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Kampf um Unabhängigkeit

Sujets aus der zt:Kampagne "Unabhängig. Planen. Prüfen" © Rudi Klein

Mit dem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Ziviltechnikergesetzes sieht die Kammer die Gefahr einer Nivellierung sowie eine Bedrohung für KMU und EPU – und für die Würde des Standes.


Die vorgeschlagenen Änderungen im österreichischen Ziviltechnikergesetz sorgen für Wirbel. Die geplante Gesetzesnovelle sieht vor, dass in Zukunft nur 50 Prozent des Kapi­tals in Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Ziviltechnikergesellschaften gehalten werden müssen. Zudem sollen Gesellschaften mit fachfremden Berufen möglich sein. 


Die Notwendigkeit einer Gesetzesnovelle geht auf ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU zurück. Die Anfänge liegen bereits im Jahr 2014. Hintergrund ist eine EU-weit geltende Dienstleistungsrichtlinie, die den freien Binnenmarkt fördern soll. Bei manchen österreichischen Regelungen für freie Berufe - etwa auch bei Tierärzten und Patentanwälten - wurden zu strenge Auflagen kritisiert. Damals gerieten auch Bestimmungen bei Ziviltechnikern ins Visier. Sie wurden als diskriminierend angemahnt, weil über 50 Prozent der Anteile einer österreichischen Ziviltechnikergesellschaft in den Händen von Ziviltechnikern liegen müssten und außerdem der Sitz der Gesellschaft in Österreich vorgeschrieben war. 2017 wurde die Republik geklagt. 2019 schließlich urteilte der EuGH, dass die österreichischen Regelungen mit EU-Richt­linien in Konflikt stünden.


Öffnung für multinationale Unternehmen 

 Daraufhin arbeitete das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die aktuell diskutierte Vorlage zur Neuregelung aus, die nun der Stein des Anstoßes ist. Rudolf Kolbe, Präsident der Bundeskammer der Ziviltechniker, warnt davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten, weil die Vorlage eine Übererfüllung der Forderungen, ein „Gold Plating", bedeute. Dieser Meinung sind auch die ehemalige Justizministerin und EuGH-Richterin Maria Berger sowie Universitätsprofessor Walter Obwexer. Deren Einschätzung sei eine weitere Bestätigung der Forderungen der ZT nach Stellungnahme zur Novelle des Ziviltechnikergesetzes im August 2020, so Kolbe. Der Gesetzesvorschlag bestärke zudem den bereits länger zu beobachtenden Trend zur Vergabe von Bauvorhaben an Totalunternehmer. Dies könne zur Folge haben, dass Planer quasi als Subunternehmer agieren. „Mit diesem Gesetzesentwurf erfolgt eine Nivellierung, die letztendlich großen Strukturen zugutekommt und eine Bedrohung für KMU und EPU darstellt", heißt es auch seitens der Ziviltechniker-Länderkammern. Daniel Fügenschuh, Vorsitzender der Bundessektion der Architekten und Vizepräsident der österreichischen Bundes­kammer, merkt an: „Entgegen den kürzlich verstärkten Maßnahmen gegen Begünstigungen internationaler Konsortien, die vor allem wegen Steuervermeidungen und fehlen­der Transparenz stark in Kritik stehen, würde in diesem Gesetz geradezu eine Öffnung für multinationale Unternehmen angeregt."


