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Debatte um Schwangerschaftsabbrüche: Immer weniger Ärzte führen Abtreibungen durch | MDR.DE

Sollen an Universitäts-Kliniken nur noch Ärzte eingestellt werden, die dazu bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen? Die baden-württembergische Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich sorgte vergangene Woche für Aufsehen: Gegenüber der Zeitung "taz" hat sich die Grünen-Politikerin für eine solche Regelung ausgesprochen.

Man überprüfe, "ob wir etwa Neueinstellungen davon abhängig machen können, dass Ärzte und Ärztinnen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen", sagte Mielich im "taz"-Interview.


Bundesweit nehmen immer weniger Ärzte Abtreibungen vor

Hintergrund ist dem Ministerium zufolge die Beobachtung, dass bundesweit die Zahl von Arztpraxen und Kliniken abnimmt, die Abtreibungen vornehmen.

Versorgungslücken gebe es vor allem im Südwesten der Republik. Unter den Ärzten werde ein "Generationenwechsel spürbar", sagte Mielich der "taz". Viele, die derzeit Abtreibungen durchführten, seien 60 Jahre und älter: "Und es gibt nicht viele, die bereit sind, ihnen nachzufolgen."

Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden im ersten Quartal 2020 rund 26.500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Einem Bericht der "Welt" zufolge, der sich ebenfalls auf Zahlen der Behörde beruft, ist die Zahl der Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zwischen 2003 und 2018 um rund 40 Prozent auf bundesweit etwa 1.200 Stellen gesunken.


Keine Versorgungsprobleme in Mitteldeutschland

In den mitteldeutschen Bundesländern sind keine Versorgungsengpässe bekannt: "Grundsätzlich sind der Landesärztekammer Thüringen bisher keine spezifischen Probleme hinsichtlich der Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch in Thüringen bekannt. So gab es beispielsweise noch nie bei unserer Beratungsstelle eine entsprechende Anfrage oder Beschwerde", sagte die Sprecherin der Kammer, Ulrike Schramm-Häder. Auch ein Sprecher der Sächsischen Landesärztekammer sagt: "Uns sind aktuell keine Versorgungsprobleme bekannt."

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt konnte keine Angaben dazu machen. Auch die genaue Anzahl an Ärzten in Mitteldeutschland, die Abtreibungen durchführen, ist nicht bekannt, da solche Angaben auf Freiwilligkeit beruhen. Die Bundesärztekammer führt eine Liste mit Abtreibungsärzten, in die sich Mediziner deutschlandweit freiwillig eintragen können. Die mittlerweile mehr als 320 Praxen umfassende Liste sei jedoch nicht vollständig. "Insbesondere aufgrund teils massiver Anfeindungen von Gegnern der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen, sehen einige Ärzte von der öffentlichen Benennung ab", sagte eine Sprecher der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Das Problem ist kein Neues: Dem ARD-Magazin Kontraste nannte der damalige Chef der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, schon 2019 den zunehmenden Druck militanter Abtreibungsgegner als einen Grund dafür, dass immer weniger Ärzte zu Abtreibungen bereit seien.


Mielich: Thema Abtreibung nicht tabuisieren

Bärbl Mielich selbst schwächte ihre Forderung in der Zwischenzeit ab. "Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, auf einzelne Ärztinnen oder Ärzte Druck auszuüben oder deren individuelle Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik zu machen", so Mielich in einer Mitteilung des Sozialministeriums.

Junge Ärztinnen und Ärzten sollten jedoch so früh wie möglich für das Thema sensibilisiert werden. Das Thema Abtreibung dürfe nicht tabuisiert werden. Die Länder seien dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen.

Baden-Württembergs Staatsekretärin Mielich sprach dafür aus, den Paragrafen 218 im Grundgesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen zu überprüfen. Eine Abtreibung steht in Deutschland grundsätzlich unter Strafe. Jedoch gibt es Ausnahmefälle: Innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft bleibt der Eingriff nach Paragraf 218 unter anderem dann straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat oder die Schwangerschaft auf ein Sexualverbrechen zurückzuführen ist. 2019 hatte das Kabinett einer Reform des umstrittenen Paragraf 219a, der Werbung für Abbrüche unter Strafe stellt, zugestimmt. Ärzte und Krankenhäuser dürfen seitdem auf ihrer Webseite darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen.


Ärzte nicht zu Abbrüchen verpflichten

Baden-Württemberg will dem Ministerium zufolge nun überprüfen, wie der Versorgungsauftrag im Land flächendeckend erfüllt und wie sichergestellt werden kann, dass es ausreichend Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche vornehmen. Auf Bundesebene gehen die Meinungen auseinander.

"Kliniken als Institutionen tragen eine Verantwortung, die Versorgung sicherzustellen", sagte auch die stellvertretende Grünen-Chefin Ricarda Lang. Einzelne Ärzte sollten jedoch nicht dazu verpflichtet werden, Abbrüche vorzunehmen.

SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymeier hat sich MDR AKTUELL gegenüber dafür ausgesprochen, bei Neueinstellungen an Kliniken auf entsprechenden Stellen die Bereitschaft zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abzufragen.

Das sei bereits 1991 durch ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil entschieden worden. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, lehnt die Idee, Klinik-Neuanstellungen an die Bereitschaft, Abtreibungen durchzuführen, strikt ab.


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