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Eco kritisiert Vorratsdatenspeicherung als "Mittelstandskiller"

Der Verband der Internetwirtschaft eco kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme die Vorschläge der Regulierungsbehörde zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Die Kritik des Branchenverbandes ist dabei vor allem wirtschaftlicher Natur.

Der „Datentresor" soll die Vorratsdaten schützen

Die Vorgaben der Regulierungsbehörde legen die Messlatte für die Absicherung der gespeicherten Metadaten hoch. So sollen diese unter anderem mit häufig wechselnden Schlüsseln gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. Der Zugriff soll streng kontrolliert und das Personal einer gründlichen Sicherheits-Überprüfung unterzogen werden. Sogar für die Entsorgung veralteter oder defekter Hardware macht die Behörde Vorgaben. Umgangssprachlich ist angesichts dieser gründlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen schon vom „Datentresor" die Rede.

Extrem hoher Aufwand

Im Sinne der IT-Sicherheit sind die Vorgaben der Regulierungsbehörde durchaus sinnvoll. Wirtschaftlich allerdings sieht eco große Probleme. Der von der Regulierungsbehörde formulierte Anforderungskatalog mache einen „vielfach höheren personellen und administrativen Arbeitsaufwand notwendig" als befürchtet, kritisiert der Branchenverband in seiner Stellungnahme. Nach Ansicht von eco formuliert die Regulierungsbehörde „unrealistisch hohe Sicherheitsanforderungen".

Zu teuer für kleinere Provider?

Eco befürchtet, dass die notwendigen Ausgaben und der zeitliche und personelle Aufwand gerade für kleinere Provider nicht leistbar sind. Deswegen befürchtet der Verband „verheerende Auswirkungen" auf den Mittelstand. So könnte sich das umstrittene Sicherheitsgesetz nach Einschätzung ecos „rasant zum Mittelstandskiller entwickeln".

Systeme nicht vorhanden?

Zudem, so erklärt Klaus Landefeld, eco-Vorstand Infrastruktur & Netze, seien einige der für die geforderte Lösung nötigen Technologien wahrscheinlich gar nicht ohne weiteres zu beschaffen. „Daten sollen in Gänze vorhanden, jederzeit abrufbar und dabei hochgesichert sein," so Landefeld. Das sei eine schwierige Vorgabe. Zwar sei es grundsätzlich technisch möglich, die Archivierung der Daten wie gefordert umzusetzen. Dazu werde jedoch Technologie benötigt, die noch nicht auf dem Markt sei - und womöglich auch nicht in nächster Zeit kommen werde.

Landefeld sieht zudem eine gewisse Zögerlichkeit bei den Herstellern der benötigten Hard- und Software. „Natürlich haben die Systemhersteller ihre Erfahrungen bei der ersten Version der Vorratsdatenspeicherung gesammelt und wollen jetzt nicht erneut auf den Entwicklungskosten sitzen bleiben". Er vermutet daher, dass die IT-Konzerne zunächst die laufenden Verfassungsbeschwerden abwarten werden, um sicher zu gehen, dass sich die Entwicklung von Systemen für die Vorratsdatenspeicherung überhaupt lohnt.

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