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Das Abtreibungsgesetz in Deutschland ist ein Manifest der Frauenfeindlichkeit

Frauen sind für unsere Bundesregierung in erster Linie biologische Apparate zur Reproduktion, die keine Kompetenz haben, über ihren Körper und ihre Fruchtbarkeit zu entscheiden.

Das „ungeborene Leben" muss angeblich vom Staat „geschützt" werden. Dass die Frau dabei jegliche Grundrechte verliert, scheint egal. Denn Gesetze werden immer noch vom Patriarchat gemacht. Ein Kommentar.

Am Freitag wurden in Berlin zwei Ärztinnen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Homepage ihrer Praxis über die von ihnen durchgeführten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren. Angezeigt hatten radikale Abtreibungsgegner die Ärztinnen noch nach der alten Rechtslage, und zwar wegen eines Satzes auf der Webseite der Gemeinschaftspraxis: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen." Es ist ein weiteres Urteil, das zeigt, dass Frauen kein Recht auf ihren eigenen Körper haben, und das man ihnen nicht die Möglichkeit geben will, sachliche Informationen über Abtreibungen bei den Ärztinnen ihrer Wahl zu erhalten.

Das frauenverachtende Abtreibungsgesetz in Deutschland fußt auf der in Deutschland tatsächlich immer noch geltenden gesetzlichen Auffassung, dass ein „Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten" ist. Das „ungeborene Leben" muss angeblich geschützt werden. Das der Frau und ihre Rechte auf Selbstbestimmung nicht. Genauso sieht das die Bundesregierung. Denn sie begründet das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruches mit einer „staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben". Der ganze Gesetzesparagraph liest sich wie ein Manifest der Frauenfeindlichkeit, in dem der Gesetzesgeber bestimmt, wann die Frau welche Grundrechte hat - und wann nicht. Ein Auszug: „Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, dass die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes [...] generell aufgehoben wäre."

Man bedenke außerdem, dass es sich hier um bindendes Rechtsverständnis unseres Staates handelt, bei dem ein so schwammiger Begriff verwendet wird wie „ungeborenes Leben". Der menschliche Embryo, ist das nun schon „Leben"? Obwohl er abhängig vom Organismus der Frau ist? Sind eine Eizelle und ein Spermium schon Leben? Und wo sortieren wir hier die Zygote ein? Nicht einmal Mediziner*innen und Biolog*innen können klar definieren, ab wann Leben beginnt. Das in einem Text zur Rechtsgrundlage zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ein Begriff wie „Leben" verwendet wird, führt bewusst in die Irre und soll jeden, der sich Pro Recht auf Schwangerschaftsabbruch äußert als „lebensfeindlich" brandmarken. Damit der Zugriff des Staates auf den weiblichen Körper weiter gerechtfertigt werden kann.

Paragraph 219a im Wesentlichen beibehalten

Das „Werbeverbot" für Abtreibungen wurde im Nationalsozialismus eingeführt. Annoncen in Zeitschriften und Zeitungen wurden von den Nazis als Bedrohung wahrgenommen und sie behaupteten, dass bei Frauen so der Entschluss zur Abtreibung geweckt oder doch zumindest erheblich gefördert würde.

Einer ähnlichen Argumentation folgten wohl auch die Abgeordneten des Bundestags, als der Paragraph 219a Anfang 2019 wieder verhandelt und schließlich nach einer Abstimmung im Wesentlichen beibehalten wurde. Ärzt*innen und Kliniken ist es nun erlaubt, auf ihren Webseiten zu schreiben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jede weiterführende Information, etwa über die angewandten Methoden, bleibt strafbar. Die Bundesregierung scheint tatsächlich der Auffassung zu sein, dass es zu mehr Abtreibungen führt, wenn man sachlich darüber informiert.

Frauen entscheiden sich immer aus einer Notlage heraus zu einer Abtreibung, und nicht, weil sich die Prozedur auf der Webseite der Ärztin so verlockend angehört hat. Die Bundessprecherin der Grünen Jugend Ricarda Lang brachte das mit einem Tweet ziemlich genau auf den Punkt: „Was für ein Frauenbild muss man denn haben, damit man denkt: wir sehen Informationen zu Abtreibungen und denken 'Geil, das gönn ich mir'?!"

Dass wir im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen von „Werbung" reden, ist an sich schon so absurd. Was für ein Frauenbild muss man denn haben, damit man denkt, wir sehen Informationen zu Abtreibungen und denken „Geil, das gönn ich mir"?! #wegmit219a

- Ricarda Lang (@Ricarda_Lang) 14. Juni 2019

Diese „staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben", auf die sich unsere Regierung beruft, ist eine Entmündigung der Frau.

Wenn eine Frau schwanger wird, hat sie keine Grundrechte mehr. Nichts anderes bedeutet die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland. Frauen sind für unsere Bundesregierung in erster Linie biologische Apparate zur Reproduktion, die keine Kompetenz haben, über ihren Körper und ihre Fruchtbarkeit zu entscheiden. Dadurch, dass die Bundesregierung auf ihre „staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben" besteht, wird die gesellschaftliche Stigmatisierung von Frauen, die abtreiben, gefördert, sie ist egoistisch, der Staat muss als „Schützer" eingreifen.

Gesetze werden immer noch vom Patriarchat gemacht

Dass Abtreibungen nicht nur legal, sicher und überall zu haben wären, wenn Männer die Kinder austragen würden, ist mehr als deutlich. Gesetze werden immer noch vom Patriarchat gemacht - und im Patriarchat gibt es keinen Gesetzestext, in dem die Grundrechte des Mannes beschnitten werden. Sehr deutlich zu sehen ist dies am Umgang mit den zum Kinderzeugen nötigen Körperflüssigkeiten: Der Mann darf mit seinem Sperma machen was er will, es sogar legal verkaufen. Die Eizellenspende dagegen ist verboten. Das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1991 verbietet diese Methode und stellt auch Ärzt*innen, die Eizellspende unterstützen und dazu beraten unter Strafe. Der Frau wird gesetzlich vorgeschrieben, was sie mit dem Behälter für ihrer genetischen Anlagen darf, dem Mann nicht - obwohl es sich um exakt dieselbe Sache handelt.

Wohin das alles führen kann, sieht man an den aktuellen Entwicklungen in den USA: In Alabama stimmten gerade 25 Männer für eine Gesetzesverschärfung, die Schwangerschaftsabbrüche selbst nach Vergewaltigung und bei Inzest bestraft.

Wenn sich der Staat als „Schützer für ungeborenes Leben" begreift, und Frauen auf Basis dessen ihre Grundrechte abspricht, sind wir auf dem besten Weg, die Rechte am eigenen Körper völlig zu verlieren. Wir brauchen eine komplette Reform des Abtreibungsrechts.

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