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Auf dem Weg zur Uni-AG

Mitte Januar endete die Begutachtungsfrist für das neue österreichische Universitätsgesetz. Ein Entwurf, der nahezu alle Bereiche des universitären Lebens berührt und sich besonders auf Teilzeit-Studierende negativ auswirken könnte. Kritiker fürchten um die Freiheit der Wissenschaft und erwarten einen Raubbau an der Uni-Demokratie.

Ungefähr 150 Demonstranten versammeln sich am Nachmittag des 12. Januars vor dem Haus der Musik in Innsbruck. „Bildung brennt“ steht auf ihren Bannern, es ist bitterkalt, doch zumindest eine kleine Band, die das Mozarteum entsandt hat, sorgt mit Pop-Melodien und Protestgesang für innere Wärme. Die Demo mündet am Landhausplatz, wo Redner und Rednerinnen aus dem universitären Umfeld scharfe Worte finden. Deren Inhalt: Kritik am Umbau des Universitätsgesetzes, kurz UG, das der Nationalrat demnächst verabschieden soll.

Zuletzt novellierte die schwarz-blaue Regierung das UG 2002 – damals gingen in Wien 15.000 Menschen dagegen auf die Straße. Denn das Gesetz ist umfassend: Es regelt unter anderem, wie leitende Gremien der Uni aufgebaut sind oder definiert, wie Prüfungen oder Abschlüsse für Studierende zustande kommen. Das UG bestimmt auch die universitäre Selbstverwaltung. Als höchstes Organ, bei dem Studierende mitbestimmen dürfen, dient der Senat. Neben Studierenden sitzen hier auch Vertreterinnen der Professoren und des akademischen Mittelbaus, also des wissenschaftlichen Personals.

Befürchtete Machtverschiebung

Nach dem geplanten Gesetz soll dieser Senat, praktisch das Hochschulparlament, nun an Macht verlieren. Bisher wurde die Leitung der Uni unter den drei Gremien Rektorat – mit dem Rektor in der Exekutive – dem 2002 eingeführten Unirat (der zur Hälfte vom Senat und zur Hälfte von der Regierung aufgestellt wird) und dem Senat aufgeteilt. Steht ein Rektor künftig nach vier Jahren Amtszeit zur Wiederwahl, soll der Senat nun aber kein Mitspracherecht mehr bekommen – sondern nur begutachten dürfen. Die Wiederwahl bleibt dem Unirat überlassen, der vielen Kritikern als Türöffner für politischen und wirtschaftlichen Einfluss auf die Unis gilt. Bildungsminister Heinz Fassmann will laut einem Interview mit der Tageszeitung Standard den Rektoraten damit erleichtern, Reformen über einen längeren Zeitraum durchzusetzen.

Neben den Initiativen „Bildung brennt“ und „Uns reicht’s!“, die den bundesweiten Aktionstag Mitte Januar organisierten, stellen sich alle 22 Senatsvertreter der österreichischen Uni gegen dieses Vorhaben. Der Innsbrucker Senatsvorsitzende und Grundrechtsexperte Walter Obwexer bezeichnete manche Passagen gar als verfassungswidrig. Auch andere Professoren äußern sich öffentlich kritisch: „Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Stimme eines pensionierten Bankdirektors im Unirat bei der Weiterbestellung eines Rektors entscheiden soll“, sagt Erminald Bertel, Professor für physikalische Chemie an der Uni Innsbruck. Professorin Maria Wolf kritisiert, dass durch das neue Ungleichgewicht zwischen Senat und Unirat die „wenigen Möglichkeiten der demokratischen Mitgestaltung an der Universität untergraben werden.“ Dem stimmen mehr als 1500 Wissenschaftlerinnen in einem offenen Brief an das Bildungsministerium zu.

Auch bei den Rektoraten sorgt dieser Punkt der Novelle für Stirnrunzeln: So spricht sich Rektor Fleischhacker von der medizinischen Universität Innsbruck entschieden gegen die Machtverschiebung aus und auch Vizerektor Fügenschuh von der Uni Innsbruck hält es für „im Sinne des gemeinsamen Arbeitens für die Universität nicht hilfreich“, dem Senat sein Mitspracherecht zu entziehen.

Mit dem Rotstift übers Curriculum?

Hinzu kommt, dass Rektorate in Zukunft auch die Struktur der Curricula, also die Lehrpläne der einzelnen Studiengänge, mehr beeinflussen sollen. Die zu gestalten, war bisher die Aufgabe der Senatsmitglieder, zusammen mit den Vertretern der Fachschaften. Die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger erklärt, dass Rektorate damit „Richtlinien für eine sinnvolle Bemessung der Punktwerte für Veranstaltungen“ einführen können, was ein „Schutz für die Studierenden vor ungerechten ECTS-Zuordnungen“ bedeute. Die inhaltliche Gestaltung bleibe den Senaten überlassen.

