Das Thema Gewinnspiele auf Facebook wurde in den letzten Monaten und Jahren in der Branche immer wieder heiß diskutiert. Diese mussten innerhalb einer Applikation stattfinden und waren, was die sozialen Interaktionen auf der Fanpage selbst betrifft, nur sehr eingeschränkt. So durfte lediglich zum "like" der Seite aufgerufen werden oder aber auch zum "check-in" eines Ortes. Alles andere wie "klicke bei diesem Beitrag auf gefällt mir..." war verboten. Viele Unternehmen kannten die Richtlinien gar nicht oder haben sich einfach nicht daran gehalten. "Macht ja jeder" und Facebook sanktionierte scheinbar nicht. Es wurde oft spekuliert, wann diese Sanktionen doch noch beginnen werden. Facebook hat nun aber einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung unternommen und die Richtlinien gelockert. Hierzu wurde ein Whitepaper herausgebracht.
Thomas Hutter hat in seinem Blog die Neuerungen ausführlich unter die Lupe genommen. Hier werden die Änderungen genau betrachtet und viele Fragen beantwortet. Grundlegende Veränderung ist die Tatsache, dass es keiner externen Applikation mehr bedarf, um ein Facebook Gewinnspiel richtlinienkonform durchführen zu können und nun mehrere soziale Interaktionen auf der Fanpage selbst möglich sind. Viele Menschen freuen sich, da solche Apps programmiert werden müssen und viele Unternehmen mit einem begrenzten Budget konnten sich dies bisher nicht leisten. Nun können bei Gewinnspielen die Fans zu Kommentaren oder anderen Interaktionen aufgefordert werden. Die eigene Chronik des Users ist allerdings immer noch tabu und auch Verlinkungen bzw. Markierungen nicht gewünscht. Hierbei möchte Facebook verhindern, dass die User nicht mehr authentisch in ihrer Kommunikation sind und lediglich Gewinnspiel-getrieben posten und teilen. Ein Beispiel für ein mögliches Pinnwand-Gewinnspiel wäre also:
"Wir suchen den lustigsten Witz. Schreibt Eure Vorschläge unter diesen Beitrag. Der Witz mit den meisten Likes gewinnt xy."
Fans könnten jetzt kommentieren und den eigenen Vorschlag bzw. den von anderen Usern liken. Die Interaktion auf dieser Fanpage wird damit kurzfristig schnell ansteigen. Eigentlich genau das, was man als Unternehmen mit einem Gewinnspiel bezwecken will. Dazu noch sehr kostengünstig. Die Frage ist nun nach dem ABER.
Viele Social Media Experten schlagen die Hände über dem Kopf zusammen: wo soll das nur hinführen? Der Gedanke ist nicht unberechtigt, denn die Anzahl der Gewinnspiele werden auf Grund dieser Änderungen in nächster Zeit stark ansteigen und dabei die Qualität zwangsläufig abnehmen. Die Einstiegshürde ist quasi ganz klein und es besteht die Gefahr, dass es unglaublich viele sinnlose Gewinnspiele geben wird. Diese werden zwar möglicherweise schnell die Reichweite und Interaktion erhöhen, aber noch lange keinen echten Fanaufbau bewirken. Dazu braucht es nämlich weitaus mehr, wie ein gutes Community Management, Content Strategien usw. Wer möchte schon seine ganze Timeline voller sinnloser Gewinnspielpostings haben? Resultat wird sein, dass viele Fans wieder schwinden und die Interaktion langfristig wieder sinken wird. Ein kurzer Spaß also, der im schlimmsten Fall sogar der Reputation schaden kann. Dann nämlich, wenn man als Unternehmen mit Gewinnspielen nur noch nervt.
Die Lockerung der Richtlinien kann aber auch ein Segen sein. Gerade für kleine Unternehmen und Marken, die noch am Anfang stehen und deren Budget begrenzt ist. Nur weil es eine Lockerung gibt, bedeutet dies ja nicht, dass man jegliche Form der Strategie aus dem Auge verlieren muss. Es wird nur deutlich günstiger und einfacher, Gewinnspiele zu realisieren. Diese müssen nicht zwangsläufig qualitativ minderwertig sein. Wichtig ist, dass auch hier bei der Umsetzung bedacht herangegangen wird und das Gewinnspiel in die Content- und Social Media Strategie passt. So bekommen auch "kleine Fische" die Chance, Ideen für Gewinnspiele erfolgreich umzusetzen und scheitern nicht schon zu Beginn an der Finanzierung.
Wir wären nicht in Deutschland, wenn es hier nicht noch Probleme mit dem Recht gäbe. So gilt z.B. in Deutschland auch für Gewinnspiele auf Facebook:
§ 4 Nr. 5 UWG:
"Unlauter handelt (..), wer
(Nr. 5) bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt.
Ebenfalls die Vorschrift des § 6 Absatz 1 Nr. 4 des Telemediengesetzes (TMG) ist für Gewinnspiele im Internet relevant.
Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
Nr. 4: Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Alleine diese Auszüge zeigen, dass es für Unternehmen in Deutschland nicht ganz so einfach wird, wie es scheint. Eine professionelle App bietet hier ganz klar den Vorteil, dass man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Denn hier werden Teilnahmebedingungen klar definiert und sind auch leicht für jeden Nutzer zugänglich.
Die Änderungen der Richtlinien für Gewinnspiele auf Facebook sind gewissermaßen sowohl Fluch als auch Segen. Die Zeit auf Facebook könnte in der nächsten Wochen sicher sehr Gewinnspiel-lastig werden und viele Unternehmen werden sich in diesem Bereich versuchen. Fakt ist aber nach wie vor, dass es auch hier einer professionellen Umsetzung bedarf. Ob in einer App oder ohne, rein rechtlich sollte man keinen blinden Aktionismus an den Tag legen und auch dann nicht, wenn man nachhaltig etwas davon haben möchte. Qualität setzt sich auf Dauer durch und so wird es auch bei den Gewinnspielen auf Facebook sein.