"Man kann vom Staat nicht gezwungen werden, gegen seinen Willen weiterzuleben" - Wolfgang Kramer findet in seinem Abschiedsbrief an Bundestagspräsident Norbert Lammert klare Worte. Der 85-Jährige litt an einer Spinalkanalverengung, fuhr deshalb in die Schweiz, um im Sterbehilfe-Verein "Dignitas" Suizid zu begehen.
Die Krankheit, bei der aufgrund von Veränderungen an der Wirbelsäule eine schrittweise Lähmung eintritt, kann zwar operativ behandelt werden, jedoch sinken die Erfolgsaussichten der OP mit zunehmendem Alter.
Für Kramer eine unzumutbare Vorstellung: Er wolle nicht "in das engste nur mögliche Gefängnis - den nicht mehr beherrschbaren eigenen Körper - eingekerkert" sein, schrieb er.
Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ergebe sich aus dem Grundgesetz und den Allgemeinen Menschenrechten, so Kramer in seinem Brief weiter. Und an diesem Recht dürfe der Gesetzgeber nicht rütteln.
Darum fordert er die Bundestagsabgeordneten auf, kommende Woche nicht für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zu stimmen. Am 6. November müssen sich die Abgeordneten entscheiden, nach welchem der vier eingebrachten Gesetzesvorschläge die Sterbehilfe in Deutschland zukünftig geregelt werden soll. Der Fraktionszwang wurde für diese Abstimmung extra aufgehoben.
Kramers Abschiedsbrief an den Deutschen Bundestag wurde auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben veröffentlicht.