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Neue Versicherungsmodelle für autonome Fahrzeuge

Neue Versicherungsmodelle für autonome Fahrzeuge
Die Etablierung von autonomen, computergesteuerten Autos führen zu einer Revolution der Automobilbranche. Und für Autoversicherer - denn vorhandene Absicherungsmodelle passen nicht mehr für virtuelle Autofahrer.
Versicherer sollten sich bereits jetzt auf diesen Wandel einstellen - um nicht unvorbereitet vor vollendeten Tatsachen zu stehen.
Autonome Fahrzeuge werden kommen
Autofahrer haben sich an neue Verkehrsteilnehmer zu gewöhnen: In wenigen Jahren bereits ist mit autonom fahrenden Fahrzeugen auf deutschen Straßen fest zu rechnen. Entwickler großer Konzerne wie Tesla, Apple oder Google gehen fest davon aus, dass computergesteuerte Fahrzeuge mehr Sicherheit bieten werden, als Fahrzeuge mit menschlichen Chauffeuren. Eine Revolution, die aber auch zu Kritik und Kontroversen führt.
Klassische Kfz-Versicherungen passen nicht zur KI
Die Kfz-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Kaskomodell wird sichergestellt, dass alle Kfz-Halter und Fahrer im Schadensfall vor möglicherweise vor sehr hohen Sach- und Personenschäden abgesichert werden. Eine Kfz-Versicherung deckt nicht nur die stets vorhandenen Betriebsgefahren eines Kraftfahrzeugs ab, sondern auch das menschliche Versagen des Fahrers im Straßenverkehr. Doch kann der Halter und Fahrer eines autonomen, computergesteuerten Fahrzeugs für das technische Versagen der KI-Software verantwortlich gemacht werden? Der Gesetzgeber erkennt in diesem Fall die Verantwortung beim Hersteller. Und damit bei seiner Produkthaftpflichtversicherung.
Viele unklare Fragen
Das macht die Sache aber nicht einfacher, sondern komplizierter. Denn aufgrund der Technik stellen sich zahlreiche ungelöste Fragen. Insbesondere bei hybrid-gesteuerten Modellen, also bei Fahrzeugen, die sowohl vom Computer als auch vom Fahrer gelenkt werden können, kann auf einen Kasko-Schutz nicht völlig verzichtet werden. Schließlich kann für eine Fehlfunktion auch die Nachlässigkeit des Halters verantwortlich sein, wenn beispielsweise wichtige Updates vergessen wurden. Unklar sind auch die ethischen Fragen: Kann die künstliche Intelligenz eines autonomen Fahrzeugs in gefährlichen Situationen zwischen Mensch und Tier unterscheiden?
Halterverantwortung bleibt trotz Computer
Die Absicherung einer Produkthaftpflicht bezieht sich üblicherweise auf Konstruktionsfehler, zu denen bei computergestützten Systemen auch eine fehlerhafte Programmierung gehört. Doch greift diese Versicherung auch, wenn verdeckte oder offensichtliche Instruktionsfehler vorliegen? Und haftet der Halter, wenn der Hersteller nur unzureichend über Warnfunktionen und manuelle Eingriffsmöglichkeiten informiert? Und kann eine Produkthaftpflichtversicherung autonomer Fahrzeuge auch ausreichend vor Cybergefahren schützen?
Keine Autonomie ohne Versicherungsschutz
Denkbar wäre eine Produktmischung aus Kasko-, Produkthaftungs- und Cyberversicherung. Aber ganz sicher erst dann, wenn der Gesetzgeber hier richtungsweisende Handlungsrahmen schafft. Bis dahin wird die Revolution auf den Straßen sicher noch auf sich warten müssen - denn selbstfahrende Autos ohne umfassenden Versicherungsschutz wird es auf deutschen Straßen ganz sicher nicht geben.

Foto: CC-BY-SA 4.0/ Michael Shick/ WIKIMEDIA



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