Sabine Krause, Professorin für Erziehungswissenschaften an der Universität Innsbruck, hält diesen Eingriff aber für gefährlich: „Inhalt und Struktur eines Curriculums sind eng miteinander verwoben. Wählt man eine negative Lesart dieses Paragrafen, so entsteht die Befürchtung, dass Rektorate teure Lehrveranstaltungsmodi wie Seminare mit wenigen Teilnehmern aus den Curricula streichen könnten.“ Da müssten vor allem die Lehrenden der Geistes- und Sozialwissenschaften zittern. Chemieprofessor Bertel hält den Eingriff für „sachlich nicht begründbar“, da ein Rektor in der Regel nicht vom Fach sei. Er fürchtet darin eine „autoritär organisierte Universitätsstruktur“, die auch „politisch motivierte Eingriffe leichter möglich machen.“

Exzellenz durch Effizienz?

Wie Professor Krause zugibt, handelt es sich dabei um pessimistische Lesarten der geplanten Änderungen. Dass ein Rektorat zum Handlanger einer politisch-ökonomischen Agenda werden könnte, dass gar von einer „Orbanisierung der Unis“ die Rede ist – es sind düstere Mutmaßungen. Die Ängste der Professorinnen und Studierenden werden einem Außenstehenden nur im historischen Kontext verständlich. Denn für ihre Kritiker spricht die Novelle eine symbolische Sprache weit über den lesbaren Gesetzestext hinaus. Sie stehe symptomatisch für eine Entwicklung, gegen die bereits im Zuge des Universitätsgesetzes 2002 heftig protestiert wurde: Damals wurde Macht zugunsten der Effizienz zentralisiert.

Mit dem UG 2002 wollte man die Autonomie der Unis sichern, indem man sie als eigenständige Unternehmen und Dienstleister vom direkten Einfluss des Ministeriums löste. Der Rektor erhielt Kompetenzen, die denen eines CEOs gleichen und es entstand das Gremium der Uniräte, als Kontrollorgan mit außeruniversitären Einflüssen. Damit sollten die Weichen für eine effiziente akademischen Betriebsführung gelegt werden. Zwar wurden die Universitäten mit der Entkoppelung vom Bildungsministerium hin zur Wir-AG in gewissem Maße selbstständiger, dennoch wurde kritisiert, dass der Einfluss der Regierungsparteien sich über die Uniräte und die neue Macht der Rektoren schlichtweg neu formiert hatte.

Ebenfalls hatten die Studierenden bei der Wahl eines Rektors plötzlich kein Mitbestimmungsrecht mehr. Der Senat, der jetzt an Macht verlieren soll, ist das letzte demokratische Organ, in dem Studierende mitbestimmen können. Das habe Folgen für ihr Studium, sagte der ehemalige ÖH-Vorsitzende Martin Schott schon in einem Standard-Interview aus dem Jahr 2012. Er sprach von einer „historischen Verschulung der Unis“, die das Gesetz nach sich zog. „Die Studienpläne werden immer straffer und richten sich nach der Wirtschaft aus“, sagte er damals.

Eine Befürchtung, die mit der Novelle 2021 frischen Wind bekommt. Dass die Uniräte gestärkt werden sollen, wirft Fragen auf: Sollten Uniratsmitglieder wie eine Swarovski-Gesellschafterin oder ein Bankvorstand mehr Mitspracherecht bei der Wahl des Rektorats gewährt werden als einer Geschichtsprofessorin? Und betreibt das Bildungsministerium in der Frage der Curricula wirklich Raubbau an Demokratie und Autonomie, zugunsten der wirtschaftlichen Effizienz?

Mehr Druck auf Teilzeitstudierende

Die These einer Verwirtschaftung der Universität festigt sich zumindest, wenn man einen Blick auf die sozialen Auswirkungen des neuen Gesetzes wirft. So sollen Studierende in Zukunft in ihrem Fach nach den ersten beiden Studienjahren 24 ECTS, also Studienleistungen, nachweisen. Gelingt ihnen das nicht, werden sie gleich für zehn Jahre vom jeweiligen Studium ausgeschlossen. 24 ECTS-Punkte ergeben umgerechnet 25 Arbeitsstunden pro Monat, was zunächst nicht nach einer hohen Barriere klingt. Dennoch erhöht es laut Heide Streicher, Scientific Manager an der Uni Innsbruck und Mutter dreier Studierender, den Druck auf jene, die aus Interesse ein Zweit- oder Drittstudium belegen, erwerbstätig sind, ein Kind erziehen oder Angehörige pflegen müssen. Laut einer Sozialerhebung unter Studierenden arbeiten zumindest 65 Prozent der Studierenden in Österreich in Teilzeit, 7,5 Prozent sorgen für ein Kind.

