instrumentalisiert: Die NSDAP richtet im Kino Parteiveranstaltungen aus.Unzählige kleine und große Hakenkreuze zieren die gesamte Kettwiger Straße und natürlich auch das Kino. Denn das imposante Gebäude mit der modernen Filmtechnik eignet sich hervorragend für Aufführungen von Propagandafilmen. So werden unter anderem der antisemitische Propagandafilm Jud Süß und der Olympia-Film von Leni Riefenstahl auf der Leinwand gezeigt. Beide Filme verbreiten die rassistische Ideologie der NationalsozialistInnen.


Wie Enteignungen im Nationalsozialismus umgesetzt wurden, erklärt der Spezialist für neuere Geschichte und Nationalsozialismus Prof. Dr. Constantin Goschler vom Historischen Institut der Ruhr-Universität Bochum: „Das konnte alle möglichen Formen von Druck annehmen, der dazu geführt hat, dass Leute ihre Sachen unter Wert verkauft haben. Und im Zweiten Weltkrieg mündete dies dann in Raubmord." Häufig seien jüdische Menschen auch direkt körperlich bedroht worden, etwas durch Schlägertrupps der SA. Andere Methoden seien gewesen, Kredite von Betroffenen von der Hausbank sperren zu lassen. „Das waren Methoden, um Leute mürbe zu machen und sie zum Verkauf zu drängen", erklärt er.


Die Enteignung von jüdischen Menschen war ein zentraler Aspekt der NS-Ideologie. Das sogenannte deutsche Volk, das nach der Rassentheorie bestimmt wurde, sollte von ‚schlechten äußeren Einflüssen gereinigt' werden, jüdische Menschen wurden als ‚Parasit im deutschen Volkskörper' betrachtet. „In diesem Zusammenhang spielte das Vermögen und Eigentum der Juden eine wichtige Rolle. Damit konnte man nationalsozialistische Günstlinge belohnen. Wohnungen, Eigentum, Jobs - das war Verfügungsmasse. Damit konnte man Deutsche bedienen und so Loyalität herstellen", erläutert Goschler. So habe man die Menschen auch an den eigenen Erfolg gebunden, „weil sie natürlich wussten, dass sie das nur behalten können, wenn die Deutschen den Krieg gewinnen."


Nach Kriegsende 1945 hatten die Opfer moralische und rechtliche Ansprüche auf Entschädigung. „Den Alliierten war sehr viel daran gelegen, dass Entschädigung stattfindet. Es ging auch darum, überhaupt erstmal Rechtssicherheit herzustellen. Schon allein um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, musste man klären, wem was gehört. Natürlich haben Betroffene entsprechend Anträge formuliert und politischen Druck gemacht", erklärt Goschler.


Der Prozess zieht sich
 

Mit aller Macht kämpft Karl Wolffsohn für eine Wiedergutmachung. Die Rückerstattungs-Anträge für seine unterschiedlichen Kulturstätten, unter denen auch die Lichtburg ist, stellt er, als er 1949 nach Deutschland zurückkehrt. Weil sich die Prozesse bis 1962 ziehen, erlebt er deren Ende nicht mehr. Er stirbt 1957 in Berlin. Einige Unterlagen zum Prozess von Karl Wolffsohn gegen die Stadt Essen und Menz & Co. - die nachfolgenden Besitzer nach der UFA, nicht zu verwechseln mit der Familie Menze, die das Unternehmen heute führt - sind heute im Essener Stadtarchiv erhalten. Im Antrag auf Rückerstattung wird der Wert des Eigentums am Tag der Enteignung auf eine Million Reichsmark geschätzt. Wolffsohn erklärt im Antrag, dass der Verkauf auf Druck des Essener Gauleiters Terboven stattfand und die UFA ihm lediglich 130.000 Reichsmark für das Kino zahlte, knapp ein Zehntel des tatsächlichen Wertes. Zudem gibt er an, große Investitionen für das Filmkunsttheater vorgenommen zu haben. „Ich verlange Rückgabe des Kinos oder Ersatz des Wertes", steht gut lesbar auf der zweiten Seite des stark vergilbten Dokuments in schwarzem Schreibmaschinendruck.


