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Was darf ein Bürgermeister bei missliebigen Demos?

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14.09.17 | Das Brandenburger Tor unbeleuchtet, der Kölner Dom im Dunkeln und die Semperoper in Dresden ohne Beleuchtung: Licht aus, wenn Pegida auf die Straße geht, hieß es schon in vielen deutschen Städten. Vor gut zweieinhalb Jahren hatte auch der Düsseldorfer Oberbürgermeister zum Prostest gegen eine fremdenfeindliche Kundgebung aufgerufen. Und zwar auf der Internetseite der Stadt. Das war rechtswidrig, urteilte am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Was bedeutet das nun für die Stadtoberhäupter? Müssen sie sich künftig aus allem raushalten?

von Astrid Wulf, MDR AKTUELL