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Daten-Gold

Google speichert Suchbegriffe und Standorte von Smartphonenutzern. Auf Grundlage solcher Informationen erstellen Unternehmen Profile und zeigen dem Verbraucher personalisierte Werbung. (Foto: Lluis Gene/AFP)

Drei von vier Firmen verkaufen Kundendaten weiter. Der neue Geschäftsbereich ist nicht nur für Verbraucher riskant, sondern auch für die Betriebe selbst.

Daten gelten als das Gold im digitalen Zeitalter. Smartphones, Fitnessuhren, Kundenkarten - ständig werden Informationen über den Verbraucher aufgezeichnet. Viele Unternehmen nutzen diese jedoch oft nicht nur für eigene Zwecke, sondern teilen sie auch mit Dritten. Eine Studie der Beratungsgesellschaft PWC (Pricewaterhouse Coopers) zeigt: 74 Prozent aller mittleren und großen Unternehmen in Deutschland betreiben bereits Datensharing. Dabei teilen sie große Mengen von Verbraucherangaben mit anderen Firmen. Nach einer neuen Datenschutzgrundverordnung der EU müssen Unternehmen ab Mai 2018 allerdings mit Strafen in Millionenhöhe rechnen, wenn sie illegal Daten teilen.

Vor Kurzem ist der Versuch Facebooks, an die Handynummern der rund eine Milliarde Whatsapp-Nutzer zu gelangen, gescheitert. Der Internetkonzern hatte den Kurzmitteilungsdienst 2014 gekauft, doch ein Gericht stoppte den Zugriff auf die Nutzerdaten. Das Beispiel zeigt, wie vage der rechtliche Rahmen für den neuen Geschäftsbereich der Datenanalyse noch ist.

Datensharing kann auf zwei Arten betrieben werden, wie Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. "Zum einen können die Daten durch das Unternehmen, das diese erhoben hat, weitergegeben werden. Zum anderen kann es aber auch sein, dass ein weiteres Unternehmen selbst unmittelbar Zugriff auf die Daten hat." Ein Beispiel dafür seien Social Plug-ins. Das sind die kleinen Buttons, über die man eine Website auf seinem Twitterprofil teilen oder mit einen Facebook-Like versehen kann. Klickt man darauf, erhält nicht nur die besuchte Website, sondern auch das entsprechende soziale Netzwerk die Daten.

Verbraucher können oft nicht nachvollziehen, was mit ihren Angaben passiert

Doch wie sieht die rechtliche Grundlage für derartige Kooperationen aus? Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Unternehmen Daten teilen. Befugt sind sie zum einen dann, wenn es eine Erlaubnis per Gesetz gibt. "Zum Beispiel, wenn die Übermittlung für den Geschäftszweck erforderlich ist", erklärt Graf. Onlineshops etwa geben die Adresse ihrer Kunden an den Paketdienstleister weiter. "Oder der Verbraucher hat durch Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzinformationen eingewilligt." Eine ganz andere Frage sei, ob die Weitergabe in diesem Fall dann rechtens ist. Die entsprechenden Angaben müssen im Vertrag klar verständlich sein. "Der Verbraucher muss ohne Probleme erkennen können, wer welche seiner Daten zu welchem Zweck erhält und gegebenenfalls, wo diese verarbeitet werden ", erklärt der Jurist.

Am häufigsten teilen Unternehmen die Geschäftsdaten mit Kunden und Lieferanten, doch oft auch mit Wettbewerbern und branchenfernen Unternehmen, ergab die PWC-Studie, für die 200 Führungskräfte aus Deutschland befragt wurden. So möchten 75 Prozent der Befragten die Beziehung zu ihren Kunden verbessern. 71 Prozent der Unternehmen erhoffen sich effizientere interne Prozesse. Hier lautet der Schlüsselbegriff: Big Data. Big Data bedeutet, dass große Datenmengen analysiert werden. Die Erkenntnisse können etwa für ökonomische Zwecke genutzt werden: Wer etwa einen Flug gebucht hat, erhält Werbung für Hotels. Und wer "neues iPhone" googelt, stolpert vermutlich auf der nächsten Website über Werbung von Apple.

