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BAföG-Voraussetzungen: Dann kannst du BAföG bekommen

Nicht jeder, der studiert, bekommt automatisch BAföG. Für die Ausbildungsförderung musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir verraten dir, welche das sind und helfen dir, bei dem komplizierten Gesetz den Überblick zu behalten.

Inhaltsverzeichnis Bekomme ich BAföG? Die 5 wichtigsten Voraussetzungen

Wann bekomme ich BAföG? Zu Beginn des Studiums stellen sich viele Erstis diese Frage. Denn die finanzielle Förderung durch den Staat ist durchaus attraktiv. Insgesamt gibt es fünf Punkte, die du erfüllen musst, um BAföG-berechtigt zu sein. Die BAföG-Voraussetzungen sind finanzieller Bedarf,dein Alter und dass du einen Abschluss anstrebst. Außerdem sind dein aufenthaltsrechtlicher Status relevant und die Tatsache, ob du dich in der Erstausbildung befindest. Im Folgenden erklären wir dir Punkt für Punkt die einzelnen Voraussetzungen.

1. Finanzieller Bedarf

BAföG soll eine finanzielle Förderung für junge Menschen sein, deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können. Wenn du BAföG erhalten möchtest, musst du deshalb deinen finanziellen Bedarf nachweisen.

Dafür musst du sowohl dein eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen deiner Eltern offenlegen. Welches Einkommen angerechnet wird, regelt § 21 BAföG. Im Jahr 2019 gab es eine Reform des BAföG und eine BAföG-Erhöhung: Damit werden die Freibeträge bis 2021 in drei Stufen angehoben. Das sind die Beiträge, die nicht auf das BAföG angerechnet werden. So sollen mehr Menschen BAföG-berechtigt sein. Bei deinem Vermögen bleiben beispielsweise aktuell in der Regel 7.500 Euro bei der BAföG-Berechnung unberücksichtigt, ab Herbst 2020 steigt dieser Betrag auf 8.200 Euro. Genauso wie beim Einkommen unterscheiden sich die Freibeträge aber auch hier nach deiner individuellen Lebenssituation.

2. Alter

Auch das Alter gehört zu den BAföG-Voraussetzungen: Im Bachelorstudium wirst du nur gefördert, wenn du dieses vor deinem 30. Geburtstag beginnst. Während des Masters kannst du nur gefördert werden, wenn du jünger als 35 Jahre bist.

Allerdings kann es Ausnahmen von dieser Regel geben, zum Beispiel bei der Absolvierung des zweiten Bildungsweges oder für Auszubildende, die aus familiären Gründen nicht früher die Ausbildung aufnehmen konnten. Wichtig ist hier aber: Die Ausbildung muss direkt im Anschluss an den Wegfall des Hindernisses aufgenommen werden. Bei Auszubildenden, die bei Erreichen des 30. oder 35. Lebensjahren eigene Kinder unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und dabei weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, verschiebt sich die Altersgrenze bis zum 14. Geburtstags des Kindes. Die rechtliche Grundlage für die Altersgrenze ist § 20 BAföG.

Ob in deinem Fall eine Ausnahme von der Altersgrenze vorliegt, kannst du durch einen Antrag auf Vorabentscheidung klären. Dafür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, bei dem du auch den BAföG-Antrag stellst.

3. Abschluss

Wenn du BAföG bekommen möchtest, solltest du das Ziel vor Augen haben: den Abschluss. Um das zu belegen, reicht zu Beginn der Ausbildung die Aufnahme an der Hochschule oder Schule. Diese weist du bei der Antragstellung mit der Immatrikulationsbescheinigung nach.

Wenn du eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule, Akademien oder Hochschulen machst und auch im fünften Semester und danach geförderten werden möchtest, musst du einen Leistungsnachweis vorlegen. Wer bereits früher eine Zwischenprüfung ablegt, muss die Zeugnisse ebenfalls beim Amt für Ausbildungsförderung vorlegen.

4. Aufenthaltsrechtlicher Status

Nicht nur mit einer deutschen Staatsangehörigkeit kann man BAföG erhalten. Auch wenn du aus einem anderen Land der Europäischen Union kommst oder eine andere Nationalität hast, kannst du BAföG als finanzielle Unterstützung bekommen. Hier gilt die Grundregel: Wer eine Bleibeperspektive in Deutschland hat und gesellschaftlich integriert ist, gilt als förderberechtigt.

Dazu zählen beispielsweise Menschen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Für Geflüchtete gilt, dass sie BAföG als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär Schutzberechtigte beantragen können.