Das Ministerium will damit die „Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit“ für ein zügiges Studieren fördern, Fassmann verweist auf Scheinstudierende, die der Uni auf der Tasche lägen und auch die Organisation von Lehrveranstaltungen erschwerten. Eine Studie zum Nachweis dieser Mehrkosten liefert der Minister allerdings nicht. Bertel spricht von einer „Rasenmähermethode“ und sagt, hinter dem Leistungszwang stehe ein philosophischer Konflikt: Fasst man die Universität als Ausbildungs- oder als Bildungsstätte auf? Den Unterschied versucht er mit einem Vergleich zu erklären: „Es käme auch niemand auf die Idee, den Nutzern einer öffentlichen Bibliothek vorzuschreiben, dass sie binnen zwei Jahren 24 Bücher lesen müssen und ansonsten für zehn Jahre mit Ausleihverbot belegt werden“, schreibt er gegenüber dem 20er. Die Grundsatzfrage über die Bedeutung der Universitäten im 21. Jahrhundert wird deutlich: Soll ein offener und vielfältiger oder ein geradliniger, wirtschaftlich effizienter Bildungsbegriff auf die Fahnen der Unileitung geschrieben werden?

Zeitpunkt der Begutachtung „denkbar ungünstig“

Worin sich alle Kritikerinnen der geplanten Gesetzesänderung einig sind: Ihre Begutachtung findet zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt statt. „Wir können gerade nicht zum organisierten Protest mobilisieren, weil wir mit dem erhöhten Aufwand durch die Online-Lehre, die Forschung und internen Betriebswahlen ganz andere Sorgen haben“, sagt Professorin Krause. Sie vermutet politisches Kalkül auf Seiten der Bundesregierung. „Etwas über Weihnachten zur Stellungnahme auszusenden, wird in Österreich öfters praktiziert und ist wohl auch von der Politik gewollt“, sagt Heide Streicher. „Es hilft kein Schönreden – hier soll die Demokratie mit legalen Mitteln unterwandert werden.“

Dass in Innsbruck lediglich 150 Leute zur Demonstration am Aktionstag erscheinen, obwohl eine Petition von „Bildung brennt“ mit dem Namen „Bildung darf nicht weiter prekarisiert werden“ online bereits mehr als 25.000 Unterschriften zählt, scheint ein Indiz dafür zu sein, dass dieses Kalkül aufgeht. Ein Studienvertreter, der auf der Demo mit dem 20er spricht, schreibt das aber auch der Teilnahmslosigkeit der Studierenden zu und macht dafür nicht zuletzt die Innsbrucker ÖH unter dem Vorsitz der ÖVP-nahen AG verantwortlich. Diese bevorzuge eine „Wir machen das für euch“-Mentalität durch Hintergrundgespräche und Stellungnahmen zu Gesetz, obwohl eigentlich eine „Wir machen das gemeinsam“-Mentalität nötig sei. ÖH-Vorsitzender Johann Katzlinger schrieb zwar am letzten Tag der Begutachtung der Novelle eine durchaus kritische Stellungnahme, distanzierte sich aber „aufgrund des Infektionsrisikos“ von der Demonstration und verzichtete darauf, in sozialen Netzwerken auf den Aktionstag hinzuweisen.

„Die leise Haltung der AG-ÖH in Verbindung mit dem neuen Leistungsdruck wird sicher einen erheblichen Beitrag zum Rückgang der Partizipation leisten“, sagt der Studienvertreter, der anonym bleiben möchte. Katzlinger entgegnet dem, dass physischer Protest für ihn „zur Zeit des Lockdowns der letzte Weg des politischen Diskurses sei.“ In den ÖH-Stellungnahmen und Hintergrundgesprächen sieht er die aktuell bessere Streitform. Sein Verzicht auf den Protest und die Haltung des Studienvertreters weisen darauf hin, dass auch in Studierendenkreisen Uneinigkeit hinsichtlich einer Frage gibt: „Was bedeutet Uni für mich?“

Quo vadis, Uni?

Der neue Gesetzesentwurf wird nicht nur kritisch gesehen, es gibt im Hintergrund auch Stimmen aus dem universitären Umfeld, die angesichts der geplanten Änderungen gelassen bleiben. Auch im Gros der zahlreichen kritischen Stellungnahmen ist zu lesen, dass Reformen und eine progressive Haltung durchaus wichtig seien, um den Laden Uni am Laufen zu halten. Alle Seiten versichern, das Beste für die österreichischen Universitäten zu wollen. Doch die Meinungen, was das Beste für die Uni ist, klaffen immer stärker auseinander. Eine Tendenz zur Betriebswirtschaftlichkeit, die hohe Effizienz und schnellen Fortschritt verspricht, steht die Befürchtung gegenüber, dass der ursprüngliche Geist der Uni als offener, freier und demokratischer Ort der Bildung vernachlässigt wird. Falls der Nationalrat tatsächlich die Novelle in ihrer jetzigen Form verabschiedet, werden nicht nur die Musikanten am Landhausplatz die Lautstärke erhöhen, um eine drohende „Uni-AG“ zu verhindern.