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Prozess wegen IS-Werbung auf Instagram: Kampftraining mit Sturmgewehren

Am Oberlandesgericht Hamburg wird verhandelt, ob ein 28-Jähriger um IS-Kämpfer geworben hat. Er soll mehrere Beiträge auf Instagram geteilt haben.

HAMBURG taz | Instagram und andere Plattformen im Social Web werden seit geraumer Zeit zur Verbreitung von Propaganda genutzt. Auch das Werben für den Dschihad ist keine Seltenheit. Vor dem Strafsenat am Oberlandesgericht Hamburg hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der um Kämpfer für den sogenannten „Islamischen Staat" (IS) geworben haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft Stenio Q. vor, im Juni und Juli vergangenen Jahres auf Instagram zum Dschihad sowie zur Ausreise nach Syrien und in den Irak aufgerufen zu haben.

Oberstaatsanwalt Karsten Wegerich führte beim Verlesen des Anklagesatzes aus, der Beschuldigte habe auf Instagram um Mitglieder für die terroristische Vereinigung geworben. Demnach soll er mehrere Posts veröffentlicht haben, mit denen die Nut­ze­r:in­nen dazu animiert werden sollten, sich zu Kämp­fe­r:in­nen ausbilden zu lassen und in den Glaubenskrieg zu ziehen.

Konkret soll es sich dabei um drei Beiträge handeln, in denen er sein Anliegen in Form von Text, Bildern und einem Video geteilt habe. Der Pressesprecher des Gerichts, Kai Wantzen, teilte mit, der Angeklagte sei darüber hinaus wohl auch auf anderen Plattformen aktiv gewesen. So habe er mutmaßlich auch auf Telegram islamistische Inhalte geteilt. „Gegenstand der Anklage sind allerdings nur die drei Posts auf Instagram, die einen eindeutigen Bezug zum IS haben", so Wantzen.

Laut Anklage veröffentlichte der Beschuldigte etwa am 22. Juni letzten Jahres eine Bildcollage, die in Militärausrüstung gekleidete Personen und einen Aufruf zum Kampf beinhaltete. Wenige Tage später soll er dann ein 30-sekündiges Video veröffentlicht haben, in dem ebenfalls zum Dschihad aufgerufen wird. Zudem seien mit Sturmgewehren bewaffnete Männer, Szenen aus einem Kampftraining und die Fahne des „Islamischen Staates" zu sehen gewesen.

Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

Fragen zu seiner Person beantwortete der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung und tauschte sich zwischendurch mit seinem Verteidiger aus. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nahm er beiläufig hin. Weitere Angaben zu seinen persönlichen Lebensverhältnissen wolle er allerdings nicht machen, sagte sein Anwalt auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin Petra Wende-Spors.

Derzeit befindet sich Stenio Q. wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, weil er Hamburg verlassen hatte und im Februar schließlich in Gelsenkirchen festgenommen worden war. Ein Unbekannter ist der 28-Jährige für die Strafverfolgungsbehörden ohnehin nicht. Bereits im März dieses Jahres war er zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Im Oktober 2020 hatte er mit zwei weiteren Tätern einen 55-Jährigen auf St. Georg brutal attackiert, nachdem der sie aufgefordert hatte, sich aus einer Hofeinfahrt zu entfernen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Stenio Q. Berufung eingelegt hat.

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