5. Erstausbildung

In der Regel kann nur deine Erstausbildung mit BAföG gefördert werden. Diese setzt sich im Sinne des BAföG-Gesetzes aus der weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung und der berufsbildenden Ausbildung zusammen.

Ein Masterstudium gehört - zumindest wenn es ums BAföG geht - zur Erstausbildung, sofern es auf das Bachelorstudium aufbaut. Auch nach einer Lehre, während der du nicht BAföG-berechtigt warst, kannst du BAföG bekommen.

Wenn du dein erstes Studium abbrichst und ein anderes Fach studieren möchtest, kannst du in der Regel kein BAföG bekommen. Es gibt allerdings Ausnahmen:

Wenn du lediglich deinen Schwerpunkt wechselst, kannst du auch im zweiten Studium BAföG-berechtigt sein. Dafür ist es wichtig, dass die beiden Studiengänge bis zum Studienwechsel identisch sind. Das bedeutet, dass dir ein Großteil der Studienleistungen auf dein Zweitstudium angerechnet werden können.

Auch nach einem Fachrichtungswechsel ist der Bezug von BAföG unter Umständen möglich. Allerdings gilt das in der Regel nur, wenn du spätestens nach dem dritten Fachsemester wechselst. Aber auch hiervon gibt es Ausnahmen: Wenn du etwa aufgrund mangelnder intellektueller, psychischer oder körperlicher Eignung dein Studium nicht fortsetzen kannst, ist ein Fachrichtungswechsel auch später möglich, ohne dass deine BAföG-Ansprüche verloren gehen. Gleiches gilt bei einem schwerwiegenden Neigungswandel oder bei einer Änderung deiner Konfession oder Weltanschauung so fern dein angestrebter Beruf daran gebunden war. Dies gilt allerdings nur im Bachelor. Im Master ist eine Weiterförderung mit BAföG nach einem Fachrichtungswechsel aus den genannten Ursachen nicht möglich.

Eine weitere Ausnahme ist der Fachrichtungswechsel aus einem unabweisbaren Grund. Das bedeutet, dass du keine andere Wahl hast, als dein Fach zu wechseln. Das kann der Fall sein, wenn du als Sportstudent eine so schwere Verletzung hast, dass du dein Studium nicht fortsetzen kannst. Hier muss der Wechsel nicht vor dem dritten Semester erfolgen und ist auch im Masterstudium möglich.

Wer bekommt BAföG: Voraussetzungen erfüllt?

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, um BAföG zu beantragen, kannst du dich um deinen BAföG-Antrag kümmern. Solltest du die BAföG-Voraussetzungen nicht erfüllen, kannst du dich um ein Stipendium bewerben. Denn damit erhältst du ebenfalls in vielen Fällen eine finanzielle Förderung. Vielleicht kommt auch elternunabhängiges BAföG für dich infrage.

FAQ: BAföG-Voraussetzungen Welche BAföG-Voraussetzungen gibt es?

Insgesamt gibt es fünf wichtige Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um BAföG zu bekommen: dein finanzieller Bedarf, dein Alter und dass du einen Abschluss anstrebst. Relevant ist außerdem dein aufenthaltsrechtlicher Status und die Frage, ob du dich in der Erstausbildung befindest.

Wie finde ich heraus, ob ich die Voraussetzungen erfülle?

Ob du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du anhand unseres Tests am Ende des Artikels herausfinden. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du weitere Informationen.

Was, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Informiere dich zunächst noch einmal genau über die Voraussetzungen und lass dich gegebenenfalls beraten: Die Berechnungen sind teilweise sehr komplex und es gibt viele Ausnahmen. Solltest du keinen Anspruch auf BAföG haben und trotzdem Geld für dein Studium benötigen, kannst du dich zum Beispiel um ein Stipendium bewerben oder dir einen Nebenjob suchen.

BAföG-Voraussetzungen im Überblick

BAföG ist eine finanzielle Förderung für junge Menschen, die von ihren Eltern nicht ausreichend finanziell unterstützt werden können. Das muss nachgewiesen werden. Geförderte dürfen während des Bachelorstudiums nicht älter als 30, bei einem Masterstudium nicht älter als 35 Jahre alt sein. Wer gefördert werden will, muss den Abschluss anstreben. BAföG können nicht nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft erhalten. In der Regel wird nur die Erstausbildung mit BAföG gefördert. Selbsttest: Hast du Anspruch auf BAföG?

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du BAföG beantragen solltest, kannst du mit unserem Test überprüfen, ob du die generellen Voraussetzungen erfüllst.

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