Wer einen Firmenwagen oder ein Dienstfahrrad auch privat fährt, muss diesen Nutzungsvorteil versteuern. Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln - für einige Arbeitnehmer führen sie zu einer Steuererleichterung.
:Annika Krempel
Berlin
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Wer einen Firmenwagen oder ein Dienstfahrrad auch privat fährt, muss diesen Nutzungsvorteil versteuern. Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln - für einige Arbeitnehmer führen sie zu einer Steuererleichterung.
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