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„Kriminelle Vereinigung": Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zentrum für politische Schönheit

Die Staatsanwaltschaft Gera führt gegen Aktionskünstler des Zentrums für politische Schönheit (ZPS) ein Ermittlungsverfahren. Wie das ZPS am Dienstag auf seiner Website bekannt gab, lautet der Vorwurf des Verfahrens: „Bildung einer kriminellen Vereinigung". Das laufende Verfahren wurde demnach durch eine Antwort der Landesregierung Thüringen auf eine Anfrage der Linkspartei bekannt und wird gegen eine „Gruppierung von Aktionskünstlern" geführt. Die Staatsanwaltschaft Gera bestätigte das seit Ende 2017 laufende Verfahren.

Welche Akteure davon betroffen sind, nannte das ZPS nicht. „Der Staat packt eine der schärfsten juristischen Waffen - die sich gegen Schwerstkriminelle richtet - gegen das Zentrum und die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit aus", hieß es in der Stellungnahme des ZPS. Das ZPS werde dadurch „ausgeleuchtet, kriminalisiert und stigmatisiert".

Auf einer in dem Antwortschreiben des Landtags enthaltenen Liste mit den eingeleiteten Verfahren nach Paragraf 129 zwischen April 2017 und Dezember 2018 sind neben dem ZPS zwölf weitere Vereinigungen aufgeführt. Darunter auch Terrororganisationen wie der sogenannte Islamische Staat, die syrisch-irakische Al-Nusra-Front und die islamistische Bewegung al Shabaab aus Somalia.

Das ZPS fordert nun unter anderen eine sofortige Einstellung des Verfahrens und eine Aufklärung über den Verdacht, dass es sich dabei um einen Gefallen für die AfD und Björn Höcke handle. Zudem müsse von Seiten der Landesregierung Thüringen sowie die Bundesregierung aufgeklärt werden, wer wann Kenntnis von den Ermittlungen hatte und warum sie über einen Zeitraum von 16 Monaten verdeckt gehalten wurden.

Das Verfahren gegen das ZPS wurde eine Woche nach der Mahnmalaktion vor dem Haus des AfD-Politikers Björn Höcke aufgenommen. Aktionskünstler hatten neben dem Privathaus des Mannes im thüringischen Eichsfeld ein „Denkmal der Schande" errichtet, das an das Holocaustmahnmal in Berlin erinnern sollte. Damit reagierten die Künstler auf die skandalöse Rede Höckes im Januar 2017 in Dresden. Darin hatte Höcke den Berliner Erinnerungsort für die ermordeten Juden Europas als „Denkmal der Schande" bezeichnet.

Das Bundesinnenministerium hatte Philipp Ruch, dem Gründer des Zentrums für Politische Schönheit, nach Angaben des Magazins Stern im vergangenen Monat verboten, an einer Veranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) teilzunehmen, bei der er als Redner eingeplant gewesen war. Grund sei ein „laufendes Verfahren" gegen Ruch gewesen. Der Künstler habe ein Schreiben erhalten, das dem Stern vorliege. Ruch ist nach offizieller Auskunft der Staatsanwaltschaft Gera selbst von den Ermittlungen betroffen.

Die Bildung einer kriminellen Vereinigung wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Unter einer kriminellen Vereinigung ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Menschen zu verstehen, der darauf ausgerichtet ist, Straftaten zu begehen. Darunter fiel auch das Terrornetzwerk der Roten Armee Fraktion (RAF) in den siebziger Jahren.

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