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Die lästige Bürokratie der Ausländerbehörde

Malina aus Georgien* studiert Soziologie an der UDE. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für ihr Studium bis September. Um sie zu verlängern, hat Malina schon im Mai einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragt. Aber die gibt ihr erst einen Termin im Dezember. Bis dahin muss Malina sich offenbar mit einer Mail ausweisen. Das könnte eklatante Folgen für sie haben.

„Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin mindestens drei Monate im Voraus." Das empfiehlt das Ausländeramt Essen internationalen Studierenden. Malina hat den Rat befolgt und schon vier Monate vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Termin zur Verlängerung beantragt. Aufenthaltstitel für ein Studium in Deutschland gelten immer für zwei Jahre. Malina lebt schon fünf Jahre hier und kennt das Prozedere. Diesmal allerdings läuft Alles anders als gewohnt.

„Leider ist es nicht möglich, Ihnen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis einen Vorsprachetermin anzubieten", mailt ihr die Behörde. „Ihre Terminvereinbarung wird jedoch bereits als Antragstellung gesehen, sodass dies eine Fiktionswirkung (Fortgeltung des bisherigen Aufenthalts) entfaltet." Die sogenannte Fiktionsbescheinigung gelte bis zu ihrem Termin im Dezember, so die Mail. Ein Schock für Malina.

Nun muss sie sich also bald für vier Monate mit einer Fiktionsbescheinigung zufriedengeben, die ihr nur als Mailtext vorliegt. Was hat Malina vor, wenn sie in eine Kontrolle kommt? Will sie den Polizist*innen statt einer Aufenthaltserlaubnis ihr Handy unter die Nase halten? „Ja. Das ist so lächerlich! Das ist doch kein Dokument, das wird Niemand ernst nehmen", sagt sie verärgert.

Gefangen in Deutschland

Was Malina am meisten stört: Laut Aufenthaltsgesetz berechtigt eine Fiktionsbescheinigung zu Reisen im Schengenraum. Aber dort heißt es auch: „Voraussetzung ist die Verwendung des [...] vorgeschriebenen amtlichen Vordrucks." Da dieser Vordruck bei ihr nicht verwendet wurde, kann Malina also zwischen September und Dezember nicht einfach so verreisen. Der Text der Mail bestätigt das: „Diese Bescheinigung ist nur im Bundesgebiet gültig", heißt es da. „Ich müsste

für eine Reise in den jeweiligen Botschaften Visa beantragen. Das dauert Monate", klagt Malina. „Meine Familie werde ich in der Zeit nicht sehen." Für ihr Studium muss Malina immer wieder verreisen. „Wenn solche Reisen anstehen, kann ich nicht mit. Ich kann mein Leben nicht weiterleben wie bisher, sondern muss auf völlig bescheuerte Dinge Rücksicht nehmen. Ich kann einfach nicht aus Deutschland raus."

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Aufenthaltsrecht Marcel Keienborg empfiehlt, bei der Behörde noch einmal auf eine offizielle Fiktionsbescheinigung zu drängen. „Die dürfte ihr zustehen." Keienborg vermutet, dass ihr auch mit dem Ausdruck der Mail bei Reisen nichts passieren dürfte. Aber Malina ist das zu riskant. Zu groß ist die Angst, irgendwo zu stranden.

Die Zettelwirtschaft der Ausländerbehörde

Der Anwalt kritisiert auf Anfrage der akduell die Ausgestaltung von Bescheinigungen in deutschen Ausländerbehörden und spricht von einer Zettelwirtschaft: „Die werden da immer kreativer. Sie versuchen damit, ihren eigenen Aufwand zu minimieren." Laut Aufenthaltsverordnung stehe Malina eine Fiktionsbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster vor, so Keienborg. Die sieht dann aus wie ein amtliches Dokument.

Nach aktuellem Stand steht Malina aber ab September ohne irgendeine Art von Dokument da. Das macht ihr neben den anderen Problemen auch wegen ihrer Arbeit Sorgen: Ihr Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der UDE läuft immer so lange wie ihre Aufenthaltserlaubnis. Malina glaubt nicht, dass der Uni ein ausgedruckter Mailtext als Ersatz ausreicht. „Ich hoffe, dass mein Arbeitgeber meinen Vertrag bis zu meinem Termin im Dezember verlängert. Aber selbst dann habe ich keine Arbeit, bis der neue Vertrag aufgesetzt ist. Das kann an der Uni Wochen dauern."

Das wiederum könnte ihr bei ihrem Termin bei der Ausländerbehörde im Dezember Probleme bereiten: „Die könnten mir darum meine Aufenthaltserlaubnis entziehen, weil ich mich ja dann nachweislich nicht selbst finanzieren kann", befürchtet sie. „Das ist eine ziemlich dämliche Situation! Ich komme damit gar nicht klar."

Wie ein Mensch zweiter Klasse

Die Ausländerbehörde Essen hatte auf Anfrage der akduell zu Malinas Fall niederschmetternde Antworten. Studierende sollten idealerweise schon bei ihrer Vorsprache den nächsten Termin vereinbaren, heißt es, anders als offiziell auf der Homepage angegeben. In Malinas Fall wäre das wegen der zweijährigen Laufzeit ihrer Aufenthaltserlaubnis 2017 gewesen.

„Grundsätzlich sind Fiktionsbescheinigungen als Dokument

auszustellen", führt die Behörde weiter aus. „Sie werden nie elektronisch verschickt. Die Ausstellung kann nur im Rahmen eines Termins geschehen. Bei der von uns ausgestellten Bescheinigung [Anm. d. Red.: gemeint ist die Mail an Malina] handelt es sich nicht um eine echte Fiktionsbescheinigung."

Im Klartext: Wenn die Ausländerbehörde Malina keinen Termin geben kann, kann sie ihr auch keine Bescheinigung ausstellen. Logisch. Die Antwort bedeutet auch, dass selbst die Behörde die Mail, die Malina bekommen hat, nicht einmal als Fiktionsbescheinigungsersatz ansieht. Also hat Malina recht mit ihrer Angst, bis Dezember keine ordentliche Aufenthaltserlaubnis in der Hand zu haben.

Die Studentin ist ratlos. „Ich fühle mich in meinen Menschenrechten verletzt. Die wissen doch ganz genau, was mir zusteht, das ist deren Arbeit", sagt sie. Sie hat nach der Terminzusage für Dezember eine lange Mail an die Behörde geschickt, in der sie ihre Probleme schildert und um einen früheren Termin bittet, wartet nun aber schon seit Wochen auf Antwort. „Die denken bestimmt, ich würde nichts tun. Aber mittlerweile bin ich so integriert, dass ich sogar eine Rechtsschutzversicherung habe", sagt sie und muss lachen. Vielleicht wird sie sich einen Anwalt suchen.

Wie geht es ihr mit alledem? „Ja, scheiße", sagt sie und zuckt mit den Schultern. „Ich fühle mich behandelt wie ein Mensch zweiter Klasse, als würden meine Rechte nicht zählen. Ich will hier gerade einfach nur in Ruhe studieren, mehr will ich doch gar nicht." *Name und Herkunftsland wurden geändert.

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