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torial Blog | Bundestags-Gutachten für alle: der Wissensschatz des Parlaments

Mit viel Aufwand und Gehirnschmalz erstellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Gutachten zu komplexen Themen. Die werden mittlerweile, nicht ganz freiwillig, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieser riesige Wissenspool dürfte die solideste Wissens- und Recherchequelle sein, die es im deutschen Sprachraum gibt.


Knapp anderthalb Millionen Medien umfasst die Bibliothek des Deutschen Bundestags. Sie soll vor allem Abgeordneten bei Fragen der täglichen Arbeit helfen. Daneben gibt es noch eine deutlich bequemere Einrichtung zur Wissensgewinnung: den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Als Servicestelle beantwortet er konkrete juristische Fragen oder stellt Dossiers zu allen denkbaren Themen zusammen. Nachdem die Parlamentsverwaltung lange gemauert hatte, gibt sie diese Ausarbeitungen mittlerweile frei, eine nach der anderen. Für Journalist*innen, Profi- und Hobby-Wissenschaftler*innen, Studierende und alle, die mit Wissen arbeiten, ist das ein großer Gewinn.


Kurzinfos, Ausarbeitungen und Info-Briefe 

 Etwa 4.000 Gutachten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in den Jahren 2005-2015 erstellt. 65 fachliche Mitarbeiter*innen fertigen sie in zehn thematischen Fachbereichen an, die sich am Zuschnitt der ministeriellen Ressorts orientieren. Hinzu kommt eine elfte, externe Abteilung, die zu Europa-Fragen zuarbeitet.


Jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier kann eine solche Ausarbeitung zur Unterstützung seiner Arbeit anfordern, sei es, um Material für eine Gesetzesinitiative zu sammeln, eine Rede vorzubereiten oder um sich mit Argumenten für politische Debatten zu versorgen. Für die Gutachten sieht das Regelwerk des Dienstes unterschiedliche Formate vor: 

"Ausarbeitungen" sind meist 10-20 Seiten lang und sollen ein Literaturverzeichnis enthalten. 

"Kurzinformationen" sind mündliche Auskünfte, über deren Inhalt ein Gesprächsvermerk angefertigt wird. 

"Aktive Informationen" wie der Info-Brief werden ohne konkreten Auftrag auf Eigeninitiative erstellt. Etwa ein Drittel der erstellten Dokumente fällt in den Bereich "Verfassung und Verwaltung", etwa jede fünfte in die Europa-Abteilung.


Die Gutachten spiegeln oft die großen Themen der letzten Jahre wieder. Um Geflüchtete und Asyl-Fragen ging es 2015 in 34 bisher veröffentlichten Gutachten, etwa um die Zulässigkeit von Leistungskürzungen für Asylsuchende oder um Asylverfahren im Herkunftsland. Neun Ausarbeitungen drehten sich um das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA: eine 36-seitige Ausarbeitung widmete sich beispielsweise dem Verhältnis von ttip und Kultur, ein 17-seites Dokument dem Konfliktfeld ttip und Menschenrechte. Ansonsten behandelten die Gutachten eine bunte Mischung aus Themen: ein 29-seitiger Infobrief widmet sich kollaborativen Wissensangeboten wie Wikipedia, in einem anderen Fall wird juristisch erörtert, inwiefern Griechenland die Bundesrepublik zur Rückzahlung einer Nazi-Zwangsanleihe zwingen könnte.


Anders als Antworten auf Kleine Anfragen an Behörden gelten die Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes nicht als offizielle Statements von Verwaltungsorganen. Am Anfang jedes Dokuments steht der Hinweis, sie geben "nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung." Die Autorinnen und Autoren tragen auf Basis verschiedener Quellen den aktuellen Wissensstand zusammen, zitieren aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts oder aus anderen Bundestagsdokumenten, aus Fachbüchern und Nachrichtenartikeln. Gibt es bei einem Thema verschiedene Sichtweisen und Denk-Schulen werden die meist neutral einander gegenübergestellt.


Kampf mit der Bundestagsverwaltung 

Zugang zu diesen Texten hat die Öffentlichkeit erst seit kurzem. Die Bundestagsverwaltung hatte sie lang wie ein Schatz gehütet. Als ein Journalist 2011 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz ein Gutachten sehen wollte, dass Ex-Minister Guttenberg erstellen ließ und dann für seine Doktorarbeit nutzte, musste er erst bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen. Das urteilte Mitte 2015, dass die allgemeine Informationspflicht von Behörden auch für den Bundestag gilt.


Als Reaktion auf das Urteil ging ein Aktivist des Projekts Abgeordnetenwatch.de in die Offensive: er ließ sich von der Bundestagsverwaltung eine Liste mit allen Gutachten der Jahre 2005 und 2015 erstellen, die sie nach einer anfänglichen Weigerung auch herausgab. Dann forderte er die Internet-Crowd auf, die Gutachten über das Portal FragdenStaat einzeln anzufordern, einzuscannen und hochzuladen. Bis Februar 2016 wurden mehr als 2.000 solcher Anträge gestellt. Überraschend trat der Bundestag dann die Flucht nach vorne an. Am 18.02. informierte Bundestagspräsident Lammert alle Abgeordneten, dass die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zukünftig nach einer vier-wöchentlichen Frist auf der Bundestags-Seite veröffentlicht werden.


Bisher sind etwa 1.500 Dokumente verfügbar. Viele, auch brisante, Gutachten aus der ursprünglichen Liste fehlen noch, etwa eine Ausarbeitung zu Racial Profiling. Was bisher veröffentlicht ist, lässt sich über die Bundestags-Webseite aufrufen. Die Open Knowledge Foundation, die hinter dem Portal FragdenStaat steht, hat mit sehrgutachten.de außerdem eine Seite gelauncht, die die Gutachten leichter auffindbar und durchsuchbar machen will.


Wie weit geht die Offenheit? 

Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation ist noch skeptisch, wie offen die Bundestagsverwaltung tatsächlich ist. Werden alle Dokumente seit Gründung des Wissenschaftlichen Dienste veröffentlicht oder nur die, zu denen es Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gab? Auf Nachfrage von torial sagte ein Sprecher des Bundestags, dass es es keine zeitlichen oder inhaltlichen Einschränkungen geben wird: "Es werden alle Ausarbeitungen veröffentlicht. Die Mitarbeiter erstellen keine Verschlusssachen, sondern stellen allgemein zugängliche Informationen für Abgeordnete zusammen, die diese für Ihre Mandatsarbeit benötigen." Zur Zeit würden die Dokumente noch bearbeitet und Informationen und Passagen geschwärzt, wenn "Rechte anderer berührt" sind. Je nach Arbeitsfortschritt werden die Gutachten dann onlinegestellt.

Semsrott hofft, dass das tatsächlich passiert. "Bisher ist die Bundestagsverwaltung eine Salami-Taktik gefahren und hat nur so viel getan, wie sie tatsächlich musste. Es macht keinen Sinn, dass der Bundestag weiterhin nur Minischritte macht. Das würde nur dazu führen, dass es 2.000 neue Anträge an den Bundestag gibt."

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