Doch die Stadt Essen zieht sich aus der Verantwortung. Sie habe mit dem Vertrag zwischen Wolffsohn und der UFA nichts zu tun gehabt. Zudem habe Wolffsohn in seinem Vertrag mit dem Unternehmen ausdrücklich erklärt, auf alle Rechte zu verzichten. Darüber hinaus sei die Lichtburg zerstört worden, womit sich das Vertragsverhältnis zwischen der Stadtverwaltung und der UFA ohnehin gelöst habe. Dieses Argument sei häufig vorgebracht worden, sagt Prof. Dr. Constantin Goschler vom Historischen Institut der Ruhr-Universität Bochum: „Das generelle Problem nach dem Krieg bestand darin, festzustellen, wie die Lasten durch den Krieg aufgeteilt werden. Es gab dann häufig Rechtsstreits, wenn die Wiederaufbaukosten teilweise den Juden in Rechnung gestellt wurden."


So kommt es bei Karl Wolffsohn zwar nicht. Dafür behauptet die Stadt weiterhin, keine Verantwortung zu tragen, und bemüht sich, Wolffsohns Antrag als illegitim darzustellen. Vertreten wird die Stadt dabei durch den Rechtsanwalt Friedrich-Carl Russelt. Er fokussiert sich auf zwei Strategien: Wolffsohns angeblich schlechte Vermögensverhältnisse zu betonen sowie den Vorwurf des Zwangs vonseiten der NationalsozialistIinnen zu entkräften, indem er auf die schwierige Beweislage hinweist. „Das ist eine ganz typische Konfrontation. Die Strategien in diesen Verfahren haben sich geähnelt", so Goschler. Russelt formuliert in seinem Schreiben vom Mai 1951: „Hieraus ergibt sich also eindeutig, in welch miserablen Vermögensverhältnissen der Antragsteller lebte, sodass es ihm eine willkommene Gelegenheit gewesen sein muss, dass die UFA durch die Übernahme der fraglichen Gesellschaftsanteile zu seiner finanziellen Entlastung beitrug." Deshalb könne von einem Anspruch auf Rückerstattung „gar keine Rede sein."


Außerdem gebe es keine Beweise für politischen Druck jedweder Art. Nachweislich hätten jüdische Menschen bis in die Jahre 1935/36 ohne Probleme Kinos betreiben können.

Warum geht Russelt hier von den Jahren 1935/36 aus? Goschler erklärt: „Für die Rückerstattungsgesetzgebung wurde relativ willkürlich als Stichdatum der Erlass der Nürnberger Gesetze im September 1935 festgelegt. Ab diesem Stichdatum wurde eine kollektive Verfolgung angenommen." Betroffene wie Wolffsohn, dessen Fall früher stattgefunden hat, mussten im Einzelfall nachweisen, dass sie unter Druck gesetzt wurden. Zwar habe es zum Beispiel Boykottaktionen gegen jüdische Geschäfte gegeben, man könne aber nicht pauschal davon ausgehen, dass alle jüdischen Kinos ab 1933 ihr Gewerbe nicht weiterführen konnten. „Seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 war Druck gegen die Juden da. Das ging aber in Wellen. Es war nicht gleichbleibend und nicht ununterbrochen. Die meisten haben noch nicht verkauft", erläutert Goschler.


Wolffsohn kontert

Wolffsohn hätte also Beweise für den erzwungenen Verkauf vorlegen müssen. „Der Antragsteller hat selbstverständlich niemals freiwillig auf seine Rechte verzichten wollen, sondern ist auf den unmittelbaren Druck des Gauleiters Terboven und der damaligen nationalsozialistischen Stadtverwaltung Essen, die mit der UFA zusammenarbeitete, gezwungen worden", steht auf der zweiten Seite des hauchdünnen Antwortschreibens.

Dass es sehr wohl Druck durch den Gauleiter und das Propagandaministerium gegeben habe, begründet Wolffsohn mit seinem sechsmonatigen Aufenthalt in „Schutzhaft", nach der er des Landes verwiesen wurde.


