Schuljahr 2018/2019
Über die Aufnahmevoraussetzungen und Einschreibungen informieren die Münchner Gymnasien in ihren Infoveranstaltungen. Alle Termine finden Sie hier.
München - Wie jedes Jahr laden die Münchner Gymnasien vor dem Haupttermin der Einschreibung zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei sollen interessierte Eltern sowie Schülerinnen und Schüler über das Angebot und die Aufnahmevoraussetzungen an ihren Schulen informiert werden. Die ersten Termine finden am Montag, 26. Februar, statt. Über Aufnahmevoraussetzungen und Einschreibeformalitäten informiert auch das Referat für Bildung und Sport auf muenchen.de.
Der Haupttermin für die Einschreibung an den öffentlichen Gymnasien in München zum Schuljahr 2018/2019 ist Mittwoch, 9. Mai, von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr. In Ausnahmefällen kann die Einschreibung auch bis Freitag, 11. Mai, erfolgen. Bei nichtstädtischen Schulen können die Öffnungszeiten für die Einschreibung abweichen.
Informationsveranstaltungen an den öffentlichen Münchner Gymnasien: Alle Termine im ÜberblickDonnerstag, 1. März, 19 Uhr
Staatliches Erasmus-Grasser-Gymnasium
Sendling-Wetspark/ Fürstenrieder Str. 159
Montag, 19. März 2018, 19.30 Uhr
Dienstag, 24. April 2018, 19.30 Uhr
Mittwoch, 20. Juni 2018, 19.30 Uhr
Raum 227 des Anton-Fingerle-Bildungszentrums, Schlierseestraße 47
Für alle öffentlichen Gymnasien in München gibt es einen einheitlichen Einschreibungstermin: Am 9. Mai 2018 von 8-12 Uhr und 15-18 Uhr.
Nur für das städtische Abendgymnasium und das städtische Münchenkolleg gibt es abweichende Einschreibetermine:
Städt. Abendgymnasium bis Freitag, 29.06.2018 Städt. Münchenkolleg bis Mittwoch, 13.06.2018Das Referat für Bildung und Sport informiert darüber, dass die Zeiten für die Einschreibung bei nicht-städtischen Gymnasien abweichen können. Über die Suchfunktion der Stadt München können Sie ganz einfach herausfinden, ob das Gymnasium, dass Sie suchen öffentlich oder privat ist.
Einschreibung am Gymnasium: Diese Unterlagen sind nötigDie Einschreibung ist der letzte Schritt nach dem Infotag und eventuellem Probeunterrricht. Dafür sind folgende Unterlagen (Original) notwendig:
Geburtsschein/-urkunde Übertrittszeugnis der Volksschule falls vorhanden: SorgerechtsbeschlussEin Kind kann nur von einem Erziehungsberechtigten oder mit einer Vollmacht berechtigten Person eingeschrieben werden.