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Barrierefrei im Web | Die Wirtschaft

© Werner Streitfelder

Seit Anfang des Jahres ist sie Pflicht: die barrierefreie Gestaltung der Unternehmens-Website. Doch worauf muss man dabei achten?


Text: Sonja Tautermann


Was für Behörden schon seit 2008 gilt, ist nun seit Anfang des Jahres auch in der Privatwirtschaft Pflicht: die Barrierefreiheit des Internetauftritts. Hintergrund ist das Auslaufen der Übergangsfrist des Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BGStG), das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regelt. Waren, Dienstleistungen und Informationen von Unternehmen, die öffentlich angeboten werden, müssen barrierefrei sein, also „ohne besondere Erschwernis“ und „ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“. Das betrifft etwa Websites oder Onlineshops, aber auch PDFs wie Speisekarten oder AGB. Fühlt sich ein Mensch durch eine Barriere diskriminiert, besteht die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen.


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