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Haftgrund: Armut

Im Monopoly-Spiel gibt es die Ereigniskarte „Du kommst aus dem Gefängnis frei": eine Art Joker, der zum Einsatz kommt, wenn man auf dem Knastfeld gelandet ist. Wer hinter Gittern sitzt, weil er ohne gültigen Fahrschein den öffentlichen Nahverkehr benutzt hat, kann seit kurzem ebenfalls einen Joker einsetzen: Die Initiative Freiheitsfonds kauft Menschen frei, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein verbüßen. Soll heißen: die eingesperrt wurden, weil sie eine Geldstrafe nicht gezahlt haben. Nicht zahlen konnten und auch nicht „abarbeiten" konnten. Denn betroffen sind Menschen, die arm sind, in prekären Verhältnissen leben, oft wohnungslos und/oder suchtkrank sind.

Die Idee zum Freiheitsfonds habe er schon vor ein paar Jahren gehabt, sagt der Initiator Arne Semsrott im Gespräch - als er erfuhr, dass es grundsätzlich möglich ist, Geldstrafen von anderen zu bezahlen. Das geht, seit der Bundesgerichtshof 1990 eine solche Übernahme akzeptiert hat. Profiteure waren dabei vornehmlich jene, die ohnehin viel mehr Möglichkeiten haben, in unserem Rechtssystem glimpflich davonzukommen: Reiche und Wohlhabende. Der Freiheitsfonds macht sich die Praxis zu eigen, aber im Dienst derer, die am anderen Ende der sozialen Leiter stehen.

Ausschlaggebend dafür, das lang gehegte Vorhaben umzusetzen, war eine Kooperation der Plattform „Frag den Staat", für die Semsrott tätig ist, mit dem ZDF Magazin Royale. Anfang Dezember 2021 strahlte das ZDF die Folge über das Fahren ohne Fahrschein aus - parallel dazu veröffentlichte „Frag den Staat" mehrere Dokumente, darunter den 275-seitigen Abschlussbericht des Bundesjustizministeriums über eine 2016 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen", der 2019 fertig gestellt und seitdem unter Verschluss gehalten wurde. Aus diesem Bericht geht hervor, dass vor allem arme Menschen wegen Fahrens ohne Fahrschein hinter Gittern landen - vor einer Entkriminalisierung warnt er dennoch ausdrücklich: Es sei „in hohem Maße sozialschädlich", treffe nicht nur „die Vermögensinteressen der Verkehrsbetriebe, sondern mittelbar auch die Allgemeinheit". Semsrott und seine Mitstreiter dagegen wollen genau das erreichen: die Entkriminalisierung.

Ein Nazi-Paragraf wirkt weiter

Dafür gebe es jetzt ein Zeitfenster, sagt er, der Freiheitsfonds soll nur ein Schritt auf dem Weg dorthin sein. Seit ein paar Wochen sammelt die Initiative Spenden - und übernimmt ausstehende Geldbußen. Die Betroffenen können das Gefängnis sofort verlassen. Über 240.000 Euro Spenden hatte die Gruppe Anfang Februar bereits eingeworben, mehr als 200 Menschen freigekauft, die andernfalls noch 17.000 Hafttage hätten absitzen müssen. Jeder, der sich an sie wendet, wird ausgelöst. Die Anfragen kämen von Betroffenen selbst, inzwischen aber auch von Gefängnissen.

Von Dauer soll dieses Arrangement aber ausdrücklich nicht sein. „Wir wollen das nicht noch zehn Jahre machen, sondern nur so lange, wie es sein muss und bis wir so viel Bewegung in das Thema kriegen, dass 265a abgeschafft wird", sagt Semsrott.

Paragraf 265a - „Erschleichen von Leistungen" - ist ein Nazi-Paragraf. 1935 kam er ins Strafgesetzbuch und besagt: „Wer (...) die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (...) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (...)." Fast immer wird Letztere verhängt, in mehr als 90 Prozent der Verurteilungen. Doch wenn Menschen sich deren Begleichung nicht leisten können, landen sie eben doch im Knast - denn dann müssen sie eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, die, so ist es im Strafgesetzbuch geregelt, „an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe" tritt. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe.

