Heinrich Dück zahlt keinen Rundfunkbeitrag, weil er das Angebot von ARD und ZDF nicht nutzt. Er muss dafür in Haft und wird dort nicht von Strafgefangenen getrennt – obwohl es vorgeschrieben ist.
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Heinrich Dück zahlt keinen Rundfunkbeitrag, weil er das Angebot von ARD und ZDF nicht nutzt. Er muss dafür in Haft und wird dort nicht von Strafgefangenen getrennt – obwohl es vorgeschrieben ist.