Am Mittwoch, 15. April, haben sich bekanntlich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten per Telefonkonferenz auf Lockerungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Diese sehen unter anderem die Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm - unter Auflage strenger Hygienemaßnahmen - ab Montag, 20. April, vor.
(Update 7. Mai: siehe ganz unten!)Bei der genauen Umsetzung gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern jedoch Interpretationsspielraum, wie Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland unter Beweis gestellt hatte ( moebelkultur.de berichtete). Dort durfen neben Kfz- und Fahrradhändlern sowie Buchläden auch Einrichtungshäuser seit Beginn der Lockerungen auch mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm öffnen.
Laut Angaben von zeit.de arbeiten derzeit rund 35.000 Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen in der Möbelindustrie und über 60 Prozent aller Küchen in Deutschland würden in Westfalen produziert. Demnach bestünde in Deutschlands größtem Bundesland ein eindeutiges Interesse daran, dass der Möbelhandel so schnell wie möglich wieder hochfährt. Die Öffnung von auf 800 qm begrenzten Flächen in größeren Häusern ist ausgeschlossenen. Insgesamt gilt in NRW die Faustregel: ein Kunde pro 10 qm.
Update: Mittlerweile haben weitere Bundesländer die 800 qm-Grenze aufgehoben oder Einrichtungshäuser in die Sonderregelung mit aufgenommen. Was sich in den vergangenen zwei Wochen geändert hat, hat moebelkultur.de nach aktuellem Stand (5. Mai) zusammengetragen:
BayernIm Gegensatz zu den anderen Bundesländern - ausgenommen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - hatte die bayrische Landesregierung auch die Bau- und Gartenmärkte, die teilweise Möbel verkaufen, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossen. Diese dürfe nun ab Montag, 20. April, ihre Türen öffnen. Eine Woche später (ab 27. April) dürfen dann Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm wieder ans Netz. Von dieser Regelung sind - in Anlehnung an den Beschluss der Bundesregierung - lediglich Auto- und Fahrradhändler sowie Buchläden ausgenommen, die flächenunabhängig öffnen dürfen. Pro Geschäft sollen sich nicht mehr als 40 Personen gleichzeitig im Laden aufhalten. Außerdem gilt die Faustregel: ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche.
Das entsprechende Dokument der bayrischen Landesregierung finden Sie hier.
Update 5. Mai:keine Änderungen
NiedersachsenIn Niedersachsen dürfen ab Montag, 20. April, alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm unter Auflage der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen ihre Türen öffnen. Flächenunabhängig machen Auto- und Fahrradhändler sowie Buchläden wieder auf. Über die neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird heute abgestimmt. Auch eine Öffnung von Teilflächen größerer Geschäfte ist im Gespräch.
Das entsprechende Dokument der niedersächsischen Landesregierung finden Sie hier.
Update 5. Mai:Voraussichtlich dürfen ab 11. Mai auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm wieder öffnen.
SachsenAuch in Sachsen hatte die Landesregierung Bau- und Gartenmärkte wegen der Corona-Krise geschlossen. Lediglich selbst produzierende Gartenbaubetriebe sowie Baumschulen blieben geöffnet. Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch, 15. April, hatte Landesumweltminister Wolfram Günther Lockerungen bei den Bau- und Gartenmärkten angekündigt. Diese Entscheidung falle auch „jahreszeitenabhängig", da für diese Branche die stationäre Fläche der Hauptvertriebsweg sei. Bis 4. Mai solle auch der „Einzelhandel wieder möglich" sein, fügte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig hinzu und deutete an, dass auch in Sachsen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 800 qm unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Dabei gelte die Regel ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche. Über eine neue Rechtverordnung zur Anpassung der Maßnahmen berät die Landesregierung jedoch erst heute.
Zur Aufzeichnung der Pressekonferenz kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Mittlerweile wurden in Sachsen Einrichtungshäuser in die Ausnahmeregelung der Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchläden mit aufgenommen.
Schleswig-HolsteinMinisterpräsident Daniel Günther teilte am Mittwoch, 15. April, mit, dass auch in Schleswig-Holstein ab Montag, 20. April, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm, die keine Lebensmittel verkaufen, öffnen dürfen. Flächenunabhängig öffnen dürfen Auto- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen.