In Kontakt mit dem Ministerium 

 Die bisherige Trennung von Planung und Ausführung gilt als Garant für Unabhängigkeit der Ziviltechniker. Die Voraussetzungen, sich Ziviltechniker nennen zu dürfen, umfassen Studium, dreijährige Praxis, Ziviltechnikerprüfung und Berufseid. Dieser Eid geht mit Verschwiegenheitspflicht und angemessenem Verhalten einher. Würde des Standes und Vertrauenswürdigkeit müssen eingehalten werden, schließlich gelten Ziviltech­niker als technische Notare und haben das Recht, das Staatswappen zu führen. Ein Ziviltechniker ist somit ein Sachverständiger und eine öffentliche Urkundsperson. Als solche trägt man Verantwortung und schafft eine Vertrauensbasis. Daniel Fügenschuh betont: „Als Architekt ist es mir wichtig - und da kann ich auch für die Berufsgruppe sprechen -, dass weiterhin der persönliche Kontakt und die Verantwortung in direktem Austausch mit Auftrag­gebern besteht, - und zwar unabhängig von den Ausführenden. Durch die Ver­schachtelung in ZT-Gesellschaften würde man diesen gesellschaftlichen Aspekt verlieren. Es ist wesentlich, in der Diskussion genau auf diesen Paradigmenwechsel hinzuwei­sen, dass die Trennung Planung-­Ausführung wegfallen würde." Unabhängigkeit bezüglich Interessen von Herstellern und Investoren gelte als unabdingbare Grundlage für die hohe geleistete Qualität. Durch den Gesetzesentwurf nach dem EuGH-Urteil sei nun die Unabhängigkeit des Berufsstands in Gefahr. Daniel Fügenschuh ortet aber Verhandlungsbereitschaft seitens des Ministeriums. Nach seiner Einschätzung seien weder eine Übererfüllung des EuGH-Urteils noch eine Schwächung des Berufsstandes im Sinne derer, die die Gesetzesnovelle bearbeiteten. Die ZT-Kammer stehe mit dem Ministerium in gutem Kontakt. Das Ergebnis der Gespräche bleibt dennoch schwer einzuschätzen. Danach muss die Novelle die üblichen Stationen über Wirtschaftsausschuss, Nationalrat und Bundesrat durchlaufen.


Interdisziplinarität mit Folgen 

 Große Skepsis besteht seitens der ZT-Kammer vor allem bezüglich der künftig als möglich geplanten Formierung einer multidisziplinären oder hybriden Gesellschaft. Diese könnte die bisherige Führungsrolle der Ziviltechniker mit Angehörigen von Unternehmen aus Handel oder Baugewerbe aufweichen. In diesem Zusammenhang wird vor einem schwindenden Einfluss der Ziviltechniker gewarnt, etwa durch Kapitalbeteiligung von Bauunternehmen. Marion Gruber vom Wiener Architekturbüro PLOV und im Sektionsvorstand der Ziviltechnikerkammer formuliert diese Problematik: „Die Novelle in der vorliegenden Form macht möglich, dass der Anteil einer Ziviltechnikerin an einer ZT-Gesellschaft mittels Verschachtelungsprinzip auf wenige Prozent fallen kann. Die Unabhängigkeit unseres Berufsstandes sehe ich damit gefährdet. Um wirklich unabhängig agieren zu können, müssen Ziviltechnikergesellschaften in den Händen von uns Ziviltechnikern bleiben. Nur so können wir gegenüber Auftraggebern weiterhin Qualität garantieren. Ich bin davon überzeugt, dass eine Anpassung des Gesetzes hier notwendig ist!" Das bedeute nicht, dass interdisziplinäre Gesellschaften von vornherein ausgeschlossen sein sollten: „Viele unserer Mitglieder schätzen die Einführung der Option interdisziplinärer Ziviltechnikergesellschaften. Aber wir fordern, dass diese neuen Gesellschaften für die Konsumenten klar und transparent als solche erkennbar sein müssen", erläutert Erich Kern, Ziviltechnikerkammer-Präsident für Wien, Niederösterreich und Burgenland, die Kammerposition.


