Streitfälle
unter Nachbarn sind ein Dauerbrenner vor deutschen Gerichten. Laut
einer Forsa-Studie im Auftrag der Gothaer Versicherung hatte jeder
zweite Deutsche schon einmal Streit mit dem Nachbarn. Die wichtigsten
Gründe waren Lärmbelästigung, falsch parkende Autos und
missachtete nachbarschaftliche Pflichten, wie Schnee räumen. Typisch
ist auch der Streit um Hecken, Zäune oder Bäume an der
Grundstücksgrenze. Wie sie ihr Grundstück richtig einfrieden und
Streit mit dem Nachbarn vermeiden können, erklärt Iris Milde in
unserem Verbrauchertipp.
Zum Nachhören
Autorin
Jeder Nachbar hat das Recht, sein Grundstück auf eigene Kosten mit einem Zaun oder einer Hecke einzufrieden, sagt René Hobusch, Rechtsanwalt in Leipzig und Präsident des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ Sachsen.
Hobusch
„Ich habe das Recht zur Einfriedung. Ich empfehle aber immer, um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, doch besser vorher mal miteinander reden. Vielleicht baut man den Zaun dann auch zusammen. Denn auch, wenn man ihn einseitig errichtet hat, tragen dann die Kosten für die Unterhaltung der Einfriedung Eigentümer und Nachbar zu gleichen Teilen.“
Autorin
Sofern der Zaun auf der Grundstücksgrenze steht. Die Höhe eines Zauns oder einer Hecke sowie die Abstände zur Grundstücksgrenze sind länderspezifisch und im Nachbarschaftsgesetz eines jeden Bundeslandes geregelt. Allgemein gilt jedoch, dass die errichtete Einfriedung ortsüblich sein muss.
Hobusch
„Ortsüblich ist das, was eben ein einheitliches Bild ergibt, was die übliche Art der Einfriedung und Begrenzung von Grundstücken ist, das ist ortsüblich. Wenn ich jetzt überall eine Hainbuchenhecke habe, dann ist das eine ortsübliche Einfriedung. Wenn ich dann dagegen zum Beispiel mit Betonfertigteilen mein Grundstück abschirmen möchte, dann kann das schon nicht mehr ortsüblich sein zum Beispiel.“
Autorin
Wer genau wissen will, was in der eigenen Nachbarschaft ortsüblich ist, kann sich beim Stadtplanungsamt informieren.
Im Unterschied zu einem Zaun, muss eine Hecke regelmäßig geschnitten werden, meist ein- bis zweimal im Jahr. Um die Hecke auf dem eigenen Land in Form zu bringen, kann es notwendig sein, das Grundstück des Nachbarn zu betreten. Das wird durch die sogenannten Hammerschlags- und Leiterrechte ausdrücklich erlaubt. Rechtsanwalt René Hobusch:
Hobusch
„Auch hier gilt: Einfach vorher mal mit dem Nachbarn reden und nicht einfach aufs Geradewohl und eigene Faust zum Nachbarn rübergehen und sagen: Ich muss jetzt mal den Zaun streichen oder ich muss mal meine Hecke schneiden. Das kommt immer ganz schlecht an, wenn man das Samstagnachmittag macht, wenn der Nachbar gerade seine Silberhochzeit im Garten feiert.“
Autorin
Das Gespräch suchen sollte man auch, wenn man der Meinung ist, dass der Heckenschnitt oder Schnitt eines grenznahen Baumes überfällig ist oder die Hecke die zulässige, maximale Höhe überschreitet. Kommt der Nachbar der Aufforderung in angemessener Zeit nicht nach, darf man zwar selbst Hand anlegen, aber:
Hobusch
„An der Stelle aber auch Obacht und Vorsicht: Schneidet man zu viel, zu stark zurück, geht hinterher die Hecke oder der Baum ein oder gibt es andere Probleme, kann auch das zum Streit und Schadensersatzansprüchen führen.“
Autorin
Früchte, die am Nachbarbaum hängen, dürfen nicht gepflückt werden. Fallobst gehört dagegen demjenigen, auf dessen Grund und Boden es fällt. Das gilt allerdings auch für das Laub von Nachbars Baum. Lassen sich Zwistigkeiten nicht mehr im gegenseitigen Einvernehmen lösen, rät René Hobusch von „Haus und Grund“ Sachsen, sich zunächst an ein Schiedsamt beziehungsweise eine Schiedsstelle zu wenden.
Hobusch
„Die sind von den Gemeinden eingerichtet. Und da fallen geringfügige Gebühren an und in der Regel hat man dann eine Lösung, die für beide tragfähig ist, und muss nicht einen in der Regel auch kostenintensiven Streit vor Gericht führen.“
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