Zur Meldung der Landesregierung kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Die 800 qm-Beschränkung wird zum 9. Mai für den gesamten Einzelhandel aufgehoben.
Mecklenburg-VorpommernBereits ab morgen, 18. April, werden in Mecklenburg-Vorpommern unter Einhaltung der Abstandspflicht, Mundschutzempfehlung sowie Kundenbegrenzung die Bau- und Gartenmärkte wieder geöffnet. Ab Montag, 20. April, können dann auch alle Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm ihre Tore öffnen. Bei Shopping-Centern und Mall sei „die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte entscheidend." Zudem heißt es in der Erklärung der Landesregierung: „Geschäfte über 800 qm müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren." Teilöffnungen in großflächigen Möbelhäuser sind damit erlaubt. Generell gibt die Landesregierung die Regel von ein Kunde pro 10 qm vor.
Das entsprechende Dokument der Landesregierung finden Sie hier.
Update 5. Mai:Seit 2. Mai dürfen die Geschäfte flächenunabhängig wieder öffnen.
ThüringenIn Thüringen dürfen erst ab Montag, 27. April, Einzelhandelsgeschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken, wieder öffnen. Die Öffnung von Teilflächen größerer Häuser ist damit erlaubt. Flächenunabhängig dürfen Buchhandlungen sowie Auto- und Fahrradhändler unter Auflagen öffnen.
Zur Erklärung der Landesregierung kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Die 800 qm-Grenze wurde auch in Thüringen mittlerweile aufgehoben.
Baden-WürttembergIn einer Pressekonferenz am Mittwoch, 15. April, erklärte die Landesregierung, dass ab Montag, 20. April, Geschäfte mit einer genehmigten Verkaufsfläche von bis zu 800 qm öffnen dürfen. Eine Öffnung begrenzter Flächen größerer Häuser ist demnach nicht erlaubt.
Zur Aufzeichnung der Pressekonferenz kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Seit 4. Mai ist die Öffnung von Geschäften mit einer Fläche von über 800 qm wieder möglich.
HessenIn Hessen dürfen gemäß der Empfehlung der Bundesregierung ab Montag, 20. April, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm öffnen. Es gilt die Regel: ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche.
Zur entsprechenden Pressemitteilung kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Auf die Klage von Möbel Sommerland in Gießen hat ein Verwaltungsgericht die 800 qm-Beschränkung aufgehoben.
Rheinland-PfalzAb Montag, 20. April, dürfen auch in Rheinland-Pfalz alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm öffnen. Flächenunabhängig dürfen neben Auto- und Fahrradhändlern sowie Buchhandlungen auch Bibliotheken und Archive öffnen. Laut Angaben von zeit.de ist die Öffnung von abgetrennten Flächen in größeren Einzelhandelsgeschäften erlaubt: „In Rheinland-Pfalz können ab Montag alle Geschäfte öffnen, wenn Waren nur auf bis zu 800 qm Verkaufsfläche angeboten werden. Größere Geschäfte erhalten so die Chance, einen Teil ihrer Verkaufsfläche abzutrennen", erklärte Regierungssprecherin Andrea Bähner.
Zur Pressemitteilung der Landesregierung kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Auch in Rheinland-Pfalz ist die 800 qm-Beschränkung komplett aufgehoben.
Sachsen-AnhaltLaut Beschluss der Landesregierung dürfen Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche öffnen. Auch Einkaufszentren ist die Öffnung unter Einhaltung der Hygieneauflagen gestattet.
Zum entsprechenden Dokument der Landesregierung kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Der Einzelhandel darf flächenunabhängig wieder öffnen.
SaarlandAuch das Saarland passt seine Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie an. Ab Montag, 20. April, dürfen alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm öffnen - Einkaufszentren und Malls sind davon ausgenommen und bleiben geschlossen.
Zur Pressemitteilung der Landesregierung kommen Sie hier.
Update 5. Mai:Die 800 qm-Grenze wurde landesweit aufgehoben.
BrandenburgDie brandenburgische Landesregierung hat ebenfalls bereits entschieden, dass alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen dürfen. Flächenunabhängig öffnen dürfen aus dem nicht-systemrelevanten Sektor lediglich Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchläden.
Zu dem entsprechenden Dokument des Landesregierung kommen Sie hier.