Juristisches Gutachten 

 Um die gesetzlichen Hintergründe genauer auszuloten, betraute die Kammer der Ziviltechniker Wien, Niederösterreich und Burgenland im November 2020 die Wiener Rechtsanwaltskanzlei KWR mit einem Gutachten, in dem die eingebrachten Änderungsvorschläge und Forderungen der ZT-Kammer zum Gesetzesvorschlag auf ihre Entsprechung mit den europarechtlichen Vorschriften hin geprüft wurden. Als wesentlich wird in der Stellungnahme die Unabhängigkeit der freien Berufe vorangestellt: „Die fachliche Unabhängigkeit gehört zu den core values freiberuflicher Dienstleistungen. Sie ist ein Wesensmerkmal, das die Gemeinwohlorientierung der Freien Berufe kennzeichnet und sichert. Fachliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Freiberufler seine Dienstleistung eigenverantwortlich erbringen soll, ohne dabei durch staatliche Stellen, Auftraggeber oder sonstige Dritte beeinflusst zu werden." Eine Schlussfolgerung der Anwaltskanzlei bestärkt die Auffassung, dass der momentane Gesetzesvorschlag eine Überer­füllung der EU-Vorschriften darstelle. Auch der Ermessensspielraum, der den einzelnen Mitgliedsstaaten zusteht, sei darin nicht ausgeschöpft, denn die Richtlinie schreibe Ermessensspielraum der Mitgliedsstaaten fest, ob und wie ein Beruf zu reglementieren ist - selbstverständlich unter Wahrung der Grundsätze von Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit. Dieser Ermessensspielraum solle im noch möglichen Rahmen bei der ZTG-Novelle genutzt werden. Weiters schreiben die Anwälte: „Auch der EuGH legte dar, dass Beschränkungen hinsichtl­ich Rechtsform und Beteiligung grundsätzlich geeignet sind, unter anderem die Ziele zum Schutz der Dienstleistungsempfängerinnen zu erreichen. Die Republik Österreich hat es nur letztlich verabsäumt, ausreichend zu den Unvereinbarkeitsbestimmungen im weiteren Sinne vorzubringen, sprich die eigene Gesetzeslage zu verteidigen." Wiederholte Anfragen bei der Presseabteilung des BMWD nach einem Statement bezüglich der ZTG-Novelle wurden sehr knapp und wenig aussagekräftig beantwortet. Man ersuchte um Verständnis für die Zurückhaltung, weil es sich beim Thema um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handle, das in den letzten Wochen medial präsent war. Folgende Mitteilung wurde dazu formuliert: „Die Novelle des Ziviltechnikergesetzes war aufgrund eines EuGH-Urteiles notwendig, um einen europarechtskonformen Zustand herzustellen. Der Umsetzungsspielraum war aufgrund des Urteils gering."


In Bayern mit Interesse verfolgt 

 Die weitere Entwicklung des Gesellschaftsrechts der Ziviltechniker in Österreich ist auch für internationale Kooperationen wichtig und wird im benachbarten Deutschland, vor allem in Bayern, mit Interesse verfolgt. Rechtsanwalt Fabian Blomeyer von der Bayerischen Architektenkammer bestätigt, dass man mit den Kollegen in Wien im engen Austausch steht. „Tatsächlich ist die Rechtslage in den beiden Staaten etwas unterschiedlich. Während in Österreich Berufs­gesellschaften eigene Erlaubnisse haben, handelt es sich in Deutschland um einen reinen Berufsbezeichnungsschutz. Auch sind in Bayern beispielsweise Beteiligungen von Berufsgesellschaften an anderen Berufsgesellschaften schon seit längerer Zeit möglich. Stand heute sehen wir daher aktuell keinen Anpassungsbedarf. Wir stehen hierzu aber noch in Kontakt mit den Rechtsaufsichten, die sich ebenfalls noch in einem Meinungsfindungsprozess zu den möglichen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung befinden."


Öffentlichkeitsarbeit 

 Die ZT-Kammer lancierte im Dezember die „Ziviltechniker-Kampagne". Unterstützt vom Karikaturisten Rudi Klein wurden diverse Sujets mit dem Slogan „Unabhängig.Planen.Prüfen" für den Berufsstand der ZT entwickelt. TV- und Radiospots, Posts auf Facebook und Instagram, Plakate, Trag­taschen sind Teil des Projekts, das die Thematik in der Öffentlichkeit sichtbar machen soll. Darin heißt es: „Denn es ist höchste Zeit, die Gesellschaft zu sensibilisieren, was passieren könnte, wenn es bei der Novelle unseres Berufsrechts so kommt wie jetzt von der Bundesregierung geplant - und welch enorme gesellschaftliche Relevanz der Beruf Ziviltechniker hat." Die Kampagne verweist zudem auf das unnötige „Gold Plating" in der Gesetzesvorlage, „das Verbraucherschutz und Unabhängigkeit gefährdet und ohne Not einen österreichischen Berufsstand bedroht". Es wird auf das rechtliche Gutachten verwiesen, in dem die Rechtssicherheit der seitens der Ziviltechnikerkammern vorgelegten Forderungen bestätigt sei. Diese Forderungen sollen den bisher ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort justieren. Eine Onlinepetition auf der Website des Parlaments erhielt innerhalb von zehn Tagen, bis zum Ende der Stellungnahmefrist am 11. September, 2829 Unterstützungserklärungen, 1752 davon sogar namentlich auf der Website des Parlaments gelistet. Von oberster Stelle im Staat kommt mittels Videobotschaft Unterstützung: Zum 160-jährigen Jubiläum bezeichnet Bundespräsident Van der Bellen darin die „Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen als technisches Fundament unserer Gesellschaft".

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