Auch die Behauptung, dass der Verkauf mit den schlechten finanziellen Vermögensverhältnissen Wolffsohns zusammenhinge, „ist völlig falsch. Der Antragsteller lebte - entgegen der Behauptung der Antragsgegner - in sehr guten finanziellen Verhältnissen", argumentiert Karl Wolffsohn. Zum Beweis liegen dem Schreiben eine ausführliche Auflistung aller aufwändigen Investitionen, die Wolffsohn vor der Enteignung tätigte, bei. Für ihn steht weiterhin fest: Neben dem neuen Pächter der Lichtburg ist die Stadt Essen als Gesamtschuldner für alle Folgen mitverantwortlich, die sich aus der Enteignung durch die UFA auf Anordnung des Gauleiters Terboven ergaben. Doch er hat keinen Erfolg. „Das Verfahren gegen die Stadt Essen und Menz & Co. ruht", steht in einem Dokument vom 5. März 1952. Die Rückerstattungssache wird an das zuständige Amt nach Berlin übertragen und Wolffsohn befindet sich nur noch mit der UFA im Rechtsstreit. Dieser verläuft mäßig erfolgreich. 1952 verurteilt das Berliner Kammergericht die UFA zu einer Zahlung von 10.000 DM, zirka 5.000 Euro. Das entspricht in etwa dem Kaufpreis, für den Wolffsohn damals sein Kino zwangsverkaufen musste.


Der Umgang der Lichtburg mit ihrer Vergangenheit
 

Doch wie geht die Lichtburg mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit um? Links neben dem Eingangsbereich hängt eine Gedenktafel. Auf dem rechteckigen, grauen Stein mit schwarzer Gravur wird die Eröffnung durch Wolffsohn, seine Enteignung und sein Kampf um Rückerstattung kurz dargestellt. Enthüllt wurde die Tafel 2006 im Beisein des Oberbürgermeisters Wolfgang Reiniger (CDU) und Karl Wolffsohns Enkel Michael, der selbst Historiker ist und sich mit jüdischer Geschichte beschäftigt. „Die Initiative zur Gedenktafel und zur historischen Aufarbeitung, die zu einer kleinen und guten Veröffentlichung führte, war mein Vorschlag. Der damalige Essener Oberbürgermeister hat beides sofort und gerne organisiert", erinnert sich Michael Wolffsohn.


Dass die Gedenktafel öffentlich zugänglich ist, sei für die Lichtburg wichtig, sagt auch Marianne Menze. Seit 1998 betreibt sie das Kino als Geschäftsführerin zusammen mit ihrem Ehemann. „Es kann nicht oft genug daran erinnert werden, was passiert ist. Ich bin in den 50er Jahren groß geworden und habe mit dem großen Schweigen im Umfeld gelebt", erzählt sie. Damit meint sie das Verschweigen und Verdrängen der NS-Vergangenheit, das die politische Kultur der 50er Jahre prägte. Die Gedenktafel biete die Möglichkeit, sich zumindest für einen kurzen Moment damit auseinander zu setzen.


Zudem bemühe sich die Lichtburg permanent um Aktionen, um an den Holocaust zu erinnern. „Wir hatten zum Beispiel Claude Lanzmann da, das war uns ganz wichtig. Wir haben den Film Shoah komplett an einem Tag gezeigt." Claude Lanzmann ist der Regisseur des neunstündigen Dokumentarfilms aus dem Jahr 1985, in dem Zeitzeug*innen über den Holocaust sprechen. „Es gab Kooperationen mit mehreren Schulen und es waren 1.000 Schüler da, die das Thema vorher ein halbes Jahr im Unterricht vorbereitet haben", so Menze. Auch Michael Wolffsohn findet: „Ein ganz wichtiger, unter die Haut gehender Film. Dass Lanzmann kam, ehrt die Lichtburg."


