Der Bundesrat hat vor fast zwei Wochen über schärfere Bestimmungen für das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit beraten - noch ist dabei aber nichts entschieden. Doch Bayerns Trachtlern ist dieser Gesetzesentwurf nicht geheuer.
Für Jürgen Vocke ist es ganz normal: Bei Trachtenumzügen hat der Präsident des Bayerischen Jagdverbands immer ein Messer mit 12 cm Klinge dabei. Deswegen lehnt er auch ein Messerverbot, so wie es der Bundesrat zurzeit prüft, entschieden ab: Würde man den Trachtenverbänden die Möglichkeit nehmen, dass ihre Mitglieder bei offiziellen Veranstaltungen das Messer nicht mehr in der Lederhose tragen dürfen, so gehe das tatsächlich gegen das Brauchtum, so Vocke.
Dass Tracht und Messer irgendwie zusammengehören, hat sich historisch entwickelt: Einst war die Lederhose Arbeitskleidung. Zum Beispiel für Zimmerer oder Waldarbeiter. Das Messer hatten sie als Werkzeug immer in der Hose dabei. Ein Stück Tradition, das sagt auch Max Bertl, der Vorsitzende des Bayerischen Trachtenverbands.
Entweder Komplettverbot oder Einschränkungen bei Klingenlänge
Dementsprechend viel Sorge macht es ihm, dass der Bundesrat über ein mögliches Messerverbot berät. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Messer und Waffen an Orten wie Schulen, Fußgängerzonen und Bahnhöfen verboten werden sollen. Wo Messer noch erlaubt sein sollen, da soll die gestattete Klingenlänge dann verkürzt werden. Von jetzt 12 auf dann 6 Zentimeter. Das heißt: Selbst die meisten kleinen Küchenmesser dürften zum Beispiel nicht mehr zu einem Picknick mitgenommen werden.
Länger dürfen Messer nur dann sein, wenn sie für Sport, Beruf oder eben die Brauchtumspflege genutzt werden - mit Ausnahmegenehmigung. Das soll auch im neuen Gesetz so bleiben.
Für Max Bertl vom Trachtenverband bietet diese Ausnahmeregelung noch reichlich Platz für Diskussionen: Wie sieht es zum Beispiel mit der Genehmigung auf dem Weg zu der Brauchtumsveranstaltung oder aus? Der Trachtenverband macht sich Sorgen, dass diese Ausnahmeregelung noch gekippt werden könnte.
Für Jagdverbands-Präsident Vocke gibt es allerdings eine Gelegenheit, wo er Messer verbieten würde: bei Festen, die zu "Saufgelagen" ausarten können, wie er sagt. Ein Problem sieht er dabei allerdings bei den fehlenden Lagermöglichkeiten.
Es gibt also viele offene Fragen, die der Gesetzesentwurf zum Messerverbot hinterlässt.
Für Florian Herrmann, Leiter der bayerischen Staatskanzlei, schießt der Entwurf ganz klar über das Ziel hinaus. So würde man einen pauschalen Verdacht auf völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger werfen, die in Brauchtumsvereinen unterwegs sind. Das sei nicht die Zielgruppe. Das seien nicht die Gefährder, so der CSU-Politiker.
Bayern lehnt Vorstoß im Bundesrat ab
Tatsächlich kennen weder Herrmann noch Vocke oder Bertl Fälle, in denen Trachtler jemanden vorsätzlich mit einem Messer angegriffen haben. In der Staatskanzlei hat unter anderem der Bayerische Trachtenverband dafür Werbung gemacht, dass auch längere Messer weiterhin als Teil der Tracht getragen werden dürfen.
Staatskanzlei-Chef Herrmann machte bei dieser Gelegenheit auch nochmal klar, dass man den Vorstoß ablehne. Ein solches Verbot bringe nur gestiegene Bürokratie und mehr Vorurteile gegenüber den Traditionsvereinen und Trachtlern. Man wolle so den Trachtenverein unterstützen.
Im Zweifel soll das auch noch mal im Bundesrat betont werden.
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