4 subscriptions and 2 subscribers
Article

Keine Kohle: Internationale Härtefälle

Immer mehr internationale Studierende beantragen finanzielle Unterstützung beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Sein Härtefallausschuss hilft Studierenden der Uni Duisburg-Essen (UDE), wenn sie sich in finanziellen Notlagen das Semesterticket nicht leisten können. Zuletzt wurden viel mehr dieser Anträge gestellt als gewohnt. Warum ist das so, und warum treffen Geldsorgen internationale Studierende besonders hart? Wir haben den Härtefallausschuss-Vorsitzenden Michel Breuer interviewt.

Beim Härtefallausschuss des AStAs beantragen Studierende mit finanziellen Problemen Hilfe. Warum sind das größtenteils internationale Studierende?

Für Michel Breuer ist das eine Folge der besonderen Regelungen, die für sie gelten, darunter eingeschränkte Möglichkeiten zu arbeiten und kein BAföG. Der AStA ärgert sich, weil er die Folgen der Regularien für internationale Studierende finanziell auffangen muss, so die Vorsitzende Aylin Kilic. „Das ist deprimierend und frisst viele Kapazitäten."

Die vom Parlament beschlossene Satzung definiert als Härtefall eine „unverschuldete Situation der sozialen Härte". Im Klartext: Wer einfach nur arm ist, bekommt das Ticket nicht bezahlt. „Dann müssten wir sehr vielen Studierenden helfen, das können wir gar nicht leisten", erklärt Breuer bedauernd. „Ein Härtefall ist zum Beispiel dann gegeben, wenn mein Vermieter mich rausschmeißt und ich spontan neue Möbel brauche. Oder ich aus dem Iran komme, der Wechselkurs abrutscht und meine Familie mir plötzlich nichts mehr überweisen kann."

Härtefallausschuss wird überrannt

Zuletzt verzeichnete der Ausschuss einen heftigen Anstieg der Anträge. Den Höhepunkt erreichte die Zahl bei seiner Sitzung im März zur Frist für die Überweisungen. Bis zu 60 Anträge musste der Ausschuss in der Zeit behandeln, mehr als doppelt so viele wie sonst.

Wie teuer ist der Semesterbeitrag?

Jedes Semester müssen alle Studierenden einen Semesterbeitrag bezahlen. Der dient gleichzeitig ihrer Rückmeldung: Wer nicht zahlen kann, wird exmatrikuliert. Der größte Anteil des Beitrags entfällt auf das Semesterticket, das aktuell 203,88 Euro kostet und bald teurer wird. Außerdem gehören dazu 95 Euro Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und 14,30 Euro an die Studierendenschaft. Davon wird unter anderem der Härtefallausschuss finanziert.

Zum Wintersemester beginnen die meisten Studierenden erst ihr Studium und haben zum Zeitpunkt der Überweisungsfrist noch keine Immatrikulationsnummer - ohne die können sie keinen Antrag stellen. Zum Sommersemester fehlt dann vielen das Geld, das sie im Winter noch irgendwie zusammenkratzen konnten, erklärt Breuer.

Wegen der auch insgesamt stark gestiegenen Nachfrage musste der AStA im vergangenen Juli seinen Geldtopf für den Härtefallausschuss ungeplant aufstocken. Sonst hätte das Budget nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres ausgereicht. Nun stehen insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung, doch Finanzreferent Pascal Winter prophezeite schon auf der Juli-Sitzung: „Das Geld wird nicht bis Ende des Haushaltsjahres reichen."

Ein möglicher Grund für den Anstieg dieses Jahr: Der BAföG-Höchstsatz ist gestiegen. Das entlastet zwar diejenigen Studierenden, die BAföG beziehen, hat aber drastische Folgen für die anderen. Das betrifft gerade das Hauptklientel des Härtefallausschusses: internationale Studierende. Am BAföG-Höchstsatz bemisst sich nämlich die sogenannte Sperrkontosumme für internationale Studierende. Das ist eine Summe, die sie bei der Ausländerbehörde auf ihrem Konto nachweisen müssen, um sich überhaupt in Deutschland aufhalten zu dürfen. Kurz gesagt: Für internationale Studierende bedeutet Geldmangel nicht nur Nudeln mit Ketchup, sondern auch das Risiko, Deutschland verlassen und ihr Studium abbrechen zu müssen.