Update 5. Mai:keine Änderungen
BerlinIm Berliner Senat wird erst am kommenden Dienstag, 21. April, über die genaue Umsetzung der Lockerungsmaßnahmen entschieden. Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, 16. April, gab der Regierende Bürgermeister Michael Müller bekannt, dass bei den Beratungen auch regionale Besonderheiten vor allem „bei den Fragen zum Einzelhandel" eine Rolle spielen werden. Dabei gehe es in erster Linie um die Warenhäuser, die gerade in Berlin viele Arbeitsnehmer beschäftigen. Deshalb wolle man überlegen, ob die Öffnung von abgetrennten 800 qm großen Flächen in Warenhäusern sinnvoll sei. Alle bisherigen Maßnahmen hat der Senat vorerst um eine Woche verlängert. Auch mit dem Nachbarland Brandenburg wolle man sich absprechen.
Zur Aufzeichnung der Pressekonferenz kommen Sie hier.
Update 5. Mai:In Berlin dürfen auch Geschäfte mit über 800 qm Fläche (einschließlich das KaDeWe) wieder öffnen.
HamburgDer Hamburger Senat berät sich erst heute, 17. April, über die Umsetzung der Lockerungsmaßnahmen. Es sei aber davon auszugehen, dass ab Montag, 20. April, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm sowie größere Geschäfte mit einer auf 800 qm begrenzten Verkaufsfläche öffnen dürfen, schreibt der NDR.
Update 5. Mai:keine Änderungen
BremenAuch der Bremer Senat berät erst heute, 17. April, über die Umsetzung der Lockerungmaßnahmen. Während einer Pressekonferenz am Mittwoch, 15. April, kündigte der Regierende Bürgermeister Andreas Borenschulte bereits an, dass unter Beachtung aller Hygienemaßnahmen alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm öffnen dürfen.
Zur Aufzeichnung der Pressekonferenz kommen Sie hier.
Update 5. Mai:keine Änderungen
Gestern hat die Bundesregierung über weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beraten und am späten Nachmittag auf einer Pressekonferenz ihre Beschlüsse verkündet. Demnach dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte - auch jene mit über 800 qm Fläche - unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Die genaue Umsetzung der Vorgaben hat der Bund dieses Mal offiziell in die Hände der Landesregierungen abgegeben. Nach aktuellen Informationen, die moebelkultur.de vorliegen, bedeutet das aktuell (7. Mai) für die Geschäfte / Möbelhäuser in den einzelnen Bundesländer folgendes:
Bayern
Möbelhäuser dürfen ab Montag, 11. Mai, wieder flächenunabhängig öffnen.
Baden-Württemberg
Möbelhäuser dürfen seit 4. Mai flächenunabhängig öffnen.
Berlin
Ab Sonnabend, 9. Mai, ist die 800 qm-Grenze aufgehoben.
Brandenburg
Ab Sonnabend, 9. Mai, ist die 800 qm-Grenze aufgehoben.
Bremen
Möbelhäuser dürfen ab Mittwoch, 13. Mai, wieder flächenunabhängig öffnen.
Hamburg
Möbelhäuser dürfen ab sofort flächenunabhängig öffnen.
Hessen
Möbelhäuser dürfen ab sofort flächenunabhängig öffnen.
Mecklenburg-Vorpommern
Seit 2. Mai dürfen Möbelhäuser flächenunabhängig öffnen.
Niedersachsen
Möbelhäuser dürfen ab Montag, 11. Mai, wieder flächenunabhängig öffnen.
Nordrhein-Westfalen
Ab 11. Mai dürfen alle Geschäfte wieder flächenunabhängig öffnen.
Rheinland-Pfalz
Die 800 qm-Grenze ist komplett aufgehoben.
Saarland
Die 800 qm-Grenze ist komplett aufgehoben.
Sachsen-Anhalt
Die 800 qm-Grenze ist komplett aufgehoben.
Schleswig-Holstein
Die 800 qm-Grenze gilt vorerst weiterhin für viele Geschäfte.
Thüringen
Die 800 qm-Grenze ist komplett aufgehoben.
Sachsen
Möbelhäuser dürfen flächenunabhängig öffnen. Ab 18. Mai entfällt die 800 qm-Grenze für den gesamten Einzelhandel.