Fehlende Empathie

Zudem haben Marianne Menze und ihr Mann, als sie das Kino übernahmen, eine Chronik in Auftrag gegeben, die noch im selben Jahr erschien. Verschiedene Historiker*innen stellen in vier kleinen Bänden die Geschichte der Lichtburg dar. Der erste Band widmet der Periode im Dritten Reich vier Seiten. Die Bände liegen in der Lichtburg aus und können durchgeblättert oder erstanden werden. Auch ein Buch von einem der Historiker, Christoph Wilmer, in dem es um Karl Wolffsohn und die Lichtburg geht, konnte dort gekauft werden. Was hält Michael Wolffsohn als direkter Nachfahre des verfolgten Juden von der Chronik? Der wusste bis zu seinem Kontakt mit der akduell nichts davon. „Ich denke, man hätte mir die Chronik schicken müssen. Das wäre schicklich gewesen", findet er. Das Verhalten der Lichtburg-Besitzer*innen kritisiert er: „Anders als viele Nachfahren von Arisierungsopfern der Raubkunst hat meine Familie nach allem, was passiert ist, weder die Rückgabe der Lichtburg noch Entschädigung von den jetzigen Besitzern verlangt. Das wird offenbar weder registriert noch honoriert. Das ist seltsam und verletzend. Eine geschichtspolitische und geschichtsethische Ohrfeige."


Zudem finden sich in der Chronik einige Formulierungen Christoph Wilmers, die Wolffsohn für bedenklich hält. Als es darum geht, dass bei den Bombenangriffen 1943 auf Essen auch die Lichtburg zu großen Teilen zerstört wurde, schreibt Wilmer: „Der Innenraum aber, der fünfzehn Jahre lang glanzvolles Leben gesehen hatte, war zerstört und ausgebrannt. Eine Ära war zu Ende." Dass hier die 15 Jahre, von denen zehn Nazizeit waren, als „glanzvoll" und als „Ära" beschrieben werden, kritisiert er. Eine böswillige oder relativierende Absicht will er aber nicht unterstellen. „Ich würde dies als Unachtsamkeit, Gedankenlosigkeit oder mangelnde Empathie interpretieren", kommentiert Michael Wolffsohn.


Auch wenn die Lichtburg Informationen zu ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit öffentlich zugänglich macht, fehlen diese bisher auf der Internetseite. Ebenso auf der Webseite Filmspiegel Essen, wo sich Infos zu den Essener Filmkunsttheatern und der Lichtburg finden, wird dieser Teil unter dem Reiter „Unsere Geschichte" ausgelassen. Dort steht lediglich, dass sie 1928 eröffnet wurde, jedoch nicht, von wem oder was danach geschah. Michael Wolffsohn reagiert darauf enttäuscht, aber nicht überrascht. Überrascht zeigt sich hingegen Menze. „Guter Tipp, da kann ich noch mal drauf gucken, das müssen wir ändern", versichert sie. Sowohl politisch als auch für die deutsche Vergangenheit sei dieser Punkt zu wichtig, um ihn wegzulassen. Sie gibt aber auch zu Bedenken, dass die Ära Wolffsohn in der 90-jährigen Geschichte der Lichtburg lediglich wenige Jahre ausmacht. Allerdings endete diese Ära unfreiwillig, was das wohl einschneidendste Kapitel der Geschichte darstellt - unabhängig von der Länge.


Die Geschichte der Lichtburg wirft heute die Frage auf: Wie ist Entschädigung überhaupt möglich? „Es wird immer unverhältnismäßig zur Größenordnung der Verbrechen sein. Das darf aber nicht bedeuten, dass man es dann bleiben lässt", betont Goschler. Am stärksten seien jüdische Menschen vom NS-Regime betroffen gewesen. Der zentrale Unterschied zu anderen verfolgten Gruppen sei, dass es für sie in der Regel nicht möglich war, unmittelbar an ihr Leben vor dem Krieg anzuknüpfen. „Anderen Gruppen war das leichter möglich. Die jüdischen Gemeinden und ihr sozialer Zusammenhang waren zerstört. Sie hatten in der Regel keinen Ort mehr, zu dem sie zurückkehren konnten. Sie mussten sich alles neu aufbauen und dazu bedurfte es natürlich materieller Mittel." Entschädigung könne also nur finanziell und durch die Bewusstwerdung der Schuld stattfinden.

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