Auch in der Forschung oder für die soziale Kontrolle kann Big Data genutzt werden. Beim Predective Policing etwa wird auf Basis einer Datenanalyse das Verhalten einer Person vorhergesagt, um Straftaten zu verhindern. Im Grunde bringt Datensharing also viele Vorteile. Doch Verbraucherschützer sehen die Entwicklung kritisch. "Das Grundsatzproblem ist, dass auf Basis der Daten Profile entstehen. Das kann die Privatsphäre beeinträchtigen", erklärt Professor Johannes Caspar, Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Etwa könne es die Intimsphäre verletzen, dem Ansehen in der Gesellschaft schaden oder finanzielle Folgen mit sich bringen. "Denkbar ist zum Beispiel, dass in Zukunft Versicherungen mir die günstigen Tarife aufgrund meiner Daten verwehren", sagt Caspar. Julian Graf von der Verbraucherzentrale sieht es kritisch, dass Datensharing oft nicht nachvollziehbar für Verbraucher ist. Denn meist basiert es auf hochtechnischen Prozessen. "Zweitens stellt sich die Frage, ob es praktikable Alternativen gibt, oder ob sich die Verbraucher nicht kategorisch für oder gegen ein Angebot und die damit einhergehenden Folgen entscheiden müssen", sagt Graf. Diese Problematik bestünde insbesondere bei Angeboten wie Social Media oder Onlineangeboten, da diese sich bereits stark etabliert haben. Das erschwert die Entscheidung, ob die Dienste es wert sind, persönliche Daten preiszugeben. "Verbraucher sollten, wenn sie Persönliches preisgeben, den Vertrag genau anschauen und individuell prüfen, ob sie die Informationen wirklich im Zweifel auch mit aller Welt teilen möchten", rät Graf. Auch sei es wichtig, sein Smartphone so einzustellen, dass möglichst wenige Daten gesammelt werden. Etwa kann man den GPS-Sensor, der den Standort bestimmt, manuell abschalten.

Das Geschäft hat sich zu einem Millionen-Dollar-Markt entwickelt

Und wie sieht es mit staatlicher Kontrolle aus? "Vieles wird sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung verbessern. Aufgrund der höheren Sanktionen werden Unternehmen gehalten sein, künftig die Regelungen zu beachten" sagt Caspar. "Bisher konnten wir für Ordnungswidrigkeiten im Datenschutzrecht lediglich bis zu 300 000 Euro verhängen. Das hat nicht wirklich abgeschreckt." Mit der Datenschutzgrundverordnung der EU jedoch müssen Firmen mit Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Konzernumsatzes rechnen, wenn sie illegal Daten erheben.

Nicht nur für Verbraucher, sondern auch für die Firmen selbst ist Datensharing also eine heikle Angelegenheit. 51 Prozent der von PWC befragten Firmen befürchten, dass so Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten gelangen könnten. 29 Prozent der Befragten geben an, dass sie Sicherheitsbedenken haben und sich um den Kontrollverlust über ihre Daten sorgen. Um Risiken zu minimieren, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der Fraunhofer-Gesellschaft und bekannten internationalen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbänden die Initiative Industrial Data Space (IDS) gegründet. Sie hat das Ziel, einen digitalen Datenraum zu schaffen, der Firmen die Kontrolle über ein sicheres Teilen der Daten erleichtert.

"Die Nachfrage steigt und damit auch der Druck auf die Politik, Lösungen zur Befriedigung der entsprechenden Nachfrage zu finden", sagt Graf. Für das Jahr 2017 wurde ein Jahresumsatz im Bereich Datenanalyse von 32 Millionen Dollar vorhergesagt. Die Zahlen aus dem Jahr 2015 übersteigen die Prognose aber bereits um das Vierfache. Der neue Wirtschaftszweig mit Daten wird deshalb wohl weiter unter Beobachtung bleiben.

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