Sportgericht bestraft Regionalligisten für wiederholten Pyrotechnik-Vorfall. Verein will gegen das Urteil vorgehen
Babelsberg. Der Regionalligist SV Babelsberg 03 ist vom Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) vom Pokalwettbewerb in der kommenden Spielzeit ausgeschlossen worden. Das FLB-Sportgericht bestrafte damit das erneute Fehlverhalten der Fans. Im Landespokalfinale der vergangenen Saison, das am 21. Mai im Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion ausgetragen wurde, hatten die 03-Anhänger Pyrotechnik gezündet und diese anschließend auf das Spielfeld sowie in Richtung der Gästefans geworfen. Das Spiel, in dem Babelsberg Energie Cottbus mit 0:1 unterlag, musste minutenlang unterbrochen werden. Auch die Siegerehrung konnte aufgrund der Knallkörper und Nebeltöpfe nicht stattfinden, sie musste Ende Juni im Cottbusser Rathaus nachgeholt werden.
„Die Ordner mussten beiseite springen, um nicht getroffen zu werden. Es war eine Gefahr für Leib und Leben", begründet Olaf Luzi, Vorsitzender des Sportgerichts, das Urteil, das zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro vorsieht und noch nicht rechtskräftig ist. Bis zum 23. Juli kann der Verein Einspruch einlegen. Und das wird er aller Voraussicht nach auch tun: Babelsbergs Vorsitzender Archibald Horlitz kündigte gegenüber der „Märkischen Allgemeinen Zeitung" an, „mit allen Mitteln gegen den Ausschluss vorgehen" zu wollen. Sein Gefühl sei, dass der Verband ein Exempel statuieren wolle und das Urteil schon vor Abschluss der Verhandlung festgestanden hätte. Dafür habe er „Indikatoren", erklärte Horlitz.
„Das entspricht nicht den Tatsachen", versichert Luzi. Welcher Vorwurf dagegen stimmt, der nun aus Babelsberg an das Sportgericht herangetragen wird, ist, dass mit dem Urteil vor allem Verein und Mannschaft abgestraft würden, die für die Randale nichts können. Zumal Luzi selbst sagt, dass Babelsberg 03 in der Vorbereitung auf das Spiel „keine Fehler gemacht" habe und sich „nichts vorwerfen" könne.
Doch was schwer wiegt in diesem Fall, ist, dass dem Verein bereits mehrfach Geldstrafen wegen des Abbrennens von Pyrotechnik auf den Rängen auferlegt wurden. Zuletzt erst vor vier Wochen, nach dem Halbfinalspiel des Landespokals. Das Problem: Geldstrafen scheinen die unverbesserlichen Anhänger nicht zum Umdenken zu bewegen. Auf die Frage, warum das Sportgericht statt des Vereins nicht die Fans abstraft und das Erstrundenspiel am 18. August unter Ausschluss der Zuschauer stattfinden lässt, entgegnet Luzi: „Diese Option hat aufgrund der Schwere der Taten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestanden."
Und so liegt es wohl beim Verein, seine Anhänger in den Griff zu bekommen. Immerhin: 2000 der 4500 Euro könnte der Verein in Gewaltprävention investieren. Das müsste er dem Verband allerdings bis Ende des Jahres nachweisen. Ganz so lange darf es bis zu einem rechtskräftigen Urteil nach dem Einspruch nicht dauern. Bereits am Mittwoch findet die Auslosung der ersten Runde statt. Wer Babelsberg bekommt, hätte dann womöglich ein Freilos.
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