7 abonnements et 4 abonnés
Article

Wie viel Wetter darf es sein?

Wie viele Wetterdaten darf der Deutsche Wetterdienst kostenfrei zur Verfügung stellen? Darüber entschied heute der Bundesgerichtshof.


Der Grat ist schmal zwischen reiner Wetterwarnung und allgemeiner Wetterinformation. Dieser Grat war aber im Streit zwischen den beiden App-Betreibern WetterOnline und dem Deutschen Wetterdienst entscheidend - und damit auch in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Richterinnen und Richter entschieden zugunsten von WetterOnline. Konkret bedeutet das: Die App des Deutschen Wetterdienstes darf weiter bestehen, kostenlos dürfen - und müssen, wie gesetzlich geregelt - weiterhin Unwetterwarnungen herausgegeben werden. Die Vollversion der App muss allerdings kostenpflichtig bleiben.

Hintergrund: Der Deutsche Wetterdienst brachte 2015 eine App auf den Markt, mit der man kostenlos und werbefrei auf umfassende Wetterinformationen zugreifen konnte. Das hielt WetterOnline, eine privat organisierte App, für ungerecht. Während WetterOnline sich nämlich durch Werbung finanzieren muss und erst gegen ein Entgelt in der werbefreien Version verfügbar ist, finanzierte sich die DWD-Warnwetter-App durch Steuergelder, die ihr als Bundesbehörde nunmal zur Verfügung stehen. Als Bundesbehörde ist sie gesetzlich verpflichtet, die Bevölkerung vor Unwetter zu warnen - mehr aber auch nicht, findet WetterOnline. Ihnen gehen die Informationen, die über die Wetterwarnungen hinaus in der DWD-WarnWetter-App abrufbar sind, zu weit.

Der DWD muss Daten bereitstellen

Die Daten, die für die Apps dann in allgemein verständliche Wetterinformationen verarbeitet werden, sind aber in jedem Fall öffentlich zugänglich. Die meisten deutschen Wetter-Apps nutzen die ungeschliffenen Wetterdaten - sogenannte Rohdaten , die ihnen vom Deutschen Wetterdienst zur Verfügung gestellt werden.

So auch WetterOnline. Beißt also WetterOnline die Hand, die sie füttert? Dabei muss bedacht werden, dass der Deutsche Wetterdienst als Bundesbehörde gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Daten herauszugeben. Außerdem steckt laut Matthias Habel, Pressesprecher von WetterOnline, der Löwenanteil der Arbeit in der Verarbeitung der Daten. Und das ist dann die Eigenleistung der verschiedenen Apps, die sich alle auf dieselben Daten stützen.

Wetterdienst: Nur "Hintergrund zu Unwettersituationen"

Der Deutsche Wetterdienst verteidigt seine Position damit, dass sie mehr als nur die nackte Warnung bereitstellen, damit sich die Bürger selbst ein Urteil über die Wettersituation machen können und im Unwetterfall verstehen, warum überhaupt eine Warnung ausgesprochen wird. Laut Uwe Kirsche, dem Pressesprecher des DWD sind also die Daten, die über die Wetterwarnung hinausgehen, nur Hintergrundinformationen zu Unwettersituationen und keine allgemeinen Wetterdaten.

Der Rechtsstreit ging schon durch zwei Instanzen; das Landgericht Bonn entschied 2017, WetterOnline habe das Recht, den Deutschen Wetterdienst in seine Grenzen zu weisen, von ihm Unterlassung zu fordern. Seit dieser Entscheidung war die Vollversion der DWD-WarnWetter-App nicht mehr kosten- und werbefrei erhältlich wie die beiden Jahre davor, man muss sie nun gegen ein einmaliges Entgelt von knapp zwei Euro kaufen.

DWD muss weiter Geld für Vollversion verlangen

Auch die Entscheidung des Oberlandesgericht Köln konnte an dieser Regelung nichts ändern: Sie befanden die App mit all ihren eigentlich kostenlosen Wetterinformationen als in Ordnung, sahen keinen geschäftlichen Hintergrund beim Handeln der DWD - trotzdem blieb die App kostenpflichtig.

Der Bundesgerichtshof knüpfte bei der Begründung seines Urteils nun am geschäftlichen Hintergrund an: Zwar handle der Deutsche Wetterdienst nicht erwerbsmäßig, jedoch fiele das Anbieten der Wetterinformationen unter geschäftliches Handeln und folglich in das Wettbewerbsrecht - damit kippten sie das Urteil des Oberlandesgerichts und bestätigten das des Landgerichts. Für den Deutschen Wetterdienst muss die Situation nun bleiben, wie sie derzeit ist: Für die Vollversion der App muss der deutsche Wetterdienst weiterhin Geld verlangen.


Rétablir l'original