11 subscriptions and 11 subscribers
Article

Drei Wahlzettel an der Urne des Studierendenparlaments

Von 19. bis 21. Mai finden heuer die Wahlen der Österreichischen Hochschülerschaft statt. Mit einigen Neuerungen: Direktwahl, passives Wahlrecht für Drittstaatenangehörige und eine Werbeverbotszone

Frage: Wann kann ich wählen?

Antwort: Die ÖH-Wahl findet vom 19. bis zum 21. Mai statt. Heuer wählen zum ersten Mal Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen, Privatuniversitäten und die Donau-Uni Krems an den gleichen Tagen. Die Hochschulen bestimmen selbst die Öffnungszeiten der Wahllokale. An den FHs ist am letzten Tag wegen der berufsbegleitenden Studien erst um 19 Uhr Schluss.


Frage: Wer darf wählen?

Antwort: Jeder Studierende, der bis 31. März inskribiert ist und seinen ÖH-Beitrag und etwaige Studiengebühren gezahlt hat. Achtung: Die Frist zum Wählen ist kürzer als zum Inskribieren.


Frage: Wo kann ich wählen?

Antwort: Für fast jedes Institut gibt es ein Wahllokal. Je nachdem, welches Fach man studiert, wählt man woanders. Wenn man verschiedene Studienrichtungsver-tretungen wählen darf oder an verschiedenen Hochschulen studiert, muss man auch auf die unterschiedlichen Institute.


Frage: Wie oft darf ich wählen?

Antwort: Ist man für mehr als ein Studium eingeschrieben, kann man für alle Studienrichtungen und auch für jede Hochschule, an der man studiert, die Vertretung separat wählen. Beispielsweise kann eine Studentin, wenn sie Informatik an der TU Wien und Mathematik an der Uni Wien studiert, an beiden Universitäten die Hochschulvertretung wählen und jeweils die Studienvertretung für Informatik und Mathematik.


Frage: Und wenn ich nicht da bin?

Antwort: Ist man nicht im Land oder hat man keine Zeit, ins Wahllokal zu gehen, kann man bei den heurigen Wahlen erstmals per Briefwahl wählen. Ab 1. April kann man die Wahlkarte beantragen. Die letzte Möglichkeit ist der 12. Mai. Die Karte muss spätestens am zweiten Wahltag um 18 Uhr bei der Wahlkommission sein.


Frage: Wen kann ich wählen?

Antwort: Die Studienvertretung, die Hochschulvertretung und die Bundesvertretung. Die Studienvertretung wird nach Persönlichkeitswahlrecht gewählt: Aus einer Liste an alphabetisch geordneten Namen können hier - je nach Studienrichtungsgröße - drei bis fünf Personen angekreuzt werden. Die Kandidaten, die am meisten Stimmen bekommen, stellen die Studienvertretung. Für die Hochschul- und die Bundesvertretung gilt Listenwahlrecht. Das heißt, man wählt die Fraktion, die einen in den Parlamenten vertreten soll. Man bekommt dafür zwei Stimmzettel und kann auch zwei verschiedene Listen wählen.


Frage: Wofür sind die unterschiedlichen Ebenen der ÖH zuständig?

Antwort: Die Studienvertretung kümmert sich um die institutsbezogenen Probleme der Studierenden. Die Hochschulvertretungen um das, was die Uni, FH oder PH betrifft. Sie haben Plätze im Senat und den Curricularkommissionen. Die Bundesvertretung vertritt gegenüber der Politik.


Frage: Was heißt Direktwahl?

Antwort: Nach zehn Jahren indirekten Wählens der ÖH Bundesvertretung wurde mit der Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes im vergangenen Jahr die Direktwahl wiedereingeführt. Bis zur ÖH-Wahl 2013 wurden die Mandate der Bundesvertretung von den Hochschulvertretungen entsandt. So gab es in der vergangenen Legislaturperiode 100 Mandate. Jetzt wird die Bundesvertretung direkt von den Studierenden gewählt. Das bundesweite Studierendenparlament wurde auf 55 Mandate reduziert. Bei der Direktwahl zählt jede Stimme gleich viel. Das war nicht immer so: Je nach Größe der Hochschule wogen bei der Entsendung die Stimmen unterschiedlich viel.


Frage: Wer darf kandidieren?

Antwort: Jedes ÖH-Mitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt. Seit der Novelle des Hochschulgesetzes 2014 dürfen auch Drittstaatenangehörige als Studienvertreter kandidieren. Am 23. April endet die Einreichfrist für Kandidaturen für die Studierendenvertretungen; am 14. April für Wahlvorschläge für die Hochschul- und Bundesvertretung.


Frage: Dürfen die Kandidaten vor dem Wahllokal Werbung machen?

Antwort: Nein. Dieses Jahr gilt in einem Radius von 15 bis maximal 30 Metern vom Wahllokal eine Werbeverbotszone. Werbung, vor allem durch Ansprechen der Wähler, ist verboten. An einigen Unis gab es das bereits, seit 2014 ist es rechtlich verankert.


Frage: Was muss ich mitnehmen?

Antwort: Nur den Studierendenausweis mit dem aktuellen Semesterpickerl.


Frage: Wann gibt es ein Ergebnis?

Antwort: Das Wahlergebnis muss bis 28. Mai verlautbart werden, Einsprüche können innerhalb von zwei Wochen erhoben werden.


Frage: Wann starten die neuen Vertretungen mit der Arbeit?

Antwort: Am 1. Juli beginnt die neue Funktionsperiode. Bis 2017 sind die Vertretungen im Amt. (Oona Kroisleitner, Selina Thaler, DER STANDARD 05.03.2015)

Original