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torial Blog | „Das Thema ist zu sensibel"

Als Journalist lernt man in der Ausbildung, die richtigen Informationen heranzuholen und kritische Fragen zu stellen. Man lernt die Details des presserechtlichen Auskunftsanspruchs und wie man mit Pressesprechern umgeht. Doch man sollte nicht dem Irrglauben erliegen, der Gegenpart der Journalistenschaft, also die befragten Mitarbeiter von Organisationen oder Unternehmen, wäre nicht auch entsprechend geschult.


Auf dem Gebiet der Krisenkommunikation werden Pressesprecher von Unternehmen und Behörden im richtigen Umgang mit der Presse im Falle von Unglücksfällen, Katastrophen oder Krisen trainiert. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV), Teil des Bundesinnenministeriums, bietet für Behördenmitarbeiter Seminare zu Themen wie „Krisenkommunikation und Social Media" an. In den Seminarunterlagen des letzten Seminars der BAköV zum Thema „Krisenprävention", die dem torial Blog vorliegen, heißt es: „Treffen Sie Sprachregelungen ... Vermeiden Sie Reizworte ... Wo Opfer zu beklagen sind, drücken Sie Anteilnahme aus. Formulieren Sie auch positive Botschaften."


Für das Skript der Bundesakademie zeichnet die AMAKOR GmbH mit Sitz in Bonn verantwortlich. Sie gibt auf ihrer Homepage neben dem Bundesumweltministerium auch die Axel Springer Verlag AG, die Deutsche Bank, Daimler, die KraussMaffei Technologies GmbH, die Bertelsmann-Stiftung und den Bundesverband deutscher Banken an.


Dem torial Blog liegen auch 29 Seiten interner Akten des Technischen Hilfswerks (THW) vor. Es handelt es sich dabei um Dokumente zum Thema „Sprachregelungen". Die Dokumente wurden allesamt als Verschlusssache eingestuft und mit dem Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch" versehen. In den Akten geht es unter anderem um Einsätze auf den Philippinen, auf dem Balkan und das THW-Engagement im Nordirak, aber auch um ein Bootsunglück bei einer THW-Übung in Magdeburg, bei dem im November zwei THW-Helfer starben. Die PR-Zuständigen des THW erklären in den Dokumenten ihren Nicht-PR-Kollegen, wie sie mit der Presse im Falle von Unglücken und Hilfseinsätzen umzugehen haben. Als Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, muss das Technische Hilfswerk Journalisten wie eine Behörde Auskünfte erteilen. Presseauskünfte müssen nach dem Gesetz sowohl wahrheitsgemäß als auch sachgerecht, das heißt vollständig und rechtzeitig, erfolgen.


In den THW-Akten ist eine „Argumentationshilfe" zu CBRN-Schadenslagen (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear) enthalten. Darin heißt es: „Das THW leistet keine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema CBRN. Das Thema ist zu sensibel, um damit aktiv in die Öffentlichkeit zu drängen." Außerdem wird vorgeschrieben: „Das THW reagiert nur auf direkte Nachfragen". In den Akten ist ebenso eine „Handlungshilfe zum Umgang mit Pressevertretern" enthalten. Darin wird vorgeschrieben, „getroffene Sprachregelungen" seien „unbedingt einzuhalten". Den THW-Kräften wird geraten: „Versuchen Sie die Informationen so einfach zu erzählen, dass Ihre Geschichte fehlerfrei nacherzählt werden kann". Weiter heißt es: „Lassen Sie sich durch den/die Interviewer/in nicht zu so etwas provozieren!". „Bei kritischen Themen verweisen Sie die Medienvertreterinnen und -vertreter an die Presse-Hotline der THW-Leitung" heißt es in der Handlungshilfe weiter. Öffentliche Stellen dürfen rechtlich gesehen regeln, dass Presseauskünfte nur durch den Pressesprecher oder Behördenleiter zulässig sind. Trotzdem geht das THW davon aus, dass auch einzelne THW-Mitarbeiter der Presse Auskunft geben. Für den Fall rät die Anweisung nämlich: „Treffen Sie keine Aussagen über Zahlen von Toten, Verletzten, Betroffenen". Doch gerade die Zahl der Betroffenen ist beispielsweise im Katastrophenfall eine äußerst relevante Information. Der schreibenden Zunft unterstellt man in der Handlungshilfe: „Manchmal haben Journalistinnen und Journalisten eine ‚Story' schon im Kopf, ehe sie mit Ihnen gesprochen haben. Formulieren Sie wenn nötig ruhig Sätze wie: ‚Ich glaube, Sie wollen von mir hören, dass ..., aber das kann ich Ihnen leider nicht sagen, denn Tatsache ist (...)'".


Auch, dass THW-Mitarbeiter Kritik äußern, verbietet die Handlungshilfe: „Wichtig: Bei dem THW handelt es sich um eine Regierungsorganisation. Daher ... dürfen keine Äußerungen gemacht werden, die in irgendeiner Weise Kritik an anderen Organisationen (Vereinten Nationen etc.), Regierungen oder an deren Vorgehensweise beinhalten". Ein Pauschalverbot von Kritik also, ganz gleich, ob die Kritik im Einzelfall angebracht oder sogar öffentlich relevant wäre. Mit der Aufgabe der Presse, Kritik und Kontrolle auszuüben, verträgt sich das schlecht.. Insgesamt legt das THW, wie auch andere Organisationen, eine ziemlich rigide Informationspolitik an den Tag. Dabei weiß selbst ein Leitfaden für Behörden und Unternehmen zum Thema Krisenkommunikation des Bundesinnenministeriums: „Eine offene Informationspolitik lässt das Medieninteresse schneller zurückgehen - die Berichterstattungsdauer über die Krise wird kürzer." Beim THW scheint man den Leitfaden des Dienstherrn noch nicht gelesen zu haben.

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