21 subscriptions and 18 subscribers
Article

Herausfordernde Effizienz

Eine Menge Unklarheiten und Rechtsunsicherheit begleiten das Energieeffizienzgesetz, das am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz birgt aber auch Chancen – sogar für KMU, die gar nicht davon betroffen sind.

20 % mehr Energieeffizienz bis 2020 – das ist das ehrgeizige Ziel
des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), das 2014 beschlossen wurde. Hintergrund ist eine verpflichtende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012. Sowohl Unternehmen mit großem Energieverrauch als auch Energielieferanten sind nun in die Pflicht genommen. Für Großunternehmen ist entweder die Durchführung eines externen Energieaudits alle vier Jahre oder die Einführung eines Energiemanagementsystems mit internem oder externem Audit verpflichtend. Der Unterschied? Beim Energieaudit werden energierelevante Unternehmensdaten durch einen zertifizierten Auditor analysiert, Begehungen der energieverbrauchenden Anlagen vor Ort inklusive. Der Auditor schlägt Maßnahmen vor, die in den Bericht einfließen. Zuletzt erfolgt die Meldung an die Monitoringstelle – damit sind die Mindestanforderungen des EEffG erfüllt.

„Bei der Einführung eines Managementsystems ist es deutlich anders“, sagt Ewald Sarugg von der Firma Denkstatt, der als Senior Consultant Audits durchführt und Firmen bei der Einführung von Managementsystemen unterstützt. Maßnahmen werden gemeinsam mit einem internen Team erarbeitet, Zuständigkeiten geklärt, Fristen gesetzt und Reportings für die Geschäftsführung erstellt. Neben der Analyse werden auch klare Energiekennzahlen definiert, sodass der Betrieb laufend über die Energieeffizienz Bescheid weiß und bei Bedarf gegensteuern kann. Das bringt auch langfristig mehr: „Es ist erwiesen, dass ein Managementsystem mittelfristig eine deutlich höhere Einsparung im Unternehmen generiert.“

Lesen Sie mehr ... (zum Original)