Internationale Studis brauchen jährlich 10.000 Euro

Vor der Erhöhung betrug die Sperrkontosumme 8.640 Euro jährlich. Wenn zum 01. Januar 2020 die schrittweise Erhöhung abgeschlossen ist, müssen die internationalen Studierenden 10.236 Euro haben. Somit haben sie monatlich den BAföG-Höchstsatz für ihre Lebenshaltung zur Verfügung.

Es sollte nicht nur das Klientel mit reichen Eltern studieren können.

Allerdings können sie nicht wie alle anderen Studierenden von Monat zu Monat leben und sich das Geld nach und nach verdienen, sondern müssen die komplette Summe für ein Jahr vorweisen können, wenn sie einen Termin bei der Ausländerbehörde haben, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Breuer macht sich darauf gefasst, dass wegen der Erhöhung im Januar nochmal mehr Anträge gestellt werden könnten. „Andererseits kann das auch dazu führen, dass die deutschen Studierenden dann seltener Hilfe bei uns beantragen, weil sie ja mehr BAföG bekommen", wägt er ab. „Aber man muss sagen, dass unsere Antragssteller größtenteils sowieso kein BAföG beziehen können."

Studierendenwerk stieg aus gemeinsamem Fonds aus

2013 gab es dafür noch einen Nothilfefonds, den sich Studierendenschaft und Studierendenwerk teilten. Die Studierendenschaft brachte 40.000 Euro jährlich ein, also so viel wie aktuell wieder. Das Studierendenwerk ebenfalls, sodass insgesamt 80.000 Euro zur Verfügung standen.

Warum ist es ihm zehntausende Euro wert, einzelnen Studierenden das Ticket zu bezahlen?

Doch die Kooperation gibt es nicht mehr. „Der Verwaltungsaufwand war zu hoch und es gab Schwierigkeiten mit dem Datenschutz, da hier zwei Institutionen involviert waren", erklärt Johanne Peito-Höltgen vom Studierendenwerk, das allerdings ebenfalls eine Anlaufstelle für Studierende in finanzieller Not bietet: Sein Härtefonds vergibt kurzfristige zinslose Darlehen zwischen 500 und 3.500 Euro, die innerhalb eines Jahres jedoch wieder zurückgezahlt werden müssen.

Der AStA betreibt seinen Fonds, der keine Rückzahlungen erwartet, weiter. Warum ist es ihm zehntausende Euro wert, einzelnen Studierenden das Ticket zu bezahlen? Das Geld könnte man auch an anderer Stelle gut gebrauchen. Breuer argumentiert, dass sonst die Uni elitärer würde: „Hauptaufgabe des AStA ist, dafür zu sorgen, dass die Leute studieren und ihr Studium auch abschließen können. Niemand sollte nach drei Jahren abbrechen müssen, weil er sich das Ticket nicht mehr leisten kann", begründet er.

„Gerade eine Uni sollte mit gutem Beispiel vorangehen und vielen die Teilhabe ermöglichen. Es sollte nicht nur das Klientel mit reichen Eltern studieren können." Immer wieder wird diskutiert, ob das Semesterticket weiterhin per Solidaritätsprinzip funktionieren soll. Das Prinzip heißt: günstigere Tickets für alle Studierenden statt teurere Tickets auf Wunsch. Wäre es nicht gerade für internationale Studierende gut, wenn sie durch den Ticketzwang nicht noch zusätzlich belastet würden? Schließlich treibt das viele von ihnen zum Härtefallausschuss. „So funktioniert das nicht", entgegnet Breuer entschieden. „Am Ende können sich die ärmsten Studis sonst nur noch zu Fuß bewegen, dann kommen sie nicht mehr zur Uni und nicht mehr zur Ausländerbehörde. Für sie muss es stattdessen Stellen geben, die ihnen das Ticket komplett erstatten", fordert er.

Original