Felix Huesmann

Reporter im Hauptstadtbüro des RedaktionsNetzwerks Deutschland, Berlin

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Bürgermeister will Waffenschein wegen Bedrohungen von rechts

Bild: dpa

Berlin. Dass Spitzenpolitiker von bewaffneten Bodyguards geschützt werden, ist gang und gäbe. Im Rheinland will sich einem Bericht der „Rheinischen Post" zufolge nun jedoch ein Bürgermeister selbst schützen. Wie das Blatt berichtet, hat der Mann einen Waffenschein beantragt. Einen Großen Waffenschein, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf RND-Anfrage bestätigt. Der würde den Bürgermeister zum Führen einer scharfen Schusswaffe berechtigen. Mehr als 600.000 Menschen in Deutschland haben einen Kleinen Waffenschein, der zum Mitführen von Schreckschusswaffen benötigt wird. Scharfe Waffen führen dürfen deutlich weniger. Dass ein Kommunalpolitiker einen Großen Waffenschein beantragt, weil er sich bedroht fühlt, ist umso ungewöhnlicher. Laut „Rheinischer Post" dürfte der anonym gehaltene Mann dabei sogar der „erste Bürgermeister in NRW" sein.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sagte der „Rheinischen Post", er halte nichts davon, „wenn sich Privatpersonen und Mandatsträger bewaffnen", und erinnerte an das Gewaltmonopol des Staates. Bedrohungen würden von den Behörden sehr ernst genommen. „Wenn es Anhaltspunkte für Gefährdungen gibt, werden alle nötigen Maßnahmen ergriffen. Betroffene können sich jederzeit an die Polizei wenden", sagte Reul der Zeitung.

Die Beantragung eines Waffenscheins mag ungewöhnlich und selten sein, die Bedrohung von Kommunalpolitikern durch Rechtsextreme ist es nicht. Erst Ende 2019, am 30. Dezember, verkündete der Bürgermeister der kleinen niedersächsischen Gemeinde Estorf seinen Rücktritt. „Nach gut acht Jahren Kommunalpolitik reicht es mir, Feierabend!", schrieb Arnd Focke auf Facebook. Er trete nicht zurück, weil er keine Lust mehr auf die Kommunalpolitik habe. Vielmehr nehme er „angesichts massivster persönlicher rechter Anfeindungen, Bedrohungen und Diffamierungen" seinen Hut, um sich und sein privates Umfeld zu schützen. Am Tag darauf postet er noch ein Statusupdate: „Hat aufgehört, bei Gemeinde Estorf/Weser zu arbeiten". Vorausgegangen waren dem Rücktritt laut Focke Anfeindungen, Drohbriefe und Hakenkreuzschmierereien an seinem Privatauto, wie die Zeitung „Die Harke" berichtet.

Besserer Schutz versprochen

In einer Umfrage des Deutschen Städte- und Gemeindebunds hat im vergangenen Jahr beinahe jeder fünfte Bürgermeister angegeben, schon einmal bedroht oder eingeschüchtert worden zu sein. Fast überall in Deutschland gab es 2019 einen Anstieg der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Die Messerattacken auf die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker und auf den Bürgermeister der Kleinstadt Altena, Andreas Hollstein, in den Jahren 2015 und 2017 haben den Blick der Öffentlichkeit auf Bedrohungen und Gewalttaten gegen Kommunalpolitiker gerichtet. Im Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) mutmaßlich von einem Rechtsterroristen erschossen. Danach rückte der Schutz von (Kommunal-)Politikern auch auf den Prioritätenlisten der Sicherheitsbehörden nach oben.

Bundespräsident Steinmeier traf sich mit bedrohten Bürgermeistern, nach dem antisemitischen Anschlag von Halle verabschiedete die Bundesregierung ein „Neun-Punkte-Paket", das auch einen besseren Schutz von Kommunalpolitikern beinhaltet. Die sollen unter den besonderen Schutz des Strafrechtsparagrafen 188 gestellt werden. Der schützt bisher „im politischen Leben des Volkes stehende Personen" vor übler Nachrede und Verleumdung. Bislang wird er vor allem bei Bundes- und Landespolitikern angewendet. Die Bundesregierung will den Paragrafen so verändern, dass auch Kommunalpolitiker besonders geschützt werden. Auch engagierte Privatpersonen sollen durch Gesetzeserweiterungen zur Hasskriminalität besseren Schutz erfahren.

Bundesjustizministerium plant Soforthilfen

Wie das ARD-Politikmagazin „Report Mainz" berichtet, plant das Bundesjustizministerium nun außerdem finanzielle Soforthilfen für Opfer rechtsextremer Bedrohungen und Übergriffe. Das Ministerium prüfe derzeit, „wie Schutzmaßnahmen für Betroffene künftig durch die Härteleistungen des Bundes getragen werden können".

Das Bundesjustizministerium will demnach einen bestehenden Härtefallfonds so erweitern, dass damit auch Betroffenen geholfen werden kann, die aufgrund von Morddrohungen umziehen oder anderweitige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Bislang würden aus dem Härtefallfonds vor allem nachträgliche Entschädigungszahlungen für Opfer extremistischer Übergriffe finanziert. Für die Betroffenen bedeute das jedoch oft lange Wartezeiten. Außerdem habe das Ministerium angekündigt, die Initiative Hate Aid über die nächsten drei Jahre mit insgesamt mehr als einer Million Euro zu fördern, so „Report Mainz". Hate Aid richtet sich vor allem an Menschen, die von rechtsextremer Hetze im Internet betroffen sind, und bietet Beratungsleistungen und Prozesskostenfinanzierung an.

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