Dass sich der mutmaßliche Terrorist Jaber Albakr am vergangenen Mittwoch in seiner Zelle in der JVA Leipzig erhängte, hat bundesweit für Fassungslosigkeit gesorgt. Ein Vorfall, der bis heute jede Menge Fragen aufwirft über die Zustände in der sächsischen Justiz. Diese verteidigt nach wie vor ihr Vorgehen.
Doch warum wurde Albakr als nicht Selbstmord gefährdet eingestuft? Wieso wurde er in seiner Zelle nicht trotzdem lückenlos überwacht – immerhin war er ein enorm wichtiger Häftling im Hinblick auf die weiteren Ermittlungen? Wie sehen Gefängniskenner die Situation in sächsischen Haftanstalten? Und was sind mögliche Konsequenzen?
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