Die häufigste Form der Freiheitsstrafe

Der Jurist und Journalist Ronen Steinke weist in seinem Buch Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz auf ein grundsätzliches Problem hin, das nicht nur, aber auch mit der Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein zu tun hat: Die Ersatzfreiheitsstrafe ist inzwischen die häufigste Form der Freiheitsstrafe in Deutschland geworden. Mehr als die Hälfte derer, die hierzulande eine Haftstrafe antreten, sind Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafen. Steinke spricht daher von Gefängnissen als neuen Schuldtürmen. Früher war die Ersatzfreiheitsstrafe eine Ausnahme, schreibt er, doch mit steigender Armut stieg der Anteil der Häftlinge in deutschen Gefängnissen, die eigentlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, sie aber nicht begleichen können. 2019 waren das schätzungsweise 51.000 Personen - genaue Zahlen werden seit 2003 nicht mehr erhoben -, mehrere tausend davon wegen Fahrens ohne Fahrschein.

Die Ampel stellt in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht, „das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen" zu überarbeiten. Auf Nachfrage bestätigt das Bundesjustizministerium, dass geprüft werde, „ob beim Thema Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB und Ersatzfreiheitsstrafen Handlungsbedarf besteht". Eine Entkriminalisierung fordern seit längerem unter anderem die Linkspartei, die Grünen, der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein.

Die Pläne der Ampel seien noch wenig konkret, meinen die Initiatoren des Freiheitsfonds. Bis sich etwas bewegt, könnten aber Landesregierungen ihren Handlungsspielraum nutzen, sagt Arne Semsrott. Am wirkungsvollsten wäre es, wenn sie erwirkten, dass die Verkehrsverbünde Menschen ohne Fahrschein nicht mehr anzeigen: „Wenn es keine Anzeige gibt, kommt niemand in den Knast."

Ändert die Ampel etwas?

Es gebe aber auch noch die Seite der Justizverwaltung. Hier wird es besonders mit Blick auf Berlin interessant, wo es mit Lena Kreck seit kurzem eine linke Justizsenatorin gibt. In der Hauptstadt ist der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen bis Ende März ausgesetzt - wegen Corona. Auch in ein paar anderen Bundesländern gab oder gibt es diese Pause aufgrund der Pandemie. Ließe sich der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Urteilen nach Paragraf 265a für einen längeren Zeitraum aussetzen und das damit begründen, dass in Berlin niemand wegen Fahrens ohne Fahrschein im Knast landen soll? Semsrott meint: ja.

Lena Kreck sieht das etwas anders. Auf Nachfrage lässt sie mitteilen, dass „das Aufschieben von Strafen kein gangbarer Weg ist, um die Frage der Ersatzfreiheitsstrafen nachhaltig zu lösen". Man könne und wolle „auf Landesebene das Bundesrecht nicht einfach umgehen", erklärt sie. Initiativen auf Bundesebene werde sie aber „selbstverständlich unterstützen und einfordern".

Also doch wieder die Bundesebene. Hier stellt sich aber nicht nur die Frage, wann, sondern auch was genau reformiert wird. Denn: Auch bei Herabsetzung der „Beförderungserschleichung" zur Ordnungswidrigkeit würde ein Bußgeld fällig. Und wer ein Bußgeld nicht begleichen kann, dem droht zwar keine Ersatzfreiheitsstrafe, aber immer noch Erzwingungshaft. Die Initiative Freiheitsfonds will daher nicht nur den Paragrafen 265a aus dem Strafgesetzbuch streichen, sondern auch „die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs günstiger oder sogar kostenlos" machen - in vielen Städten liegt der Preis für Sozialtickets über dem dafür vorgesehenen Hartz-IV-Satz.

Der Freiheitsfonds wird wohl noch einige „Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karten verteilen müssen.

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