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Ersti-ABC: Schnelle Hilfe für orientierungslose Uni-Anfänger

Wer gerade noch an der Schule zu den Ältesten gehörte, fängt an der Uni als Ersti wieder ganz von vorne an. Symbolbild: Oliver Berg/dpa

Jeder Student war einmal Ersti. Die Orientierungslosigkeit bei der Suche nach dem Hörsaal, die Probleme mit dem elektronischen Stundenplan und vielleicht auch etwas Heimweh: Da müssen alle durch. Etwas Hilfestellung im Chaos der ersten Uni-Wochen gibt das folgende Ersti-ABC, mit Tipps vom Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz, dem Deutschen Studentenwerk sowie den Portalen „Studis-Online", „Studi-Info" und „Studieren.de".

- Anwesenheitspflicht, die: Das Deutsche Hochschulrahmengesetz legt fest, dass Unis keine generelle Anwesenheitspflicht beschließen dürfen. Aber: Übungen, Praktika oder Laborstunden können Anwesenheit voraussetzen, weil sich deren Lernziel nicht zu Hause erreichen lässt. Ein Blick in die Veranstaltungsbeschreibung hilft da weiter.

- AStA, der: Abkürzung für Allgemeiner Studierendenausschuss. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt und vertritt die Interessen der Studierenden. Außerdem berät er zu allen Themen rund ums Studium. Bei psychischen Problemen oder Rechts- und Wohnungsfragen können sich Erstis zum Beispiel an den AStA wenden.

- Bafög, das: Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Regelt eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Beantragen können Studierende es laut Bundesbildungsministerium beim Studentenwerk vor Ort. Die eine Hälfte des Geldes ist ein staatlicher Zuschuss, die andere ist ein zinsloses Darlehen.

- Bologna-Prozess, der: Eine europäische Hochschulreform, in deren Zuge die Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland eingeführt wurden. An den Hochschulen hat sich seitdem einiges geändert. Was Eltern oder ältere Geschwister über ihren Studienalltag erzählen, ist deshalb heute eventuell nicht mehr aktuell.

- Credit Points, die: Sind Teil des European Credit Transfer System (ECTS), das die Vergleichbarkeit von Studiengängen gewährleisten soll. Die Punkte stehen für einen bestimmten Arbeitsaufwand (Englisch: Workload) und werden beim Abschluss von Veranstaltungen angerechnet. Hilfestellung zur Arbeitsplanung: Ein Credit Point steht für 25-30 Arbeitsstunden. 180 Credit Points reichen für einen durchschnittlichen Bachelor.

- c.t.: Abkürzung für cum tempore, übersetzt mit Zeit. Damit gekennzeichnete Veranstaltungen beginnen nicht zur angegebenen Zeit, sondern eine Viertelstunde später. Deshalb spricht man auch vom akademischen Viertel. Veranstaltungen, die mit s.t.(sine tempore - ohne Zeit) gekennzeichnet sind, beginnen pünktlich. Zwei direkt aufeinander folgende Veranstaltungen sind so kein Problem: Meistens ist genug Zeit für den Raumwechsel - und sogar für einen Kaffee.

- Dies Academicus, der: Lateinisch für akademischer Tag. Heute fallen die Vorlesungen und Seminare aus, stattdessen gibt es Vorträge, Informationsveranstaltungen und Führungen. Gelegenheit für Erstis, über den Tellerrand des eigenen Studiengangs zu schauen.

- Erasmus: Ein Förderprogramm der Europäischen Union für Auslandsaufenthalte während des Studiums. Studierende bekommen damit finanzielle und organisatorische Unterstützung bei einem Semester im Ausland. Ansprechpartner ist oft das International Office auf dem Campus.

- Fachschaftsrat, der: Wird kurz einfach Fachschaft genannt. Er vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachs und organisiert Info- und Kulturveranstaltung wie die Ersti-Woche.

- Hochschulsport, der: Eine gute Abwechslung vom Sitzen am Schreibtisch - und dabei oft günstiger als Fitness im Studio. Außerdem gibt es je nach Hochschule ein riesiges Angebot: Von A wie Aquafitness bis Z wie Zumba ist alles dabei.

- Immatrikulation, die: Bloß ein anderes Wort für Einschreibung. Nachdem Bewerber für ihren Studiengang zugelassen wurden, können sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an der Hochschule einschreiben und sind dann offiziell Studierende.

- Jobbörse, die: An vielen Instituten gibt es ein Schwarzes Brett. Mehr Angebote gibt es meist in der Jobbörse, beispielsweise vom Studentenwerk vor Ort. Dort werden Tätigkeiten angeboten, die sich gut mit dem Studium vereinbaren lassen: 450-Euro-Jobs oder die Arbeit als Werksstudent zum Beispiel.

- Kindergeld, das: Eltern volljähriger Studierender erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Wenn den Eltern keine Kosten mehr durch ihr Kind entstehen, müssen sie ihrem Kind das Geld auszahlen.

- Krankenversicherung, die: Geringfügig beschäftigte Studierende können bis zu ihrem 25. Lebensjahr weiter über ihre Eltern versichert werden. Wer zu viel Geld dafür verdient oder älter ist, für den gibt es günstige Studententarife.

- Literatur, die: Bei einigen Standardwerken lohnt sich die Anschaffung, beim Rest greifen Studierende besser auf Kopien oder Leihexemplare zurück. Viele Dozenten stellen einen Handapparat oder Reader zur Verfügung, in dem wichtige Literatur gesammelt zu finden ist. Dabei gilt gerade bei vollen Veranstaltungen: Wer zuerst kommt, leiht zuerst.

- Ordentlicher Student, der: Räumt sein Zimmer immer auf? Das ist natürlich Quatsch. Ordentlicher Student ist, wer an einer Hochschule eingeschrieben ist und dessen Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Wichtig ist dieser Status, weil sich nur damit bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen lassen.

- Regelstudienzeit, die: Die Semesterzahl, die für das Absolvieren des Studiengangs vorgesehen ist. Sie einzuhalten, ist vor allem für Bafög-Bezieher wichtig. Wer zu lange für das Studium braucht, muss in manchen Bundesländern außerdem Gebühren bezahlen.

- Semesterbeitrag, der: Studiengebühren gibt es in Deutschland höchstens noch für Bummelstudenten, ein Semesterbeitrag wird aber meistens trotzdem fällig. Davon wird unter anderem das Semesterticket bezahlt, außerdem geht ein Teil an Studentenwerk und Verwaltung.

- Stipendium, das: Förderungen können nicht nur Studierende mit besonders guten Noten bekommen. Auch wer sich sozial engagiert oder zu einer Minderheit gehört, hat Chancen, unterstützt zu werden.

- Ummelden, das: Wer zum Studieren in eine andere Stadt zieht, muss seiner Meldepflicht nachkommen und sich im Bürgeramt der neuen Stadt anmelden. Dafür muss man eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorlegen.

- Vorlesungsfreie Zeit, die: Nicht zu verwechseln mit Ferien! Hausarbeiten und Prüfungen stehen an, in manchen Studiengängen sind hier Pflichtpraktika vorgesehen. Urlaub buchen sollten Studierende daher zum Beispiel erst, wenn Klausuren und andere Termine feststehen.

- Zulassung, die: Oft kann man sich nicht direkt für einen Studiengang einschreiben. Stehen weniger Plätze zur Verfügung, als es Bewerber gibt, kommt es auch bei Masterstudiengängen zu einem Zulassungsverfahren.

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