Über Jahre verlangten die saarländischen Finanzbehörden von Fußball-Profis mit Wohnsitz in Frankreich keine Steuern. Sie stellten den Sportlern bis zuletzt Freistellungsbescheide aus, wie anderen Grenzgängern auch. Damit sie ihre Bezüge in Frankreich versteuern konnten. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums hätte der Fiskus im Saarland wegen einer Gesetzesänderung seit 2016 anders verfahren, die Profis selbst zur Kasse bitten müssen.
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Tobias Fuchs
Saarbrücken
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