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So lohnt sich die Steuererklärung auch für Studierende

Vermutlich hast du schon oft die Facebook-Werbung gesehen: "Du bist Student? Mache jetzt eine Steuererklärung und hole dir bis zu XY Euro Studienkosten zurück!" Wir haben recherchiert, ob das tatsächlich stimmt.

Die Antwort lautet: jein. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt eine Steuererklärung tatsächlich Sinn - selbst, wenn du keine Steuern zahlst. Allerdings nur, wenn du dich bereits im Zweitstudium befindest. Dann nämlich können die studienbedingten Kosten unter "Werbungskosten" angerechnet werden. Was die Steuererklärung angeht, ist ein Zweitstudium nämlich als " Fortbildung" gewertet und diese Kosten lassen sich anrechnen.

Kosten im Rahmen eines Erststudiums kannst du leider höchstens als Sonderausgaben deklarieren. Und auch nur in der aktuellen Steuererklärung, also wenn du tatsächlich bereits Steuern zahlst. Die Kosten aus dem Masterstudium hingegen können auch erst später angerechnet werden - wenn du tatsächlich beginnst, Steuern zu zahlen.

Wenn du Masterstudent bist und die vergangenen Jahre nicht wusstest, dass sich die Steuererklärung auch für dich lohnt, gibt es eine gute Nachricht: Du kannst Ausgaben bis zu vier Jahre nachträglich anzeigen - dieses Jahr also sogar Rechnungen aus 2014 anrechnen lassen. Du musst dazu jedoch erst einmal die Belege finden...

Ausgaben, die du angeben kannst, sind etwa die Wohnungsmiete am Studienort, Kosten der Fachliteratur, Fahrtkosten zur Uni, Studiengebühren und so weiter. Dabei solltest du beachten, dass alle Rechnungen und Verträge auf dich ausgestellt sind - selbst, wenn deine Eltern die Kosten tragen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn deine Eltern zuerst das Geld an dich überweisen und du die Rechnungen dann selbst begleichst.

Und jetzt schnell, denn du hast nur noch bis morgen Zeit!

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