Wenn der neue DVD-Player nach ein paar Wochen den Geist aufgibt und die neue Mikrowelle streikt, dann können Sie von Ihrem gesetzlichen Recht der Gewährleistung Gebrauch machen. Garantiebestimmungen legt hingegen das Unternehmen fest, erklärt AK-Wien-Konsumentenschutzexpertin Emanuela Prock. In der heutigen Sendung rund um das Thema Einkaufen erfahren Sie auch, in welchen Fällen ein Umtausch möglich ist und wie lange Gutscheine gültig sind.
Sandra Knopp
Wien
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